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Regelwerk

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRBa 220 - Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen

(Ausgabe: April 2002
(BArbBl. 4/2002 S. 128)



Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBa werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.

Die Fachgruppe "Entsorgung" des BUK hat die GUV-Regel 27.11 "Sicherheit und Gesundheit beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" erarbeitet. Mit der vorliegenden TRBa hat der ABAS in Anwendung des Kooperationsmodells (Beschluss 1/2000 des ABAS vom 19. Januar 2000, BArbBl 5/2001, S. 61) diese GUV-Regel in sein technisches Regelwerk aufgenommen.

Der Fachgruppe "Entsorgung" obliegt in Absprache mit dem ABAS. die Fortschreibung der TRBA. Hält der ABAS Änderungen für erforderlich, wird er die Fachgruppe "Entsorgung" bitten, die Möglichkeit der Anpassung zu überprüfen.

1 Anwendungsbereich

Diese Sicherheitsregel/TRBa gilt für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten.

2 Ziel

Ziel der TRBa ist es, Schutzmaßnahmen festzulegen, um die Exposition von Beschäftigten gegenüber biologischen Arbeitsstoffen und die Gefährdung durch diese zu minimieren.

3 Begriffsbestimmung

3.1 Biologische Arbeitsstoffe

Der Begriff der biologischen Arbeitsstoffe ist in der BioStoffV abschließend definiert. Im weitesten Sinne handelt es sich dabei um Mikroorganismen, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können.

3.2 Nicht gezielte Tätigkeiten in abwassertechnischen Anlagen

In abwassertechnischen Anlagen einschließlich der Selbstüberwachung im Labor werden Tätigkeiten ausgeführt, bei denen Beschäftigte mit Abwasser, Klärschlamm, Materialien und Gegenständen umgehen, die biologische Arbeitsstoffe enthalten bzw. denen diese Stoffe anhaften. Prozessbedingt findet eine Vermehrung bestimmter biologischer Arbeitsstoffe statt. Beschäftigte kommen dabei mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt, ohne dass diese Tätigkeiten auf diese ausgerichtet sind. Die auftretenden biologischen Arbeitsstoffe sind nicht abschließend der Spezies nach bekannt und es kommt zu einer mikrobiellen Mischexposition der Beschäftigten, wobei die Expositionsverhältnisse zeitlich und räumlich starken Schwankungen unterliegen können. Definitionsgemäß handelt es sich demnach um nicht gezielte Tätigkeiten m Sinne der BioStoffV.

3.3 Abwassertechnische Anlagen

Abwassertechnische Anlagen sind sämtliche Einrichtungen, die der Abwasserableitung, Abwassersammlung, Abwasserspeicherung, Abwasserbehandlung, Faulgasgewinnung, Faulgaslagerung, Faulgasverwendung, Schlammlagerung und der Schlammbehandlung dienen.

3.4 Abwasser

Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende oder gesammelte Wasser (Niederschlagswasser).

3.5 Klärschlamm

Klärschlamm ist der bei der Behandlung von Abwasser in Abwasserbehandlungsanlagen einschließlich zugehöriger Anlagen zur weitergehenden Abwasserreinigung anfallende Schlamm, auch entwässert oder getrocknet oder in sonstiger Form behandelt.

4. Allgemeines

4.1 Aufnahmepfade für biologische Arbeitsstoffe

Eine Reihe von biologischen Arbeitsstoffen können beim Menschen Krankheiten auslösen. Voraussetzung für die Erkrankung durch biologische Arbeitsstoffe ist, dass der jeweilige Krankheitserreger in den Körper gelangt. Der Mensch bietet mehrere Eintrittspforten, so dass verschiedene Aufnahmewege der Krankheitserreger bei Tätigkeiten in abwassertechnischen Anlagen möglich sind. Folgende Aufnahmewege können eine Rolle spielen:

(1) Aufnahme über den Mund

(2) Aufnahme über die Atemwege (inhalativ)

(3) Aufnahme über die Haut oder Schleimhäute z.B.

(4) Eindringen in tiefes Gewebe

4.2 Tätigkeiten in abwassertechnischen Anlagen

In der folgenden Aufstellung sind die Tätigkeiten von Beschäftigten in abwassertechnischen Anlagen beschrieben, die aufgrund des Kontaktes mit biologischen Arbeitsstoffen zu einer Gefährdung führen können.

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