Fußnoten
1 | Siehe TRD 401 Abschnitt 2.7 |
2 | Siehe § 2 Abs. 4 Nr. 10 DampfkV (jetzt BetrSichV) |
3 | Siehe DIN 2402 |
4 | Siehe DIN 3230 Teil 3, Abschnitt 5 |
5 | Eine Oberflächengüte für die zerstörungsfreie Prüfung vorbereiteten Gußstücke wird nach DIN 1690 Teil 10 beurteilt |
6 | Die ersatzweise Anwendung der Ultraschallprüfung (U) z.B. bei Wanddicken größer 60 mm oder die Kombination R oder U ist mit dem Besteller zu vereinbaren. |
7 | Bei Kleinarmaturen können anstelle der Volumenprüfung Trennschnitte durchgeführt werden. Anzahl und Lage der Trennschnitte sind mit dem Besteller abzustimmen. |
8 | Abweichungen sind bei der Bestellung zu vereinbaren, z.B. zur Berücksichtigung der DIN 3840. |
9 | Prüftechnik und Beurteilung nach AD-Merkblatt HP 5/3 |
10 | Sofern in der Dampfaustrittleitung des Dampferzeugers keine Absperreinrichtung eingebaut ist, gilt das Gehäuse des Schnellschlußventils der zugehörigen Turbine als Teil der Dampfkesselwandung. Auf § 2 (3) 1 DampfkV (jetzt BetrSichV) und TRD 401 Abschnitt 2.7 und Abschnitt 6.1 wird verwiesen. |
(Stand: 08.12.2018)
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