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Regelwerk

Änderungshinweise

Änderungen und Ergänzungen der TRGS 903

(BArbBl. 8/1999 S. 47)


Die TRGS 903 "Biologische Arbeitsstoffe" Ausgabe Juni 1994 (BArbBl. Heft 6/1994 S. 53-56) zuletzt geändert BArbBl. Heft 5/1998 S. 72 wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. Die Nummer 3 "Liste der BAT-Werte" wird wie folgt geändert und ergänzt:

Arbeitsstoff [CAS-Nr.] Parameter BAT-Wert Untersuchungsmaterial Probennahmezeitpunkt
Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat5[101-68-8] 4,4'-Diaminodiphenylmethan 10 µg/g
Keratin
U b
Styrol [100-42-5] Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure 600 mg/g Kreatinin U c, b
Tetrachlorethen (Perchlorethylen) [127-18-4] Tetrachlorethen 1 mg/l B d
Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff) [56-23-5] Tetrachlormethan 70 µg/l B c, b
1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) [71-55-6] 1,1,1-Trichlorethan 550 µg/l B c, d

2. Die Fußnote 5) wird wie folgt neugefaßt:

5) BAT-Werte reflektieren die Gesamtkörperbelastung eines inhalativ, dermal usw. aufgenommenen Arbeitsstoffes. Bei beruflicher Exposition gegen MDI erfaßt der Parameter 4,4-'Diaminodiphenylmethan (MDA) im Harn alle Komponenten eines komplexen MDI-Gemisches, da sowohl Monomere als auch Oligomere des MDI unabhängig vom Aufnahmeweg zu monomerem MDa abgebaut werden.

Demgegenüber berücksichtigt der MAK-Wert für MDI nur den monomeren MDI-Anteil.

Der von der Senatskommission der DFG zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe erarbeitete BAT-Wert ist auf der Basis einer Korrelation vom MAK-Wert für MDI abgeleitet. Diese Korrelation ergibt sich aus mehreren arbeitsmedizinischen Studien am Menschen.

In solchen Expositionsszenarien, bei denen eine überwiegend inhalative Aufnahme von MDI erfolgt und das Verhältnis zwischen Monomeren und Oligo- bzw. Polymeren etwa demjenigen entspricht, das der Ableitung des MAX-Wertes zugrunde lag, entspricht der BAT-Wert dem MAK-Wert. Falls eine ungewöhnliche Verteilung zwischen monomeren und polymeren Anteilen im Sinne einer übermäßigen Vermehrung der Polymere oder falls eine verstärkte dermale Aufnahme vorliegt, führt dies zu einer Erhöhung des Parameters im biologischen Material. Insofern befindet man sich bei Einhaltung des BAT-Wertes in diesen Fällen "auf der sicheren Seite".

Eine Einhaltung des BAT-Wertes bietet somit im Vergleich zum MAK-Wert einen zusätzlichen Schutz bei ungewöhnlich hoher Exposition gegen Oligo- bzw. Polymere des MDI und bei verstärkter dermaler Exposition.

Änderungen und Ergänzungen der TRGS 906

(BArbBl. 8/1999 S. 47)



Die TRGS 906 "Begründungen zur Bewertung von Stoffen der TRGS 905" Ausgabe März 1997 (BArbBl. Heft 3/1997 S. 57-76), zuletzt geändert und ergänzt BArbBl. Heft 5/1998 S. 73-98 wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. In Teil II wird das Inhaltsverzeichnis wie folgt geändert und ergänzt:

Lfd. Nr. Stoffname CAS-Nr. BArbBl. Heft
44 Natriumnitrat 7631-99-4 5/1998 S. 91 ergänzt
7-8/99 S. 48
49 1,2,4-Trichlorbenzol 120-82-1 7-8/99 S. 48
50 C.I. Basic Violett 3 548-62-9 7-8/99 S. 49
51 Furan 110-00-9 7-8/99 S.52
52 2,3-Dibrompropan-1-ol 96-13-9 7-8/99 S. 59
53 Ethylen 74-85-1 7-8/99 S. 61
54 2-Nitrotoluol 88-72-2 7-8/99 S. 62
55 l,2,3-Trichlorproan 96-18-4 7-8/99 S. 64

2. In Teil II lfd. Nr. 44 "Natriumnitrat" wird vor Reproduktionstoxizität/Entwicklungsschädigung eingefügt:

Genotoxizität:

Die beiden im EU-Einstufungsdossier zitierten Genotoxizitätsstudien tust positivem Resultat (Mikrokerntest/Maus, Knochenmark; zytogenetischer Test/Ratte, Knochenmark) haben sich als nicht ausreichend valide gezeigt. Daher erfolgt gemäß den EU-Einstufungskriterien keine Einstufung (M: -).

3. In Teil II werden die neuen lfd. Nummern 49-55 angefügt:

wie eingefügt



Änderungen und Ergänzungen der TRGS 908
(BArbBl. 8/1999 S. 66)



Die TRGS 908 "Begründungen zur Bewertung von Stoffen der TRGS 907, Ausgabe Januar 1998 (BArbBl. Heft 1/1998 S. 41-57) wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. In Teil II wird das Inhaltsverzeichnis wie folgt geändert und ergänzt:

Lfd.
Nr.
Stoffname CAS-Nr. BArbBl. Heft
4 Hölzer und Holzstäube   7-8/99 S. 66
6 Naturgummilatex und Naturgummilatex-haltiger Staub   7-8/99 S. 69
9 Platinverbindungen (Chloroplatinate)   7-8/99 S. 70
17 Zierpflanzenbestandteile   7-8/99 S. 71
  Tulipalin A 547-65-9  
  Primin 119-38-0  
19 p-Aminodiphenylamin 101-542 7-8/99 S. 76
20 Ammoniumthioglykolat 5421-46-5 7-8/99 S. 76
21 Ammoniumpersulfat 7727-54-0 7-8/99 S. 77
22 Benzalkoniumchlorid 8001-545 7-8/99 S. 78
23 2-Chlor-10-(3-(dimethyl-amino)- propyl)-phenothiazin

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