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5. TRK-Wert für Epichlorhydrin (l-Chlor-2,3-epoxypropan)
(BArbBl. 9/82 S. 97)
10,8 mg/m3(3 ppm)
Epichlorhydrin wird im Verzeichnis "krebserzeugende Arbeitsstoffe" der Arbeitsstoffverordnung, Anhang II, Nr. 1, bei Gehalten> 1 % in die Gruppe III (gefährdend) eingestuft.
Arbeitsmedizinisch-toxikologische Erfahrungen
Bis heute liegen 2 Fall-Studien zur Prüfung der Frage einer kanzerogenen Wirkung von ECH beim Menschen vor. Beide haben keinen hinreichenden Nachweis einer kanzerogenen Wirkung erbracht. ENTERLINE hat zwar eine leicht erhöhte Mortalität an Krebs der Atmungsorgane (9 : 6,84; SMR = 131,6) und an Leukämie (2 : 0,89; SMR = 294,7) errechnet. Eine Überprüfung dieses Resultats durch NIOSH hat diese Ergebnisse für Krebs der Atmungsorgane in der Tendenz bestätigt (8 : 5,18; SMR = 154). Wegen der relativ geringen Fallzahl sowie Exposition gegenüber konkurrierenden Stoffen, insbesondere Isopropylalkohol, wurde vorläufig auf eine Aussage verzichtet, um weitere Ergebnisse abzuwarten. .
Trotz hoher Dosen erwies sich Epichlorhydrin im empfindlichen Test der epikutanen Applikation an der Mäusehaut ebensowenig als kanzerogen wie nach intraperitonealer Injektion. Im besonders empfindlichen Test der subkutanen Applikation zeigte sich bei der Maus nach Gabe hoher Dosen (30 mg/kg/Woche) eine lokalkanzerogene Wirkung (7 Tumoren unter 50 Tieren).
Bei einer 6stündigen Inhalation liegt die LC50 für Ratten bei etwa 360 ppm.
Die Inhalation von 100 ppm 6 Std./Tag führte bei allen Ratten schon nach kurzer Zeit zu starken Entzündungen der Nasenhöhlen; ähnliche Läsionen fanden sich am Kehlkopf und in der Trachea; auch Lungen- und Nierenschäden waren nachweisbar. Nach dreißig Expositionstagen wurde die Behandlung abgebrochen und die Tiere bis zu ihrem Lebensende weiterbeobachtet. Bei 15 von 140 der so behandelten Ratten entwickelten sich bösartige Nasenraumtumoren.
30 ppm (6 Std./Tag; 5 x /Woche über 58 Wochen und Beobachtung über die Lebenszeit) führten nur noch bei einer von 100 Ratten zu einem bösartigen Nasentumor, und bei 10 ppm trat unter 100 Ratten kein derartiger Tumor auf.
Nach dem Stande der toxikologischen Erfahrung lassen sich demnach bei Ratten durch lokal stark reizende, toxische Konzentrationen von Epichlorhydrin in einem hohen Prozentsatz Nasenraumtumoren induzieren. Liegt die Konzentration etwas niedriger, so sinkt die Tumorhäufigkeit in die Nähe von Null, obwohl sogar die dreifache Gesamtdosis appliziert wird. Letztere Befunde unterstreichen, daß - wie auch bei anderen Stoffen nachgewiesen - die Induktion von Nasenraumtumoren durch lokal-reizende Stoffe bei Nagern wegen des im Vergleich zum Menschen viel intensiveren und wohl auch empfindlicheren Nasenfilters kritisch bewertet werden muß.
Aus den vorliegenden toxikologischen Ergebnissen läßt sich - abgesehen von den bekannten grundsätzlichen Erwägungen - kein Einwand gegen den technisch begründeten TRK-Wert von 3 ppm ableiten.
Analytik
Zur Messung von Epichlorhydrin in der Luft in Arbeitsbereichen eignet sich die Probenahme durch Adsorption an Aktivkohle und die anschließende analytische Bestimmung des Sorbats mit Hilfe der Gaschromatographie (Lit: Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentration krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen; ZH 1/120). Die Nachweisgrenze beträgt unter Praxisbedingungen 0,5 ppm.
Querempfindlichkeiten gegenüber einzelnen Lösungsmitteln und chlorhaltigen Verbindungen können die Nachweisgrenze beeinflussen.
Zur Bestimmung von Epichlorhydrin in Arbeitsbereichen kann außerdem die Prozeßgaschromatographie eingesetzt werden. Die in der Praxis erreichbaren Nachweisgrenzen entsprechen den o.a. Werten.
Herstellung und Anwendung
Epichlorhydrin wird im Bereich der Bundesrepublik Deutschland in einer Menge von etwa 50000 jato hergestellt und verwendet. Betroffen sind im Bereich der chemischen Industrie ca. 70 Betriebe, in denen etwa 1200 Personen mit diesem Stoff umgehen.
Die Hauptanwendungsgebiete sind:
Für die Festlegung des TRK-Wertes standen Ergebnisse von Arbeitsbereichsmessungen nach TRga 401 zur Verfügung, die sich fast ausschließlich auf großtechnischen Anlagen bezogen.
In diesen Anlagen liegen die Konzentrationswerte zwischen 0,5 und 3 ppm.
Die Situation in Kleinbetrieben konnte nur annähernd ermittelt werden, da die Messungen den o.g. analytischen Anforderungen nicht entsprachen und zum Teil nur mit Gasspürröhrchen (Nachweisgrenze: 5 ppm) durchgeführt wurden. In diesen Bereichen liegen die Konzentrationen im allgemeinen unterhalb von 5 ppm.
(Stand: 20.08.2018)
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