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Regelwerk

Änderungstext

Biologische Arbeitsstoffe

Bek. des BMa vom 1. August 2002 - IIIb 3- 34504-7
(BArbBl. Heft Nr. 10/2002 S. 78)



Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe hat in seiner 6. Sitzung am 22. Mai 2002 u. a. beschlossen

die Neufassung der TRBa 460 "Einstufung von Pilzen in Risikogruppen

die Änderung und Ergänzung der TRBa 211 "Biologische Abfallbehandlungsanlagen: Schutzmaßnahmen"

die Änderung und Ergänzung der TRBa 450 "Einstufungskriterien für biologische Arbeitsstoffe"

die Änderung und Ergänzung der TRBa 464 "Einstufung von Parasiten in Risikogruppen"

die Änderung und Ergänzung des Beschlusses 602 "Spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch BSE/ TSE - Erreger"

die neue TRBa 466 "Einstufung von Bakterien in Risikogruppen"

den neuen Beschluss 605 "Tätigkeiten mit poliowildvirusinfizierten oder potentiell infektiösem Material einschließlich der sicheren Lagerung von Poliowildviren in Laboratorien"

Im Anschluss an die Bekanntmachung des BMa vom 1. März 2002 (BArbBl. Heft 4/2002 S. 122 ff) wird bekanntgegeben:

A. Die Neufassung der TRBa 460

B. Änderungen und Ergänzungen der TRBa 211

Die TRBa 211 "Biologische Abfallbehandlungsanlagen: Schutzmaßnahmen" wird wie folgt ergänzt:

1. An das Inhaltsverzeichnis wird angefügt:

"Besondere Anforderungen an mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlagen"

2. In Nummer 3.2 wird nach dem Anstrich "-Vergärungsanlagen" als neuer Anstrich eingefügt:

"-mechanisch- biologische Restabfallbehandlungsanlagen (siehe Nr. 7)."

3. Nach der Nummer "6.7 Datenerfassung" wird folgende Nummer 7 eingefügt:

Änderungen und Ergänzungen der TRBa 450

Die TRBa 450 "Einstufungskriterien für biologische Arbeitsstoffe" wird wie folgt ergänzt:

Unter dem Punkt 4.4.2 wird folgender Text angefügt:

"Besteht Unklarheit über Pathogenität bzw. Virulenz eines Stammes können gegebenenfalls zur näheren Bestimmung Tierversuche erforderlich sein. Einschlägige rechtliche Vorgaben zu Tierversuchen und zum Tierschutz sind zu beachten."

     

Änderungen und Ergänzungen der TRBa 464

Die TRBa 464 "Einstufung von Parasiten in Risikogruppen" wird wie folgt ergänzt:

1. Nach 3.1 Absatz 4 wird folgender neuer Absatz 5 eingefügt:

"(4) Für Einstufungsfragen steht der Unterausschuss 4 "Einstufung" des ABAS1 beratend zur Verfügung."

2. Als Fußnote 1 wird eingefügt "1 Geschäftsstelle des Ausschusses für biologische Arbeitsstoffe bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nöldnerstr., 10317 Berlin"

3. Die Nummerierung der folgenden Absätze wird angepasst.

des Beschlusses 602

Der Beschluss 602 "Spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch BSE/TSE-Erreger" wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. Der Beschluss erhält die Bezeichnung "603 (3. Aktualisierung)".

2. Absatz 2 der Einleitung

Der Beschluss dient als vorläufige Hilfestellung für Arbeitgeber und Aufsichtsbehörden und wird durch eine neu eingesetzte Projektgruppe des ABAS fortlaufend aktualisiert (s. auch Nr. 4).

wird gestrichen und der bisherige Absatz 1 wird ergänzt um den Satz "Der Beschluss dient als Hilfestellung für Arbeitgeber und Aufsichtsbehörden."

3. In Nummer 1 Absatz 2 werden nach dem Wort "Beschluss" die Wörter "wurde dem Stand des Wissens angepasst" und nach dem Wort "Schutzmaßnahmen" anstelle des Ausdrucks "und" die Wörter "insbesondere bezüglich der Entnahme von Hirnproben sowie" eingefügt.

4. In Nummer 2.1.1 werden nach "der Darm von Duodenum bis Rektum" die Wörter "der Darm von Duodenum bis Rektum" die Wörter "der Darm von Duodenum bis Rektum" eingefügt.

5. Nummer 2.1.3 erhält als ersten Satz "Die Verordnung - VO(EG) - Nr. 999/2001 wird hinsichtlich der Bestimmung des Risikomaterials regelmäßig an den Stand des Wissens angepasst."

6. In Nummer 2.3 Absatz 1 wird der zweite Satz

Inzwischen sind in Deutschland mehrere Fälle von BSE-infizierten bzw. erkrankten Rindern festgestellt worden.

gestrichen und der dritte Satz erhält die Fassung

alt neu
Dennoch besteht hinsichtlich der BSE-Gefährdung die Expertenmeinung, dass die Wahrscheinlichkeit eines Kontakts von Beschäftigten mit den Erregern aufgrund der derzeitigen Datenlage als gering angesehen werden kann.  "In Deutschland besteht hinsichtlich der BSE-Gefährdung die Expertenmeinung, dass die Wahrscheinlichkeit eines Kontakts von Beschäftigten mit den Erregern aufgrund der derzeitigen Datenlage als relativ gering angesehen werden kann."

7. Im letzten Satz der Nummer 3.1 wird das Wort "zusätzlichen" gestrichen.

8. In Nummer 3.2 Abs. 1 wird nach

9. In Nummer 3.2 Abs. 2 werden

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