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Regelwerk

Änderungstext

TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"

Vom 14. April 2021
(GMBl. Nr. 25 vom 23.04.2021 S. 580)



Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regel für Gefahrstoffe bekannt:

Die TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte", Ausgabe Januar 2006, BArBl. Heft 1/2006 S. 41-55, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2021, S. 471 [Nr. 21] (v. 24.3.2021) wird wie folgt geändert oder ergänzt:

In Abschnitt 3 wird in der Liste beim Stoffeintrag für Lithiumhydrid in der Spalte "Spitzenbegr." der Überschreitungsfaktor "1 (I)" ergänzt und die Bemerkung 13 gestrichen.

ID 210835

ENDE

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