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TRGS 910-22. EthyIenimin

(BArbBl. 11/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

Ethylenimin   > 1    < 1-0,1

Begründung

Ethylenimin ist im Tierversuch bisher nur unzureichend auf seine krebserzeugende Wirkung geprüft worden.

Nach Verfütterung maximal verträglicher Dosen bei Mäusen über die Lebenszeit (in den ersten 4 Wochen täglich 4,64 mg/kg mit der Schlundsonde, entspricht über 74 Wochen 13 ppm im Futter, was täglich etwa 2,2 mg/kg Körpergewicht entspricht) traten folgende Turnorhäufigkeiten auf:

Versuch: 52/72 Lungentumoren
Kontrolle: 21/338 Lungentumoren

Versuch: 37/72 Lebertumoren
Kontrolle: 14/338 Lebertumoren

Versuch: 2/72 Lymphome
Kontrolle: 14/338 Lymphome

Nach subkutanen Injektionen 2 x wöchentlich bis zu einer Gesamtdosis von 10 mg/kg bzw. 20 mg/kg entwickelten sich bei der Ratte 2/12 bzw. 6/12 Geschwülste an der Injektionsstelle.

Die Versuchsergebnisse können zusammenfassend wie folgt bewertet werden: Selbst nach Verfütterung maximal verträglicher Dosen bei Mäusen und im empfindlichen Test der subkutanen Injektion an der Ratte zeigte Ethylenimin keine sehr stark ausgeprägte Wirkung.

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der Tierversuche wurde Ethylenimin in die Gruppe der stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe II), und zwar in der Konzentration> 1 %.

Literatur

"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologische-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie

IARC Monographs Bd. 9, S. 37-46, 1975

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