Abbildungs- und Tabellenverzeichnis TRbF 111


Abbildungen
Bild 1 Zu TRbF 111 Nr. 2.34: Füllbereich an Füllstellen; Beispiele für die Anordnung von Abläufen unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften
Bild 2 Zu TRbF 111 Nr. 2.33: Explosionsgefährdete Bereiche an Tankwagen-Füllstellen
Bild 3 Zu TRbF 111 Nr. 5.213: Explosionsgefährdete Bereiche
Bild 1 Anlage 1; Aufbau von Überfüllsicherungen
Tabellen
Tafel 1.  Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen im Freien für Tanks
Tafel 2. Explosionsgefährdete Bereiche beim Betanken von Luftfahrzeugen

   

Fußnoten TRbF 111

zu 2.34

1) z.B. gemäß DIN 1045

2) Der Nachweis der Dichtheit kann in Anlehnung an die Richtlinie des DAfStb, Anhang a 1.1, jedoch mit einem Prüfzyklus von 28 täglichen Beaufschlagungen von je 5 Stunden Dauer mit einer Flüssigkeitssäule von 1 cm brennbarer Flüssigkeit, z.B. vom Institut für Massivbau der Technischen Hochschule Darmstadt, erbracht werden.

3) Muster-Berechnungen sind in der Anlage 2 zu dieser TRbF enthalten (in Vorbereitung).

4) Die Fugenausführung ist geeignet, wenn sie hinsichtlich Fugenabstand und Fugenaufbau z.B. in Anlehnung an das Merkblatt Nr. 1, Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Fugendichtungsmassen. Ausgabe Mai 1989, des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V. erfolgt, herausgegeben vom Industrieverband Dichtstoffe e. V. (IVD). Wiesbaden, zu beziehen über HS Public Relations GmbH. Lindemannssraße 92, Düsseldorf, Fugenmassen sind geeignet, wenn sie z.B. den Anforderungen der niederländischen KIWA-Norm C 50. Kriterien für Fahrbahndecken-Fugenmassen erfüllen, herausgegeben von und zu beziehen bei KIWA. Sir Winston Churchill Laan 273, NL Rijswijk.

5) z.B. gemäß Richtlinien für die Standardisierung des Oberhaus von Verkehrsflächen RStO 86. Bauklasse III bzw. IV. herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred-Schütte-Allee 10. Köln 21

6) z.B. gemäß ZTV bit StB 84. herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred-Schütte-Allee 10, 5000 Köln 21.

7) Die Fugenausführung ist geeignet, wenn sie z.B. den Technischen Lieferbedingungen TL bitFug 82 Art a (kraftstoffresistent) entspricht, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred-Schütte-Allee 10, Köln 21"

8) Die maßgebende Auslaufmenge ist grundsätzlich im Einzelfall anhand der Auslaufzeit und des Volumenstroms für den höchstmöglichen Betriebsdruck zu ermitteln. Die Auslaufzeit ist die Summe aus Reaktionszeit und Schließzeit. Bei der Bestimmung der Reaktionszeit ist insbesondere zu prüfen, ob nachweislich aufgrund von Betriebsanweisungen sichergestellt ist, daß die Vorgänge auch unter ungünstigen Betriebsbedingungen überwacht werden. Die Schließzeit ist die Zeit, die nach Erkennen der Leckage erforderlich ist, um den Austritt wassergefährdender Flüssigkeiten zuverlässig und vollständig zu unterbinden.

zu 3.1

9) Solange bei Abfüll- und Umschlaganlagen keine ausreichend gesicherten Daten vorliegen, können für die Auslaufzeit als Orientierungswert 5 Minuten angesetzt werden.

zu 4.2

1) In ADNR Rn 131 221 wird die Überfüllsicherung als Überlaufsicherung bezeichnet.

2) Bestehende Anlagen müssen bis zum 1. Januar 1991 entsprechend ausgerüstet sein.

3) Bestehende Anlagen müssen bis zum 30. September 1991 entsprechend ausgerüstet sein.

4) Bei Binnentankschiffen liegt der Anschlußflansch in Richtung des Vorschiffes.

     

Fußnoten zur TRbF 111 Anlage 1

1) In ADNR Rn 131221 wird die Überfüllsicherung als Überlaufsicherung bezeichnet.

2) Die Fassung des Absatzes 4 entspricht derjenigen, die der DAbF in seiner Sitzung 11/1987 beschlossen hat.

3) Die Fassung des Absatzes 3 entspricht derjenigen, die der DAbF in seiner Sitzung 11/1987 beschlossen hat.

   

 

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