TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen (3)

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6 Kennzeichnung

(1) Die Leckanzeigegeräte sind dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.

(2) Die Kennzeichnung muß mindestens enthalten:

Außerdem ist ggf. die zulässige Leckanzeigeflüssigkeit anzugeben.

(3) Innerhalb der Bau- und Prüfgrundsätze zusätzlich festgelegte Kennzeichnungen sind vorzunehmen.

7 Überwachung der Herstellung von Leckanzeigegeräten

7.1 Allgemeines

(1) Die ordnungsgemäße Herstellung der Leckanzeigegeräte ist zu überwachen.

(2) Die Überwachung besteht aus einer Fertigungsprüfung und richtet sich nach DIN 18200 (z.Z. noch Vornorm).

7.2 Fertigungsprüfung/Eigenüberwachung

7.21 Durchführung

(1) Umfang und Häufigkeit der Fertigungsprüfung ist in Tafel 1 festgelegt.

(2) Die Ergebnisse der Fertigungsprüfung sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

7.22 Mängel bei der Fertigungsprüfung

(1) Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung der Mängel zu treffen.

(2) Erzeugnisse, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind auszusondern.

(3) Nach Abstellung der Mängel sind, soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich, die betreffenden Prüfungen unverzüglich zu wiederholen.

   

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Prüfung der Unschädlichkeit von Leckanzeigeflüssigkeiten gegenüber metallischen Werkstoffen  Anhang 1
zu TRbF 502

1 Proben

1.1 Normal-Probebleche

Als Probematerial werden Stahl St 37-2 (nach DIN 17100), Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) Cu Zn 37 (nach DIN 17660) und Kupfer E 1-Cu 58 (nach DIN 1708) benutzt. Aus Metallblechen werden rechteckige Proben, z.B. der Abmessungen 20 mm x 100 mm x 1 mm, ausgesägt oder ausgeschnitten und ggf. entgratet. Andere Probeabmessungen sind zulässig, kleinere Abmessungen als 20 mm x 50 mm x 1 mm sollen jedoch nicht benutzt werden. Die Proben werden an einer Schmalseite gelocht und durch Schlagziffern gekennzeichnet. Sämtliche Probebleche werden, soweit notwendig, z.B. mit Hilfe von Drahtbürsten gereinigt. Anschließend werden die Probebleche geschmirgelt, wobei die letzte Bearbeitung mit einem Schmirgelpapier der Körnung 120 ausgeführt werden soll. Schließlich werden die Probebleche entfettet. Die Probebleche werden im Exsikkator mindestens 16 Stunden lang getrocknet und auf einer Analysenwaage mit einer Genauigkeit von mindestens ± 0,5 mg gewogen. Statt der Trocknung im Exsikkator ist auch die Trocknung im Wärmeschrank bei 105 °C zulässig.

1.2 Verzunderte Stahlproben

Vier Probebleche aus Stahl St 37-2 werden nach Nummer 1.1 hergestellt und vorbehandelt, jedoch entfällt die sorgfältige Trocknung und Gewichtsbestimmung. Diese Probebleche werden 30 Minuten auf 800 °C an Luft erhitzt, und zwar zweckmäßigerweise im Luftumwälzofen. Nach dieser Behandlung auf den Probeblechen lose anhaftender Zunder wird durch leichtes Abklopfen der Bleche, z.B. mit einem Hammer, beseitigt. Danach werden die Bleche auf beiden Seiten mit einer Stahlnadel diagonal jeweils von Ecke zu Ecke insgesamt viermal so geritzt, daß in den Ritzern der blanke Stahl zutage tritt.

1.3 Spalt-Stahlproben

Zwei Probebleche aus Stahl St 37-2 werden nach Nummer 1.1 hergestellt und vorbehandelt, jedoch entfällt die sorgfältige Trocknung und Gewichtsbestimmung. Diese beiden Proben werden an einer Schmalseite so zusammengeschweißt, daß sie ein V mit spitzem Winkel von ca. 5 bis 100 zwischen den Schenkeln bilden. Zweckmäßigerweise werden die Proben dazu flach aufeinander liegend verschweißt und anschließend so aufgebogen, daß der gewünschte Spalt entsteht.

