Tafel 1. Prüfumfang bei Anwendung des Abschnittes 3.4
Werkstoff- gruppe 1 |
1 | 2 | 3 | 4 | ||||||||||
Stahlsorte | St 35.8, St 45.8 | 17 Mn 4, 19 Mn 5 15 Mo 3 |
13 CrMo 4 4 10 CrMo 9 10 |
14 Mo V 63 X 20 CrMo V 12 1 |
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Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wärmebehandlung anhand der Glühdiagramme |
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Stichprobenweise Werkstoffprüfung im Einvernehmen mit dem Sachverständigen. Ist durch eine laufende Prüfung von Stählen höherer Werkstoffgruppen die Einhaltung der Güteeigenschaften sichergestellt, entfällt die Werkstoffprüfung. | Je Dampfkesselanlage stichprobenweise Härteprüfung 2 an ca. 10 % der Hohlkörper | Härteprüfung an allen Hohlkörpern und ggf. an abgetrennten, gleichartig wärmebehandelten Probestücken | ||||||||||||
Je Dampfkesselanlage 3und Hersteller an einem Hohlkörper, möglichst mit der größten Wanddicke, ein Probensatz 5. Ist durch eine laufende Prüfung von Stählen höherer Werkstoffgruppen die Einhaltung der Güteeigenschaften sichergestellt, genügt eine stichprobenweise Werkstoffprüfung im Einvernehmen mit dem Sachverständigen. | Je Wanddickenbereich 4 und Schmelze bei gleiches Wärmebehandlungsbedingungen als Probensatz 5 | |||||||||||||
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(Stand: 08.12.2018)
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