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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln und Beschlüssen

Vom 05. Mai 2011
(GMBl. Nr. 12 vom 05.05.2011 S. 237)



hier:

Bezug: GMBl 2011, S. 175

Bei der Bekanntmachung des Beschlusses 603 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Transmissibler spongiformer Enzephalopathie (TSE)-assoziierter Agenzien in TSE-Laboratorien" im GMBl 2011, S. 175 ist eine falsche Angabe abgedruckt worden.

Im Abschnitt 5.2.1 Thermische Verfahren, Absatz (2) ist in Bezug auf die Schichtdicken das ">"-Zeichen anstatt des "<"-Zeichens gesetzt worden.

Der Abschnitt lautet korrekt wie folgt:

" 5.2.1 Thermische Verfahren

(1) Hierzu gehört die Verbrennung bei genügend hohen Temperaturen (e 850°C für e 2 Sekunden oder e 1000°C für e 1 Sekunde bei < 7 % Kohlenstoffanteil in der Asche).

(2) Alternativ kann im Dampfsterilisator (mit Aerosolfiltern ausgestattet, möglichst im Vakuumverfahren) bei 134 °C, 3 bar absolut, e 1 Stunde autoklaviert werden (bei Schichtdicken < 5 cm).

Formalinfixiertes Material ist durch Autoklavieren nicht sicher zu inaktivieren. Das Autoklaviergut ist feucht zu halten."

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