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93. Luftgrenzwert für Triethylamin

Ausgabe: September 1999
(BArbBl. 9/1999 S. 61)



8 mg/m3, Spitzenbegrenzung : Überschreitungsfaktor =1=,

Bemerkung 36: Der Luftgrenzwert wird zum 1.9.2001 auf 4,2 mg/m3 abgesenkt, sofern nicht bis zum 31. Dezember 2000 beim Ua V des AGS (Sekretariat: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit BIA, 53754 Sankt Augustin) Daten eingegangen sind, die einer Absenkung des Luftgrenzwertes entgegenstehen.

Toxikologisch-arbeitsmedizinische Anmerkungen

Grundlage der Bewertung ist die MAK-Begründung von 1996 [1].

Ausschlaggebend für die Festsetzung des MAK-Wertes durch die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG für Triethylamin von 1 ml/m3 (entsprechend 4,2 mg/m3) sind visuelle Störungen, die bei Arbeitern nach Exposition gegenüber Triethylamin-Konzentrationen von größer 10 mg/m3 (8 h Exposition) beobachtet wurden. Die Sehstörungen ("Halo-Effekt") sind charakterisiert durch eine verschwommene optische Wahrnehmung mit Blaustich sowie bei höherer Exposition auch durch die Bildung von Ödemen an der Cornea. Die Sehstörungen sind innerhalb weniger Stunden nach Expositionsende reversibel; bleibende Schädigungen sind bisher auch bei hoher Exposition und trotz wiederholter visueller Beeinträchtigungen nicht beobachtet worden.

Bezüglich der beim Menschen nicht mehr wirksamen Konzentration bestehen noch Unsicherheiten, da die Studien oft an nur sehr wenigen Personen durchgeführt worden sind und da vereinzelt auch bereits bei Konzentrationen unterhalb von 10 mg/m3 leichte visuelle Effekte beschrieben worden sind [2].

Ergebnisse von Arbeitsbereichsmessungen

Gießereien

Triethylamin kommt in Gießereien im Bereich der Kernherstellung (cold-box-Verfahren) zum Einsatz. Die Expositionszeit umfaßt die gesamte Schichtlänge. Es liegen 211 Meßergebnisse vor. Der 90 %-Wert liegt bei 12 mg/m3, der 80 %-Wert bei 4,8 mg/m3 und der 70 %-Wert bei 2 mg/m3. Die Meßergebnisse zeigen, daß der vorgeschlagene arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründete Grenzwert von 4,2 mg/m3 derzeit an vielen Arbeitsplätzen nicht eingehalten werden kann, denn neben Triethylamin kommen auch andere Stoffe mit Grenzwert im Arbeitsbereich vor, so daß die Arbeitsplatzbeurteilung nach TRGS 403 (Beurteilung von Stoffgemischen) erfolgen muß. Dies wurde bei der Ableitung des Luftgrenzwertes auf der Basis vorgelegter Meßergebnisse berücksichtigt. Die Substitution von Triethylamin beim Cold-Box-Verfahren durch die Amine Dimethylethylamin und N,N-Dimethylisopropylamin ist technisch möglich. Für Dimethylethylamin ist z.Zt. ein MAK-Wert von 75 mg/m3 festgelegt. Für N,N-Dimethylisopropylamin ist z. Zt. kein Luftgrenzwert festgelegt. Im AGS werden z. Zt. für alle drei Amine eine vergleichbare Bewertung der gesundheitlichen Risiken durchgeführt sowie die Höhe des Grenzwertes bzw. eine Aufstellung von Grenzwerten überprüft. Vor Abschluß dieser Arbeiten kann aus Sicht des AGS eine Substitution von Triethylamin beim Cold-Box-Verfahren durch die genannten Amine nicht empfohlen werden. Stattdessen sollten vorrangig Maßnahmen zur Verringerung der Exposition bei diesen Arbeiten eingeleitet werden.

Chemische Industrie

Herstellung

Triethylamin wird in geschlossenen Anlagen in Druckreaktoren bei hohen Temperaturen aus Ammoniak hergestellt. Aufgrund der Verfahrensparameter sind hierbei keine Expositionsprobleme zu erwarten. Beim Abfüllen in Fässer sowie in Bahnkessel- und Straßentankwagen werden Konzentrationen von bis zu 42 mg/m3 für 10 bis 20 Minuten erreicht.

Verwendung

Triethylamin wird als wichtiger Synthesebaustein in der chemischen und pharmazeutischen Industrie eingesetzt. Desweiteren wird Triethylamin als wichtige organische base in vielen Anwendungsbereichen verwendet. Ferner findet es Verwendung bei der Gaswäsche zur Entfernung saurer Gase.

Aus der großindustriellen Verwendung von Triethylamin liegen über 60 Meßwerte oberhalb 4,2 mg/m3 als Schichtmittelwert, über 50 % der Meßwerte liegt noch oberhalb 8,4 mg/m3. Die meisten der ermittelten Kurzzeitwerte (ca. 30 Meßwerte) liegen oberhalb 21 mg/m3.

Aufgrund der leichten Flüchtigkeit der Verbindung und der verwendeten Technik ist die Einhaltung eines Schichtmittelwertes von 4,2 mg/an vielen Arbeitsplätzen nicht möglich.

Darüber hinaus wurden dem Ua V keine Meßergebnisse bekannt, die einer Absenkung auf 8 mg/m3 entgegenstehen.

Fazit

Hinsichtlich der Sehstörungen läßt sich aufgrund der unzureichenden toxikologisch-medizinischen Datenbasis ein exakter Schwellenwert noch nicht ableiten. Der "kritische" Konzentrationsbereich könnte bereits ab ca. 6 mg/m3 beginnen. Damit ist auch bei Einhaltung des Grenzwertes von 8 mg/m3 (1,9 ml/m3) mit der Spitzenbegrenzung =1= das Auftreten von leichten reversiblen visuellen Störungen nicht völlig auszuschließen.

Sollten bis zum 31. Dezember 2000 keine belastbareren Studienergebnisse zur gesundheitlichen Wirkung auf den Menschen bei Konzentrationen unter 10 mg/m3 vorliegen, wird der Ua V über eine Absenkung des Luftgrenzwertes auf 4,2 mg/m3 beraten.

Literatur:

[1] Greim, H. (Hrsg.): GesundheitsschädlicheArbeitsstoffe - Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten. Triethylamin. Weinheim: WILEY-VCH, 22. Lfg. (1996)

[2] Järvinen, P.; et al: Effects of experimental exposure to triethylamine on vision and the eye. Occup. Environ. Med. 56, 1-5 (1999)

(Stand: Mai 1999)

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