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Änderungen und Ergänzungen und Neufassungen der der TRGS 420, 900, 901, 905 und 906
Vom 01.09.1999
(BMa vom 01.09.199)
Gefahrstoffe
Bek. des BMa vom 1. September 1999- IIIe 1-35125-5 - Der Ausschuß für Gefahrstoffe hat u. a. beschlossen:
- die Neufassung der TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für die dauerhaft sichere Einhaltung von Luftgrenzwerten
(VSK)"
Im Anschluß an die Bekanntmachung des BMa vom 1. Juli 1999 (BArbBl. Heft 7-8/1999 S. 39) wird bekanntgegeben:
A. Die Neufassung
- der TRGS 420
(Hinweis: Die TRGS 420 ist in folgenden Punkten neu gefaßt worden:
1. VSK können zukünftig für alle Befunde der TRGS 402 (dauerhaft sichere Einhaltung, Einhaltung und Überschreitung des Luftgrenzwertes) erarbeitet werden. Damit sollen die Ermittlung und die Beurteilung der Exposition durch die Arbeitgeber vereinfacht werden, in dem die Überwachung der Arbeitsplätze nach TRGS im Rahmen der Arbeitsbereichsanalyse
2. Die TRGS gliedert sich in zwei Teile:
3. VSK können vom AGS, aber auch von anderen Institutionen wie z.B. den Ländern, den Berufsgenossenschaften, Berufsverbänden oder auch von Betrieben aufgestellt werden. Für die praktische Anwendung der TRGS 420 sollen
Hierdurch soll eine möglichst umfassende und vollständige Information des Arbeitgebers über bereits erarbeitete VSK mit dem aktuellen Bearbeitungsstand erfolgen.
Die Fortschreibung der Anhänge 1 und 2 erfolgt durch den AGS.
4. Anhang 1 lfd. Nr. 1-4 sind redaktionell angepaßt worden.)
B. Änderungen und Ergänzungen
- der TRGS 900
Die TRGS 900 "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz (Luftgrenzwerte)" Ausgabe Oktober 1996 (BArbBl. Heft 10/1996 S.106-128) zuletzt geändert BArbBl. Heft 4/1999 S. 41-42, berichtigt BArbBl. Heft 6/1999 S. 87 wird wie folgt geändert und ergänzt:
1. Nummer 3 "Erläuterungen" wird wie folgt geändert und ergänzt
a) In Erläuterung 9 wird der 3. Absatz ("Aufgrund ... werden ") ersetzt durch "Aufgrund der Querempfindlichkeit des anerkannten Meßverfahrens im Bereich des Kohlebergbaus können gegenwärtig die DME-Konzentrationen nicht durch Messungen ermittelt werden. Die Ermittlung der Einhaltung des Luftgrenwertes im Kohlebergbau erfolgt über ein Berechnungsverfahren gemäß Anhang V der TRGS 554."
b) Es werden folgende neue Erläuterungen 35 bis 37 angefügt:
(35) Der Überschreitungsfaktor wird zum 1.9.2001 auf =2= abgesenkt, sofern nicht bis zum 3 1.12.2000 beim Ua V des AGS (Sekretariat des Ua V des AGS: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit, BIA, 53754 Sankt Augustin) Meßergebnisse eingegangen sind, die einer Absenkung des Überschreitungsfaktors entgegenstehen.
(36) Der Luftgrenzwert wird zum 1.9.2001 auf 4,2 mg/m3 abgesenkt, sofern nicht bis zum 31.12.2000 beim Ua V des AGS (Sekretariat des Ua V des AGS: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit, BIA, 53754 Sankt Augustin) Meßergebnisse eingegangen sind, die einer Absenkung des Luftgrenzwertes entgegenstehen.
(37) Der Grenzwert schützt vor systemischer Wirkung, die Reizschwelle muß überprüft werden.
2. Nummer 3 "Liste" wird wie folgt geändert und ergänzt:
a)
Stoffidentität Bezeichnung |
EINECS-Nr. CAS-Nr. |
Grenzwert ml/m3 (ppm) |
mg/m3 | Spitzenbegrenz. Überschreitungs- faktor |
Bemerkungen |
n-Butylacrylat | 205-480-7 14 1-32-2 |
2 | 11 | =2= | TRGS 901-90 |
1,4-Dioxan | 204-661-8 123-91-1 |
20 | 73 | =3= | H, 35 TRGS 901-91 |
Tetrahydrofuran | 203-726-8 109-99-9 |
50 | 150 | =2= | Y TRGS 901-92 |
Triethylamin | 204-469-4 121-44-8 |
1,9 | 8 | =1= | 20,36 TRGS 901-93 |
Methylacetat | 201-185-2 79-20-9 |
610 | 4 | Y
DFG |
|
Polyethylenglykol 600 (PEG 600) | 1000E | 4 | Y DFG |
b) Folgende Einträge erhalten folgende Bemerkung:
Diethylamin | H |
Methylformiat | 37 |
Niobverbindungen, lösliche | 1 |
Silbersalze | 20 |
Wolframverbindungen, lösliche | 1 |
c) Beim Eintrag Diqualdibromid ist die Bemerkung "H" zu streichen
3. Nummer 4 "Verzeichnis der CAS-Nummern" wird entsprechend geändert und ergänzt.
(Stand: 20.08.2018)
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