1.4 Kontakt-Proben

Je eines der Probebleche nach Nummer 1.1 aus Stahl St 37-2, Cu Zn 37 und E 1-Cu 58 und eines der verzunderten Probebleche aus Stahl St 37-2 nach Nummer 1.2 werden ggf. nach entsprechender Vergrößerung des Loches auf eine Cu-Zn(Messing-)Achse von ca. 40 mm Länge mit jeweils zwischen zwei Probeblechen eingeschobenen, zylindrischen, durchgebohrten CuZn(Messing-)Abstandhalter von ca. 5 mm Länge aufgeschoben und durch eine Cu-Zn(Messing-)Mutter auf der Achse fixiert. Durch Prüfung mit Hilfe eines Widerstandsmessers ist sicherzustellen, daß zwischen sämtlichen Probeblechen metallischer Kontakt besteht.

2 Herstellung der Versuchsflüssigkeit

(1) Die zu prüfenden Leckanzeigeflüssigkeiten werden mit Leitungswasser in dem vom Antragsteller angegebenen Verhältnis bei Raumtemperatur vermischt, wobei dem Leitungswasser zusätzlich 1 g/l Kochsalz (Reinheitsgrad "für Analyse") zugesetzt wird, falls die Hersteller die Leckanzeigeflüssigkeiten den Verbrauchern als Konzentrate ausliefern. Anderenfalls werden die Leckanzeigeflüssigkeiten im Verbrauchszustand geprüft.

(2) Sind vom Antragsteller mehrere Mischungsverhältnisse angegeben worden, so können die Prüfungen mit verschiedenen Mischungen ausgeführt werden.

(3) Absatz 1 und 2 gilt nicht für Leckanzeigeflüssigkeiten aus nichtwäßrigen Lösungen für mit Wasser gefährlich reagierende Lagergüter.

3 Versuchsdurchführung

3.1 (1) Die Versuchsflüssigkeit nach Nummer 2 bzw. die angelieferte Leckanzeigeflüssigkeit wird nach Belieben in ein oder mehrere sorgfältig gereinigte Glasgefäße gefüllt. Die Versuchsgefäße werden auf beliebige Weise staubdicht, aber lose verschlossen, so daß Luftzutritt möglich ist. In die Flüssigkeiten werden die Probebleche an Glashaltern so eingehängt, daß sie mit Ausnahme je eines der Normalprobebleche jeder Probensorte in die Versuchslösung voll eintauchen. Die restlichen Probebleche werden, ebenfalls an Glashaken, so eingehängt, daß sie zur Hälfte in die Versuchslösung eintauchen.

(2) Im ganzen enthält die Flüssigkeit für die Einzelprüfung danach je 9 Normal-Blechproben aus Stahl St 37-2, Cu Zn 37 und E 1-Cu 58, die voll eintauchen, sie enthält je eine Blechprobe der genannten Sorten, die halb eintaucht. Sie enthält außerdem 4 verzunderte Stahlblechproben, und zwar 3 voll eingetauchte und eine halb eingetauchte sowie die Spalt-Stahlblechprobe und die Kontaktprobe.

(3) Werden mehrere Versuchsgefäße benutzt, so ist darauf zu achten, daß jedes Versuchsgefäß Probebleche aus allen drei Werkstoffen enthält.

(4) Die Probebleche sollen sich untereinander nicht berühren. Im übrigen soll das Volumen der Versuchsflüssigkeit so gewählt sein, daß auf 1 cm2 Probeoberfläche ca. 5-10 ml Flüssigkeit entfallen.

3.2 Die Versuchsanordnung wird in einem trockenen Raum aufgestellt. Falls in der Versuchszeit durch Verdunstung der Flüssigkeit der Flüssigkeitsspiegel sinkt, wird das Ausgangsflüssigkeits-Volumen durch Zugabe von destilliertem Wasser wieder hergestellt. Nach Ablauf von 14 bzw. 28 bzw. 56 Tagen nach dem Eintauchen der Probebleche wird jeweils ein Blech der voll eingetauchten Normal-Proben und der voll eingetauchten verzunderten Proben der Versuchslösung entnommen. Die restlichen Proben werden der Versuchslösung sämtlich nach 56 Tagen entnommen. Nach dem Herausnehmen aus der Versuchslösung werden die Probebleche mit destilliertem Wasser gut gespült und zwischen Lagen von Filterpapier vorsichtig getrocknet. Die verschraubten Kontaktproben werden vor dem Abspülen von der gemeinsamen Achse gelöst. Die Proben werden schließlich mindestens 16 Stunden im Exsikkator getrocknet. Die Trocknung im Wärmeschrank bei +105 °C ist zulässig.

4 Auswertung der Versuche

4.1 Prüfung nach dem Augenschein

(1) Das Aussehen der getrockneten Probebleche wird zunächst nach dem Augenschein beurteilt. Es ist festzustellen, ob die Bleche metallisch blank und unverändert oder metallisch blank und gleichmäßig angeätzt oder mit einer gleichmäßigen Deckschicht behaftet erscheinen oder ob Stellen örtlicher (namentlich pustel- oder lochfraßartiger) Korrosion beobachtet werden. Bei halb eingetauchten Proben interessiert insbesondere das Aussehen der Metalloberfläche in der Wasserlinie. Bei verzunderten Proben ist festzustellen, ob in den eingeritzten Verletzungen Korrosion des Stahles eingetreten ist, und wenn ja, ob es sich um örtliche oder allgemeine Korrosion der Ritzer handelt. Unter Umständen beobachtete Braunfärbung der ursprünglichen schwarzen Zunderschicht kann außer Betracht bleiben.

(2) Bei Spalt-Stahlblechproben ist nach dem Aufbiegen der beiden Schenkel festzuhalten, ob in der Tiefe des Spaltes gegenüber den übrigen Flächenteilen und gegenüber Normal-Stahlproben andersartige Korrosionserscheinungen aufgetreten sind.

(3) Weisen die Normalproben und die Kontaktproben örtliche Korrosionsstellen auf, so ist nunmehr nach Entfernen der Korrosionsprodukte festzustellen, ob lokale Anfressungen des Grundmetalls erkennbar sind. Desgleichen werden die Spalt-Stahlblechproben, die verzunderten Probebleche und sämtliche halb eingetauchten Probebleche, falls auf diesen Korrosionsprodukte beobachtet worden waren, in einer nach DIN 50905 geeigneten chemischen Lösung entrostet und erneut nach dem Augenschein auf lochfraßartige Korrosion bzw. auf starke Anfressungen (z.B. in der Wasserlinie) untersucht.

(4) In allen Fällen örtlicher Korrosion wird nach Möglichkeit die Tiefe der Anfressungen geschätzt.

4.2 Bestimmung von Gewichtsveränderungen

Mit Ausnahme der halb eingetauchten Proben werden sämtliche Normalproben und die Kontaktproben zur Bestimmung von Gewichtsveränderungen zurückgewogen, sofern sie metallisch blank erscheinen. Nicht metallisch blank erscheinende Proben werden zunächst von anhaftenden Korrosionsprodukten oder anderen Verunreinigungen durch geeignete Reinigungslösungen nach DIN 50905 befreit, es sei denn, das Gewicht der Fremdsubstanz sei offensichtlich geringer als ca. 1 mg. Die Vernachlässigbarkeit der Metallkorrosion durch die Reinigungslösung ist durch Blindversuch zu kontrollieren.

4.3 Berechnung der Geschwindigkeit der Flächenabtragung

Aus dem gemessenen, jeweils aus drei Einzelwerten gemittelten Gewichtsverlust der Normalproben und der Kontaktproben, der der Fläche der Probebleche und der Versuchszeit wird ohne Rücksicht auf evtl. ungleichmäßige Korrosion die mittlere jährliche Abtragung für jede Probensorte in mm/Jahr nach DIN 50905 als Funktion der Versuchszeit berechnet, d.h. es wird die mittlere Abtragungsgeschwindigkeit für die zweite Versuchsperiode vom 14. bis 28. Tag und für die dritte Versuchsperiode vom 28. bis 56. Tag berechnet.

4.4 Beurteilung der Prüfergebnisse

4.41 (1) Falls keine örtlichen Korrosionsstellen beobachtet werden und falls sämtliche berechneten mittleren Abtragungsgeschwindigkeiten 0,01 mm/Jahr nicht überschreiten, wird im Prüfbericht festgestellt, daß die geprüfte Leckanzeigeflüssigkeit im geprüften Mischungsverhältnis mit Wasser den Anforderungen genügt.

(2) Dieselbe Feststellung wird auch in solchen Fällen getroffen, in denen die mittlere Abtragungsgeschwindigkeit erst in der zweiten oder dritten Versuchsperiode unter 0,01 mm/Jahr fällt.

(3) Dieselbe Feststellung wird weiterhin auch in solchen Fällen getroffen, in denen auf Stahl einige wenige Rostflecke von weniger als 0,05 mm Durchmesser beobachtet werden, solange nach Reinigung der Proben unter solchen Rostflecken keine merklichen Anfressungen beobachtet werden und solange die mittlere Abtragungsgeschwindigkeit den oben geforderten Wert nicht übersteigt.

