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Regelwerk, Technische Regeln, TRBS - Arbeitsschutz

TRBS 2141 Teil 3 - Gefährdungen durch Dampf und Druck bei Freisetzung von Medien
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Vom 20. Juli 2009
(GMBl Nr. 40 vom 21.09.2009 S. 851; 14.03.2019 S. 270aufgehoben)



Zur Nachfolgeregelung TRBS 2141

Vorbemerkung

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.

Sie wird vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Die Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.

1 Anwendungsbereich

Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen im Bereich Dampf und Druck für Beschäftigte und Dritte, die bei Freisetzung von Medien z.B. durch

entstehen können.

Diese Regel gilt nicht, wenn zeitabhängige Schädigungen wie beispielsweise Korrosion oder Ermüdung zum Versagen der drucktragenden Wandung führen. Diese Mechanismen werden in der TRBS 2141 Teil 2 "Schädigung der drucktragenden Wandung" behandelt.

Die TRBS nennt beispielhaft Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefährdungen. Sie enthält auch Hinweise für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen unter innerem Überdruck, für die keine EG-Richtlinien hinsichtlich der Gefährdungen durch Druck bestehen.

Diese TRBS regelt keine zusätzlichen Gefährdungen, die von der Freisetzung von Gefahrstoffen nach der GefStoffV ausgehen können. Mögliche Gesundheitsgefährdungen hat der Arbeitgeber/Betreiber nach TRGS 400 zusätzlich zu ermitteln und zu bewerten.

2 Begriffsbestimmungen

Über die in der TRBS 2141 definierten Begriffe hinaus werden folgende Begriffe festgelegt:

2.1 Lösbare Verbindungen

Lösbare Verbindungen umfassen Dichtelemente und weitere für die Dichtheit notwendige Konstruktionselemente z.B. Flansche, Schraubverbindungen.

2.2 Verschlüsse

Verschlüsse stellen den direkten Abschluss zu der das Druckgerät umgebenden Atmosphäre her. Verschlüsse sind zum Beispiel Blindflansche, von innen eingesetzte Deckel, Deckel mit besonderen Verschlusselementen und Schnellverschlüsse. Sie umfassen ebenfalls Dichtelemente und weitere für die Dichtheit notwendige Konstruktionselemente.

Schnellverschlüsse sind nach DIN EN 13445-5 unterteilt in:

2.3 Auf Dauer technisch dichte Anlagenteile

Anlagenteile gelten als auf Dauer technisch dicht, wenn

Beispiele für auf Dauer technisch dichte Anlagen- und Ausrüstungsteile siehe TRBS 2152 Teil 2 Abschnitt 2.4.3.2.

2.4 Technisch dichte Anlagenteile

Anlagenteile gelten als technisch dicht, wenn bei einer für den Anwendungsfall geeigneten Dichtheitsprüfung oder Dichtheitsüberwachung bzw. -kontrolle, z.B. mit schaumbildenden Mitteln oder mit Lecksuchgeräten oder Leckanzeigegeräten, eine Undichtheit nicht feststellbar ist.

Beispiele für technisch dichte Anlagenteile siehe TRBS 2152 Teil 2 Abschnitt 2.4.3.3.

3 Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen

Bei Freisetzung von Medien können beispielsweise Gefährdungen durch Freistrahlimpulse, Ersticken, Vergiften, Verätzen, Verbrennen oder Erfrieren für Beschäftigte oder Dritte auftreten.

Bei Anlagenteilen, die auf Dauer technisch dicht sind, sind keine Freisetzungen zu erwarten. Es besteht hierdurch in der umgebenden Atmosphäre keine Brand-, Explosions- oder Gesundheitsgefahr.

Bei Anlagenteilen, die technisch dicht sind, sind seltene Freisetzungen zu erwarten.

Die stoffbedingten Gefährdungen sind nach TRGS 400 zusätzlich zu ermitteln und zu bewerten.

3.1 Ermittlung von Gefährdungen

Gefährdungen können durch Freisetzung von Medien auftreten. Ursachen hierfür können z.B. sein:

3.1.1 Undichtigkeiten an Verschlüssen und lösbaren Verbindungen mit statischen Dichtelementen

Undichtigkeiten an Verschlüssen und lösbaren Verbindungen mit statischen Dichtelementen (z.B. Flachdichtungen, kammprofilierte Dichtungen, Metallprofildichtungen) infolge von:

3.1.2 Undichtigkeiten an dynamischen Dichtelementen

Undichtigkeiten an dynamischen Dichtelementen (z.B. Stopfbuchsen, Gleitringdichtungen) infolge von:

3.1.3 Entweichen von Medien beim Öffnen von Anlagenteilen

Entweichen von Medien beim Öffnen von Anlagenteilen infolge von:

3.1.4 Ableitung aus Sicherheitsventilen, Berstscheiben, Druckentlastungsklappen, Entlüftungs- und Entspannungsleitungen

Ableitung aus Sicherheitsventilen, Berstscheiben, Druckentlastungsklappen, Entlüftungs- und Entspannungsleitungen mit der Folge von:

3.1.5 Verpuffung/Deflagration in Feuerungseinrichtungen von Druckanlagen

Verpuffung/Deflagration in Feuerungseinrichtungen von Druckanlagen infolge von:

3.2 Bewertung der Gefährdungen

Bei der Bewertung der Gefährdungen für die Beschäftigten und Dritte sind betriebliche und technische Einflüsse durch das Arbeitsmittel bzw. die überwachungsbedürftige Anlage im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung in der Gefährdungsbeurteilung bzw. der Sicherheitstechnischen Bewertung zu berücksichtigen. Hierbei können auch besondere Methoden angewendet werden, welche die zu erwartende Häufigkeit des Eintritts einer Gefährdung durch die Freisetzung von Medien und das beim Ereigniseintritt zu erwartende Schadensausmaß berücksichtigen.

Abhängig von der Bewertung der Gefährdungen sind Maßnahmen festzulegen und zu ergreifen.

Zur Bewertung der Gefährdungen infolge Ableitens von Medien (Stoffe und Zubereitungen) aus Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung kann beispielsweise wie folgt vorgegangen werden (siehe auch Anlage 1):

4 Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele

Maßnahmen zur Begegnung der in Abschnitt 3 genannten Ursachen für Gefährdungen werden nachstehend beispielhaft für den Lebenszyklus einer Druckanlage beschrieben. Der Lebenszyklus einer Druckanlage umfasst hierbei die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen einschließlich Montage und Installation.

4.1 Bereitstellung

4.1.1 Beschaffung (Bestellspezifikation, Unterlagen des Herstellers, Eingangskontrolle)

Als Basis für die Beschaffung einer Druckanlage muss die bestimmungsgemäße Betriebsweise zu Grunde gelegt werden, einschließlich z.B. Füll-, Entleer-, An- und Abfahrvorgängen sowie vernünftigerweise nicht auszuschließende Abweichungen hiervon. Ferner sind mögliche äußere Einflüsse auf eine Druckanlage zu berücksichtigen.

Folgende beispielhaft genannten Maßnahmen können sich für die Beschaffung von Verbindungs- und Dichtelementen ergeben:

4.1.2 Aufstellung unter Berücksichtigung des Umfeldes

Bei der Aufstellung von Druckanlagen bzw. deren Teile sind beispielsweise die nachstehenden Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen durch die Freisetzung von Medien zu berücksichtigen. Daneben sind insbesondere die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und die Ergebnisse der danach ebenfalls durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung sowie die Technischen Regeln zum Explosionsschutz (TRBS 2152 ff.) zu beachten.

4.1.2.1 Undichtigkeiten

4.1.2.2 Ableitung aus Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen

Es wird die gefahrlose Ableitung in ein Behandlungssystem vorgesehen, wenn eine Ableitung in die Atmosphäre nicht zulässig ist (siehe Anlage 1). Beispiele hierzu sind:

4.1.3 Montage, Installation, Ausrüstung

Bei der Montage, Installation und Ausrüstung von Druckanlagen bzw. deren Teile können die nachfolgend beispielhaft genannten Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen durch die Freisetzung von Medien zielführend sein:

4.2 Benutzung

4.2.1 Erprobung, An- und Abfahren

Bei der Erprobung sowie dem An- und Abfahren können die nachfolgend beispielhaft genannten Maßnahmen zielführend sein:

Zur Vermeidung einer Verpuffung in befeuerten Druckanlagen:

bei jedem Betriebszustand sicher gezündet wird,

4.2.2 Betrieb bzw. Gebrauch, Wartung und Instandsetzung

Alle erforderlichen Maßnahmen werden für Betrieb bzw. Gebrauch, Wartung und Instandsetzung unter Zugrundelegung der vom Hersteller übermittelten Angaben und der eigenen betrieblichen Erfahrungen durch den Arbeitgeber bzw. Betreiber festgelegt.

Beispielhafte Maßnahmen zur Gewährleistung der Dichtheit hierbei sind:

Zur Vermeidung einer Gefährdung durch Verpuffung in befeuerten Druckanlagen:

4.2.3 Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen

Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen werden in der TRBS 2141 Teil 1 behandelt. Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

Ist eine Gefährdung durch eine Betriebsstörung an einer Druckanlage nicht unmittelbar zu beseitigen, wird die Druckanlage unverzüglich und gefahrlos entspannt bzw. entleert. Zuvor werden alle druckerhöhenden Ursachen (z.B. durch Abstellen der Heizung, durch Beenden der druckerhöhenden Reaktion) unterbunden.

Bei einer störungsbedingten Stofffreisetzung durch Undichtigkeiten werden abhängig vom Gefährdungspotenzial Maßnahmen getroffen, um die Auswirkung bzw. Ausbreitung zu begrenzen.

Beispiele: Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung von sehr giftigen oder giftigen Druckgasen bei Gasausbrüchen können sein:

Die dazu erforderlichen Einrichtungen, z.B. Sprührohre, Sprühwände, können fahrbar oder ortsfest eingebaut sein.

Anlagenteile, die infolge einer sicherheitsrelevanten Störung abgeschaltet wurden, werden nur auf Anweisung der betrieblich verantwortlichen Person und erst dann wieder eingeschaltet, wenn die Ursache für die Abschaltung beseitigt und die Anlagenteile vor Wiedereinschaltung vor Ort überprüft wurden.

4.2.4 Umbau (Änderung, wesentliche Veränderung)

Änderungen der Bauart von Anlagenteilen oder der Betriebsweise können zu neuen oder geänderten Gefährdungen hinsichtlich der Freisetzung von Medien führen. Die nachfolgenden, beispielhaft genannten Maßnahmen können hierbei zielführend sein, um Gefährdungen durch Freisetzung von Medien zu vermeiden.

.

Schema zur Beurteilung des gefahrlosen Ableitens nach Gefährlichkeitsmerkmalen Anlage 1

  

ENDE

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