TRbF 301 - Richtlinie für Fernleitungen zum Befördern gefährdender Flüssigkeiten -RFF-Anhang A

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Antragsunterlagen für die Erlaubnis und Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur wesentlichen Änderung einer Fernleitung  Anhang a
zur RFF
(TRbF 301)

1 Allgemeines

1.1 Dem Antrag auf Erlaubnis und Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur wesentlichen Änderung einer Fernleitung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen beizufügen. Mit diesen Unterlagen ist das Vorhaben ausführlich und umfassend zu beschreiben.

1.2 Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt des Antrages der Forderung nach Nummer 1.1 hinsichtlich der Angabe von Einzelheiten nicht nachkommen, genügen allgemeine Angaben, vorausgesetzt, daß sie eine Gesamtbeurteilung des Antragsgegenstandes zulassen. In diesen Fällen bestimmt die Behörde im Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid Art und Weise der nachträglichen Vorlage von Unterlagen. Sie kann dabei auch zulassen, daß bestimmte Unterlagen lediglich dem Sachverständigen zur Prüfung vorgelegt und anschließend der für den Betreiber bestimmten Ausfertigung des Erlaubnis- und Genehmigungsbescheides beigefügt werden.

1.3 Der Antrag und die beigefügten Unterlagen müssen mit Datum versehen und vom Antragsteller unterschrieben sein. Auf das Unterschreiben der beigefügten Unterlagen kann verzichtet werden, wenn im Antrag selbst die Unterlagen vollständig aufgeführt sind.

2 Antragsunterlagen

2.1 Allgemeine Angaben

2.1.1 Name und Geschäftssitz des Antragstellers

2.1.2 Zweck der Fernleitung

2.1.3 Bezeichnung und Beschreibung des Fördermediums

2.1.3.1 nach Gefahrklassen der VbF(aufgehoben/ersetzt durch BetriebssicherheitsV)

2.1.3.2 nach physikalischen und chemischen Eigenschaften, wie Dichte, Viskosität, Korrosivität sowie in bezug auf die Wassergefährdung (Geruchs- und Geschmacksschwellenwert, Toxizität, Wasserlöslichkeit)

2.1.4 Länge und Durchmesser der Fernleitung, Breite des Schutzstreifens

2.1.5 Vorgesehener jährlicher Durchsatz (t/a) und Volumenstrom (m3/h)

2.1.6 Standorte der Betriebsverwaltung, Betriebszentrale, Betriebsstellen, Pump-, Abzweig-, Übergabe-, Entlastungs- und Absperrstationen sowie Notentnahmeschächte.

2.2 Angaben zum Trassenverlauf

2.2.1 Trassenbeschreibung

2.2.2 Übersichtspläne

2.2.2.1 Lagepläne im Maßstab 1:100.000 oder größer, falls erforderlich

2.2.2.2 Höhenschnitte im Längenmaßstab wie unter Nummer 2.2.2.1 und im Höhenmaßstab 1: 5.000

2.2.3 Linienführungspläne im Maßstab 1:25.000 oder 1:50.000, soweit erforderlich in einem geeigneten größeren Maßstab

2.2.4 Eintragungen von Trassenverlauf mit Entfernungsangaben der in Nummer 2.1.6 genannten Stationen, Streckenschieberstationen sowie von Gebieten mit erhöhtem Schutzbedürfnis in die Pläne nach Nummer 2.2.2 und 2.2.3. Eintragungen der Parallelführungen mit anderen Fernleitungen und Hochspannungsleitungen, gefährdenden und gefährdeten Betriebe, Plätze mit Menschenansammlungen (z.B. Schulen, Kirchen, Krankenhäuser, Sportstätten) in die Pläne nach Nummer 2.2.3

2.2.5 erforderlichenfalls geologische Bodenprofile bis mindestens 1 m unter den tiefsten Punkt der jeweiligen Anlage in wasserwirtschaftlich bedeutsamen Gebieten.

2.3 Angaben zur Bauart, Betriebsweise und Berechnung

2.3.1 Ausführliche Anlagen- und Betriebsbeschreibung mit schematischen Darstellungen

2.3.2 Berechnung der Fernleitung

2.3.2.1 Ermittlung der maximalen Druckbeanspruchungen (hydraulische Berechnung) unter Berücksichtigung der stationären und nichtstationären Betriebszustände einschließlich möglicher Betriebsstörungen

2.3.2.2 Ermittlung auftretender statischer, dynamischer und thermischer Zusatzbeanspruchungen

2.3.2.3 Festigkeitsberechnung

2.3.3 Höhenprofil der Trasse mit darüber aufgetragenen Drucklinien, Mindest- und Höchstdrücken für Prüfung und Betrieb

2.3.4 Korrosionsschutz

2.3.4.1 Schutz gegen Außenkorrosion (Rohrumhüllung, Anstrich, kathodischer Korrosionsschutz)

2.3.4.2 Schutz gegen Innenkorrosion (Auskleidungen, Inhibitoren)

2.3.5 Drucktragende Rohre und Formstücke (z.B. gerade Rohre, kalt- und warmgebogene Rohre, Abzweigstücke, Übergangsstücke, Paß-, Form- und Anschlußstücke)

2.3.5.1 Konstruktion und Abmessung

2.3.5.2 Werkstoff

2.3.5.3 Herstellungsart

2.3.5.4 Prüfung und Kennzeichnung

2.3.6 Sonstige Leitungsteile (z.B. Absperrorgane, Regeleinrichtungen, Molchschleusen, Filter, Meßeinrichtungen)

2.3.6.1 Konstruktion, Abmessung und Wirkungsweise

2.3.6.2 Werkstoff

2.3.6.3 Herstellungsart

2.3.6.4 Prüfung und Kennzeichnung

2.3.7 Förderpumpen

2.3.7.1 Konstruktion (Hauptabmessung. Schnittzeichnung) und Nachweis der Festigkeit der drucktragenden Teile (z.B. Berechnung. Berstversuch. Spannungs-Dehnungsmessungen)

2.3.7.2 Werkstoff

2.3.7.3 Herstellungsart

2.3.7.4 Prüfung und Kennzeichnung

2.3.8 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, soweit sie für die Sicherheit der Fernleitung von Bedeutung sind, Ersatzstromversorgung, Wirkschaltpläne bzw. Stromlaufpläne

2.3.9 Blitzschutz- und Erdungsanlagen.

2.4 Angaben über den Bau und die Verlegung

2.4.1 Pläne für die Bauausführung (Baupläne)

2.4.2 Kreuzungen mit Straßen, Eisenbahnlinien, Wasserstraßen und sonstigen oberirdischen Gewässern (Ausführungszeichnungen)

2.4.3 Kreuzungen und Parallelführungen mit anderen Leitungen, z.B. Mineralöl-, Gas-, Wasser-, Abwasserleitungen, elektrischen Leitungen (Ausführungszeichnungen)

2.4.4 Ausführung der Schweißverbindungen

2.4.5 Ausführung sonstiger Rohrverbindungen

2.4.6 Herstellung vor Rohrkrümmern im Felde

2.4.7 Art der Verlegung

2.4.7.1 Unterirdische Verlegung (Rohrgraben, Rohrbettung, Erdüberdeckung, Grabenprofile)

2.4.7.2 Oberirdische Verlegung (Rohrstützen, Rohrbrücken)

2.4.8 Maßnahmen gegen besondere Geländeeinflüsse, z.B. geologischer, bodenmechanischer und tektonischer Art, Verlegen an Steilhängen

2.4.9 Art der Kennzeichnung des Verlaufs der Fernleitung im Gelände.

2.5 Angaben über die Prüfungen während des Baus und der Verlegung

2.5.1 Art, Umfang und Durchführung von Verfahrensprüfungen sowie von Werkstoff- und Schweißnahtprüfungen (zerstörungsfreie Prüfungen, Prüfungen von Testnähten)

2.5.2 Art, Umfang und Durchführung der Aufsicht bei den Verlegearbeiten

2.5.3 Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen des passiven Korrosionsschutzes

2.5.4 Art und Durchführung der Druckprüfung

2.5.5 Dokumentation über den Bau und die Prüfungen, z.B. Rohrbuch.

2.6 Angaben über die Sicherheitseinrichtungen

2.6.1 Fließ- und Schaltpläne, soweit zur sicherheitstechnischen Beurteilung der Betriebsvorgänge erforderlich

2.6.2 Beschreibungen und erforderlichenfalls Zeichnungen aller für den sicheren Betrieb der Fernleitung vorgesehenen Einrichtungen mit Angabe der Wirkungsweise

2.6.2.1 Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen nach Nummer 10 der RFF (TRbF 301)

2.6.2.2 Fernwirkeinrichtungen, Fernüberwachungseinrichtungen, Informationsverarbeitungsanlagen

2.6.2.3 Fernmeldeeinrichtungen.

2.7 Angaben über den Betrieb und die Überwachung

2.7.1 Betriebsorganisation

2.7.2 Programm über die Inbetriebnahme der Fernleitung mit den dabei vorzunehmenden Funktionsprüfungen

2.7.3 Art und Umfang der betrieblichen Überwachungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

2.7.4 Maßnahmen in Schadensfällen, Alarm- und Einsatzpläne, Bereitschaftsdienst

2.7.5 Betriebliche Aufzeichnungen z.B. über Betriebsvorgänge, Wartungs-, Instandhaltungs- und Überwachungsmaßnahmen.

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