Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
Vom 14. April 2021
(GMBl. Nr. 25 vom 23.04.2021 S. 580)
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regel für Gefahrstoffe bekannt:
Die TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte", Ausgabe Januar 2006, BArBl. Heft 1/2006 S. 41-55, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2021, S. 471 [Nr. 21] (v. 24.3.2021) wird wie folgt geändert oder ergänzt:
In Abschnitt 3 wird in der Liste beim Stoffeintrag für Lithiumhydrid in der Spalte "Spitzenbegr." der Überschreitungsfaktor "1 (I)" ergänzt und die Bemerkung 13 gestrichen.
ID 210835
ENDE |
(Stand: 17.05.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion