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Änderungstext
Biologische Arbeitsstoffe
Bekanntmachung des BMAS vom 1. Juli 2006
- III B 3-34504-7
(BArbBl. 7/2006 S. 32)
Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe hat in seiner 5. Sitzung am 9. November 2005 und in seiner 6. Sitzung am 17. Mai 2006 u. a. beschlossen
A. Die Neufassungen der TRBa 466
B. Die Änderungen der TRBa 250 der TRBa 405
B. Die Änderungen
Die TRB a 250 Ausgabe November 2003 (BArbBl. 11-2003 S.53ff.) wird wie folgt geändert:
Abschnitt 4.2.4 erhält die Fassung
alt | neu |
Spitze, scharfe oder zerbrechliche Arbeitsgeräte sollen durch solche geeigneten Arbeitsgeräte oder -verfahren ersetzt werden, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- oder Schnittverletzungen besteht. Der Einsatz soll vorrangig dann erfolgen, wenn mit besonderen Gefährdungen zu rechnen ist. Bei der Auswahl von geeigneten Geräten oder Verfahren sind die Ergebnisse von Modell- oder Evaluierungsprojekten zu berücksichtigen. Eine besondere Gefährdung kann bei der Anwendung an Patienten mit nachgewiesener Infektion durch Erreger der Risikogruppe 3 **, z.B. in HIV-Schwerpunktpraxen, bestehen oder bei Rettungsdiensten sowie bei der Behandlung fremdgefährdender Patienten gegeben sein. Ein Verfahren ist z.B. auch geeignet, wenn es ein sicheres Zurückstecken der Kanüle in die Schutzhülle mit einer Hand erlaubt. | "Um Beschäftigte vor Verletzungen bei Tätigkeiten mit spitzen oder scharfen medizinischen Instrumenten zu schützen, sind diese Instrumente unter Maßgabe der folgenden Ziffern 1 bis 7 - soweit technisch möglich - durch geeignete sichere Arbeitsgeräte zu ersetzen, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht.
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Die TRBa 405 Ausgabe Mai 2001 (BArbB15/2001 S.58ff. zuletzt geändert in BArbBl 3-2003 S.59) wird wie folgt geändert:
Nach Nummer 4.2 wird folgende neue Nummer 4.3 eingefügt:
" 4.3 Auswahl der Messinstitution
(Stand: 20.08.2018)
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