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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: - TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
Vom 08.01.2021
(GMBl. Nr. 5 vom 05.02.2021 S. 85)
- Bek. d. BMAS v. 8.1.2021 - IIIb 3 - 35125 - 5 -
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:
Die TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen", Ausgabe: Februar 2014, GMBl 2014 S. 258 [Nr. 12], zuletzt geändert und ergänzt GMBl 2021 S. 35 [Nr. 2] v. 13.1.2021, wird wie folgt berichtigt:
1. In Anlage 1 Tabelle 1 wird beim Eintrag "4,4'-Methylen-bis(2-chloranilin) (MOCA)" die Bemerkung "(6)" ergänzt.
2. In Anlage 1 Abschnitt 1 wird unter "Spalte Hinweise" bei Buchstabe f der Ausdruck " 2017/2398" durch " 2019/130" und bei Buchstabe g " 2019/130" durch " 2019/983" ersetzt.
ID 210236
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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