Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln und Beschlüssen
hier: TRBa 214 "Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft"
Ergänzung der TRBa 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"
- Bek. d. BMAS v. 24.5.2007 - III B 3 - 34504-7 -
(GMBl. Nr. 35 vom 27.07.2007 S. 710)
Gemäß § 17 Abs. 4 der Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS beschlossenen Technischen Regeln und Beschlüsse für Biologische Arbeitsstoffe bekannt:
Das Informationspapier "Bedeutung von Mykotoxinen im Rahmen der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung"
Aufhebungen:
TRBa 210 "Abfallsortieranlagen: Schutzmaßnahmen"
TRBa 211 "Biologische Abfallbehandlungsanlagen: Schutzmaßnahmen"
Beschluss 607'"Anforderungen an Sortieranalysen"
Inhaltlich wurden die TRBa 210, 211 und der Beschluss 607 in die TRBa 214 (Ausgabe April 2007) integriert.
Das ebenfalls vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS beschlossene Informationspapier "Bedeutung von Mykotoxinen im Rahmen der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung" ist unter der Adresse http://www. baua.de/de/Themenvon-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/ ABAS/ausdem-ABAS/Mykotoxinbericht.html erhältlich bzw. einzusehen.
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRBa 214 - Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft
Ergänzung der TRBa 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege", Absatz 4.2.5 zum letzen Spiegelstrich:
4.2.5 Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zusätzlich folgende persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen:
Als Augen- bzw. Gesichtsschutz sind geeignet
(Stand: 20.08.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion