Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
TRD 304 - Gewölbte Flammrohrböden
- Berechnung -
Technische Regeln für Dampfkessel (TRD)
(ArbSch. 9/1965 S.16; 4/1975 S. 142aufgehoben)
1. Geltungsbereich
Dieses Blatt gilt für die Berechnung von gewölbten Flammrohrböden mit Ein- oder Aushalsungen und für solche mit eingeschweißten Flammrohren (Bilder 1 und 2) 1. Voraussetzungen sind ausreichend große Krempenhalbmesser der Böden und ausreichend großer Abstand der Flammrohre von den Krempen. Für die Berechnung von gewölbten Böden für Rauchrohrkessel können die Formeln in dieser TRD angewendet werden. Für die Rohrstege ist TRD 305 - Ebene Wandungen - zu beachten.
2. Allgemeines
Flammrohrböden sind durch den Innendruck und den Flammrohrschub beansprucht. Die Beanspruchung durch den Innendruck erfordert eine entsprechende Wanddicke, während die Kraftwirkung des Flammrohrschubs durch eine elastische Gestaltung von Boden und Flammrohr zu berücksichtigen ist. Flammrohrböden können als flachgewölbte oder als tiefgewölbte Böden ausgeführt werden. Dabei ist zu beachten, daß die Steifigkeit bei flachgewölbten Böden am geringsten ist und daß sie bei tiefgewölbten Böden mit der Tiefe der Bodenwölbung zunimmt. Unzulässig sind deshalb Klöpperböden oder tiefgewölbte Böden in Verbindung mit glatten Flammrohren und flachgewölbte Böden in Verbindung mit tiefgewellten Rohren.
3. Bezeichnungen
p | der höchstzulässige Betriebsdruck | in atü | |
s | die Bodenwanddicke | in mm | |
so | die rechnerisch in der Kugelkalotte erforderliche Wanddicke | in mm | |
β | ein Berechnungsbeiwert für die Beanspruchung in der Krempe bei eingeschweißten Verstärkungsringen 2 | ||
β' | ein Berechnungsbeiwert für die Beanspruchung in der Kugelkalotte bei eingeschweißten Verstärkungsringen 2 | ||
D | der äußere Bodendurchmesser | in mm | |
R | der innere Wölbungshalbmesser | in mm | |
dR | der lichte Durchmesser des Verstärkungsringes | Bild 2 | in mm |
h | die wirksame Höhe der Verstärkung | in mm | |
b | die wirksame Breite der Verstärkung | in mm | |
K | der Festigkeitskennwert des Werkstoffs bei der Berechnungstemperatur | in kg/mm2 | |
S | ein Sicherheitsbeiwert | ||
c | Zuschlag für Korrosion und Abnutzung zur Wanddicke | in mm |
4.1. Flachgewölbte Flammrohrböden mit R > D (Bild 1)
Die erforderliche Wanddicke s beträgt:
( 1)
Der höchstzulässige Betriebsdruck p beträgt:
( 2)
4.2. Flammrohrböden mit R< D und eingeschweißten Verstärkungsringen (Bild 2)
Die erforderliche Wanddicke s betragt:
( 3)
Der höchstzulässige Betriebsdruck p beträgt:
( 4)
Dabei ist Voraussetzung, daß der eingeschweißte rohrförmige Verstärkungsring der Bedingung genügt:
( 5)
wobei
( 6)
einzusetzen und h dem wirklichen Wert entsprechend, jedoch nicht größer als 2 (dR × b)0,5 zu wählen ist. Es bestehen keine Bedenken, die Höhe des Verstärkungsringes in der Nähe der Bodenkrempe auf etwa 2/3 der rechnerisch erforderlichen Höhe zu verringern. Die nach Formel (5) errechnete Höhe muß lediglich nach der Bodenmitte hin vorhanden sein.
5. Berechnungsdruck p
Im allgemeinen ist der Berechnungsdruck gleich dem höchstzulässigen Betriebsdruck. Statische Drücke von mehr als 5 m WS sind bei der Berechnung der Kesselwandungen zusätzlich zu berücksichtigen.
6. Berechnungstemperatur t
Als Berechnungstemperatur ist einzusetzen:
7. Festigkeitskennwert K
7.1. Als Festigkeitskennwert K gilt bei Berechnungstemperaturen t bis 350 °C die Streckgrenze bzw. σ0,2 (Mindestwert) bei der Berechnungstemperatur (s. Abschnitt 6).
7.2. Die Festigkeitskennwerte sind den TRD über Werkstoffe zu entnehmen.
8. Sicherheitsbeiwert S
8.1 Als Sicherheitsbeiwert S ist einzusetzen:
bei flachgewölbten Flammrohrböden nach Bild 1 und Formel ( 1) bzw. ( 2) | S = 1,8 |
bei Flammrohrböden mit Verstärkungsring nach Bild 2 und Formel ( 3) bzw. ( 4) | S = 1,5. |
8.2. Bei Verwendung von Blechen nach DIN 17100 (s. TRD 101 - Bleche) sind die Sicherheitsbeiwerte um 20 % höher einzusetzen als in Nummer 8.1 angegeben.
9. Zuschlag für Korrosion und Abnutzung zur Wanddicke
Der Zuschlag zur Wanddicke beträgt c 1 mm. Er kann bei Blechdicken von 30 mm und mehr entfallen.
10. Wanddickenunterschreitungen
Die errechnete Wanddicke ist die Mindestwanddicke für den fertigen Boden. Wanddickenverminderungen durch das Herstellungsverfahren sind zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Dicke für die Ausgangsbleche ist ferner ein Zuschlag zur Berücksichtigung der nach den einschlägigen Normen zulässigen Blechdickenunterschreitungen zu machen.
11. Abstand zwischen Kesselmantel und Flammrohr
Der lichte Abstand zwischen dem Flammrohr und dem Mantel soll an der engsten Stelle mindestens 100 mm betragen. Zwischen zwei Flammrohren muß mindestens ein lichter Abstand von 120 mm vorhanden sein.
_______
1) Ebene Flammrohrböden siehe TRD 305 - Ebene Wandungen.
2) Siehe TRD 303 - Gewölbte Böden unter innerem und unter äußerem Überdruck.
ENDE |
(Stand: 20.08.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion