Abbildungs- und Tabellenverzeichnis TRbF 100
Diagramm 1
Diagramm 2 Mindestwerte des in einer Inertgasanlage vorzuhaltenden Volumens VI
Diagramm 3  Mindestwerte des für extreme witterungsbedingte Abkühlung vorzuhaltenden Inertgasvolumenstroms (VI - VP)
Bild 1 Zu TRbF 100 Nr. 3.16 Ziffer 3: Einschränkung von explosionsgefährdeten Bereichen
Bild 2 Zu TRbF 100 Nr. 3.34: Explosionsgefährdete Bereiche um Pumpen in Gruben
Tafel 1. Maßnahmen zur Erzielung der Flammendurchschlagsicherheit
 
Diagramm 1:
Diagramm 2
Diagramm 3

  Fußnoten TRbF 100
zu 3.362 (4)

*)A = 4,8 ⋅ VB0.71 (vgl. TRbF 120 Nr. 5.14 Abs. 4)

A in m3/h

VB in m3 (VB = Tankvolumen)

zu 5.24   

*) Dies gilt auch für bestehende Anlagen.

zu 8 

1) z.B. gemäß DIN VDE 0185 Teil 1 und Teil 2

2) gemäß Harmonisierungsdokument 21 und 22 CENELEC

3) Eine Inertisierung gilt dann als ausreichend, wenn im Inneren der Anlage, z.B. Tanks, Rohrleitung, betriebsmäßig höchstens 50 % des in den Explosionsschutz-Richtlinien ( EX-RL) festgelegten Grenzwertes der zulässigen Sauerstoff-Konzentration auftreten. Es kann möglich sein, daß diese Forderung, Verfahrenstechnisch bedingt, nicht ohne Überwachungsmaßnahmen zu erfüllen ist.

zu 10.422

4) Herausgegeben von der BG der chemischen Industrie, Heidelberg

 

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(Stand: 08.12.2018)

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