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Regelwerk

Technische Regeln für Dampfkessel
- Betrieb -
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TRD 612 - Wasser für Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV
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Ausgabe Dezember 1996
(BArbBl. 12/1996 S. 88; 8/2001 S. 108aufgehoben)



1 Geltungsbereich

1.1 Diese TRD gilt für die Beschaffenheit des Wassers, mit dem Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV betrieben werden

Diese TRD bezieht sich auf die der DampfkV unterliegenden wasserberührten Teile von Heißwassererzeugern, d.h. Wärmeerzeuger, Druckausdehnungsgefäß und deren Verbindungsleitungen 1.

1.2 Diese TRD gilt nicht für Heißwassererzeuger der Gruppe I, elektrisch beheizte Heißwassererzeuger und Heißwassererzeuger aus Nichteisenmetallen sowie aus austenitischen Stählen, insbesondere im befeuerten bzw. beheizten Bereich.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Kreislaufwasser ist Wasser, das in einer Heißwasseranlage zwischen dem Heißwassererzeuger und den Wärmeverbrauchern umgewälzt wird.

2.1.1 Salzarmes Kreislaufwasser ist Wasser mit einem Elektrolytgehalt entsprechend einer direkt gemessenen Leitfähigkeit< 100 µS/cm.

2.1.2 Salzhaltiges Kreislaufwasser ist Wasser mit einem Elektrolytgehalt entsprechend einer direkt gemessenen Leitfähigkeit > 100 µS/cm.

2.2 Füll- und Ergänzungswasser ist das für die Erstbefüllung oder zum Ersatz von Verlusten zugeführte Wasser.

3 Anforderungen an die Wasserqualität

Das Kreislaufwasser muß bestimmte Anforderungen erfüllen, um Heißwassererzeuger sicher betreiben zu können. Diese Anforderungen werden beeinflußt durch

Heißwassersysteme werden mit salzarmem oder salzhaltigem Kreislaufwasser betrieben. Langjährige Betriebserfahrungen haben gezeigt, daß die Betriebsweise mit salzarmem Wasser Vorteile bietet, da mögliche Probleme durch sauerstoffbedingte Korrosion verringert werden. Daher kann bei Betrieb mit salzarmem Kreislaufwasser die Konditionierung vereinfacht und auf den Einsatz von Sauerstoffbindemitteln weitgehend verzichtet werden.

Für das Kreislaufwasser gelten die in der Tafel 1 genannten Richtwerte. Im übrigen sollen Füll- und Ergänzungswasser so aufbereitet sein, daß sie frei von Erdalkalien (Härte) sind. Das Kreislaufwasser soll von Erdalkalien freigehalten werden (Richtwert < 0,02 mmol/l) und klar sowie frei von suspendierten Stoffen sein. Dies ist gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

4 Überwachung

Die Einhaltung der in dieser TRD gestellten Anforderungen ist nach innerbetrieblicher Anweisung, ggf. über Hilfsgrößen, zu überwachen. Dies erfolgt entweder kontinuierlich und registrierend oder diskontinuierlich.

Diskontinuierliche Messungen sind in regelmäßigen Zeitabständen gemäß Betriebsanweisungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind schriftlich festzuhalten.

Tafel 1. Anforderungen an das Kreislaufwasser 2

      salzarm salzhaltig
el. Leitfähigkeit  bei 25 °C µS/cm < 30 > 30-100 > 100-1500
pH-Wert bei 25 °C 3     9,0-10,4 4) 9,0-10,5 4) 9,0-10,5
Sauerstoff (O2) 5 - mg/l < 0,1 < 0,05 < 0,02

5 Wasserkonditionierungsmittel mit organischen Bestandteilen 01

Beim Einsatz von Wasserkonditionierungsmitteln mit organischen Bestandteilen ist sicherzustellen, dass ein Datenblatt gemäß TRD 611 Anhang 1 vorliegt. Die Forderung gilt auch für bestehende Anlagen.

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TRD 612 Fußnoten 

1 Richtlinien, die auch Anlagenteile außerhalb des Geltungsbereiches der DampfkV betreffen, siehe VdTÜV-Merkblatt TCh 1466/AGFW-Merkblatt 5/15: ",Richtlinien für das Kreislaufwasser in Heißwasser- und Warmwasserheizungsanlagen (Industrie- und Fernwärmenetze)" sowie VGB-Merkblatt M 410N: "Qualitätsanforderungen an Fernheizwasser"
Bezugsquellen:
VdTÜV-Merkblatt: Verlag TÜV Rheinland, Postfach 90 30 60, 51123 Köln
VGB-Merkblatt: VGB-Kraftwerkstechnik GmbH, Postfach 103932, 45039 Essen
2 Gemessen am Eintritt des Heißwassererzeugers
3 Sollen die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden, darf ein pH-Wert von 9,5 nicht Überschritten werden. Die Verträglichkeit der Pumpen- und Armaturenwerkstoffe mit dem Kreislaufwasser ist zu beachten.
4 Zur Einstellung des pH-Wertes ist bei Großwasserraumkesseln  in erster Linie Trinatriumphosphat zu verwenden und   Natronlauge nur dann einzusetzen, wenn der angestrebte pH-Wert mit Trinatriumphospat nicht zu erreichen ist.
5 Im Dauerbetrieb stellen sich normalerweise deutlich niedrigere Wette ein.
ENDE

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