4.42 (1) Gibt das Verhalten von Stahlproben zu keinen Bedenken Anlaß, wird aber Kupfer und/oder Kupfer-Zink-Legierung (Messing) entweder schneller als mit einer mittleren Geschwindigkeit von 0,01 mm/Jahr abgetragen oder durch örtliche Korrosion merklich angegriffen, so wird dieser Befund als zulässige Einschränkung der Unbedenklichkeit der zu untersuchenden Leckanzeigeflüssigkeit in den Prüfbericht aufgenommen.

(2) Ebenso wird als zulässige Einschränkung der Unbedenklichkeit der untersuchten Leckanzeigeflüssigkeit im Prüfbericht vermerkt, wenn Stahlproben im Kontakt mit anderen Metallen wesentlich stärker korrodiert werden als ohne Kontakt mit anderen Metallen.

(3) In diesem Falle wird zusätzlich vermerkt, daß die Leckanzeigeflüssigkeit im Doppelmantel mit Kupfer und/oder Kupfer-Zink-Legierung (Messing) nicht in Kontakt kommen darf.

4.43 Als unzulässige Einschränkung der Unbedenklichkeit wird die Beobachtung mittlerer Abtragungsgeschwindigkeit von Stahlblechproben von mehr als 0,01 mm/Jahr in der dritten Versuchsperiode gewertet, ferner das Auftreten merklicher lokaler Anfressungen der Stahloberfläche auf Normalproben, Spalt-Proben, in den Ritzern verzunderter Proben und in der Wasserlinie halb eingetauchter Proben.

   

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Prüfung der fungiziden Eigenschaften von Leckanzeigeflüssigkeiten  Anhang 2
zu TRbF 502

1 Prüfmethode

Für die Prüfung werden jeweils 13 Stück 300 ml Erlenmeyer-Kolben mit 70 ml Mineralsalzlösung (Medium A, siehe Tafel 1 dieses Anhanges) bzw. 70 ml Sabouraud-Maltose-Lösung (Medium 8, siehe Tafel 2 dieses Anhanges) befüllt und 20 Minuten bei 121 °C sterilisiert. Zu 5 Parallelen pro Medium werden 70 ml gebrauchsfertige Leckanzeigeflüssigkeit gegeben, zu weiteren 5 Parallelen gibt man 70 ml der 1 :1 mit Wasser verdünnten Leckanzeigeflüssigkeit. Die restlichen 3 Kolben dienen als Wachstumskontrolle für die Prüfpilze, ihnen wird statt der Leckanzeigeflüssigkeit jeweils 3,5 ml Rizinusöl zugegeben. Nach dem Abkühlen werden alle Kolben mit je 1 ml einer Mischsporensuspension (Prüfpilze siehe Tafel 3 dieses Anhanges) beimpft. Die beimpften Kolben werden in einem Schüttelgerät für 6 Tage bei 30 °C incubiert.

2 Versuchsauswertung

Eventuell eingetretenes Pilzwachstum wird visuell nach folgendem Schema bewertet:

0 = kein Wachstum,
1 = das Mycelwachstum beschränkt sich auf wenige kleine Flocken,
2 = mittleres Wachstum, Mycelflocken in der Flüssigkeit verteilt,
3 = verstärktes Wachstum, dichte homogene Mycelkugeln,
4 = starkes, homogenes Wachstum, vergleichbar mit dem in den Kontrollproben.

3 Beurteilung

Eine ausreichende fungizide Wirkung ist nur bei den Bewertungsstufen 0 und 1 gegeben. Die Bewertungsstufen 2, 3 und 4 entsprechen nicht den gestellten Anforderungen.

Tafel 1. Zusammensetzung der Mineralsalzlösung

NaNO2 2,0g
KH2PO4 0,7 g
K2HPO4 0,3g
KCl 0,5 g
MgSO4 ⋅ 7 H2O 0,5 g
FeSO4 ⋅ 7 H2O 0,01 g
H2O dest. 1000 ml

Tafel 2. Zusammensetzung des Sabouraud-Maltose-Mediums

Spezialpepton 10,0 g
Maltose 20,0 g
H2O dest. 1000 ml

  Tafel 3. Prüfpilze

Aspergillus flavus

Aspergillus niger

Chaetomium globosum

Paecilomyces Varioti

Penicillium funiculosum

Trichoderma T 1


ENDE

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