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Regelwerk

LASI-Veröffentlichung (LV) 52 - Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)

Vom 20 Oktober 2009
(Quelle: lasi-info.comaufgehoben)



Zur aktuellen Fassung = > 

Vorwort

Psychische Belastungen sind in modernen Arbeitswelten ein Problem mit steigender Bedeutung. Die Notwendigkeit der Berücksichtigung psychischer Faktoren wird von allen Arbeitsschutzakteuren postuliert. Mithin müssen zeitgerechte Arbeitsschutzkonzepte, die für sich in Anspruch nehmen, die zentralen Probleme der Gestaltung menschengerechter Arbeit im Blick zu haben, den Umgang mit diesen Belastungen einbeziehen. Dessen ungeachtet zeigt ein Blick in die reale Arbeitswelt, dass Anspruch und Wirklichkeit noch weit auseinander liegen.

Die LASI-Veröffentlichung enthält die gemeinsame Grundposition der Arbeitsschutzbehörden der Länder zu deren künftigen Aktivitäten auf dem Gebiet psychischer Belastungen in der Arbeitswelt. Dabei wurden die bei der Anwendung der LV 28, LV 31 und LV 34 gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt. Die Veröffentlichung enthält Grundlagen zur Herstellung einer größeren Handlungssicherheit für die Aufsichtsbeamtinnen und - beamten der Arbeitsschutzbehörden.

Denn trotz vielfältiger Aktivitäten ist es auch für die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten der Arbeitsschutzbehörden noch nicht selbstverständlich, bei der Bewertung betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen auch psychische Faktoren zu berücksichtigen. Diese werden nicht selten als "Extra" betrachtet, auf die eingegangen werden kann, wenn alle anderen Arbeitsschutzaspekte erledigt wurden. Eine solche Prioritätensetzung erfolgt oft mit dem Hinweis, dass gezieltes Aufsichtshandeln zur Reduktion psychischer Belastungen nur sehr eingeschränkt möglich sei, da der Rückgriff auf Normen und Sanktionen schwierig ist. Demzufolge beschränkt sich die staatliche Aufsicht in der Regel auf reines Beratungshandeln.

Diese Sichtweise geht am zentralen Ziel des Arbeitsschutzgesetzes vorbei, das eine umfassende Prävention von gesundheitlichen Risiken einfordert. Hier müssen staatliche Arbeitsschutzbehörden den Erfordernissen moderner Arbeitswelten nachkommen und ihrer institutionellen Schutzfunktion gerecht werden. Der Fokus des Aufsichtshandelns ist dabei auf Tätigkeiten zu legen, in denen in besonderem Ausmaß mit gesundheitlichen Folgen psychischer Belastungen zu rechnen ist.

Um für die Beratungs- und Überwachungspraxis Handlungssicherheit zu schaffen, wurde dieser Leitfaden mit der Absicht erstellt, mögliche Gefährdungen durch psychische Faktoren nachhaltiger als bisher im betrieblichen Kontext aufzugreifen und in die Aufsichtsstrategie zu integrieren. Dabei bleibt die Verantwortung selbstverständlich in den Händen der betrieblichen Führungskräfte. Die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten können aber mit den zur Verfügung gestellten Kriterien entscheiden, inwieweit seitens der Betriebe Schritte zur Belastungsoptimierung notwendig sind und in welche Richtung diese gehen sollten. Auch können ggf. Hinweise zu situationsangemessener Unterstützung gegeben werden.

Das ist ein niederschwelliger Ansatz, der - nach einer entsprechenden Schulung - auch ohne eine tiefgehende Spezialisierung von den Aufsichtskräften geleistet werden kann. Dabei wird ausdrücklich unterstrichen, dass im Regelfall die Berücksichtigung psychischer Belastungen im Zusammenhang mit der Betrachtung der betrieblichen Organisation (Arbeitszeit, Gestaltung von Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung) zu sehen ist.

Die dargestellte Grundposition der Länder ist anschlussfähig an die Zielstellungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), in denen für die Zeitphase von 2008 - 2012 der besonderen Berücksichtigung psychischer Belastungen in den Arbeitsprogrammen eine hohe Priorität beigemessen wird. Der Leitfaden soll den Ländervertretungen in den Arbeitsprogrammen eine Orientierung geben, wie das Thema der psychischen Belastungen von der Arbeitsschutzaufsicht bearbeitet wird.

Grundverständnis und Zielrichtung

Spätestens seit den 90er Jahren sah sich der staatliche Arbeitsschutz mit der Herausforderung konfrontiert, sein Aufsichtshandeln an eine sich schnell ändernde Arbeitswelt mit einem sich erweiternden Belastungsspektrum anzupassen. Neben der Erarbeitung von Konzepten zur Überwachung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation wurde mit verschiedenen Initiativen begonnen, um das Thema der psychischen Belastungen adäquat in die Aufsichtsstrategien der Arbeitsschutzbehörden der Länder zu integrieren.

Die Mehrheit der Länder hat - so ergab eine Evaluation der LV 31 im Jahr 2007 - sowohl Schulungen als auch Schwerpunktaktionen zu psychischen Belastungen in verschiedenen Branchen durchgeführt. Trotz erfolgreicher Abschlüsse dieser Initiativen ist aber insgesamt zu konstatieren, dass das Thema noch keinen grundsätzlichen Eingang in die Aufsichtstätigkeit gefunden hat.

Ziel dieses Positionspapiers ist es, eine gemeinsame Basis der Länder für die Erweiterung des Aufsichtsspektrums um die psychischen Belastungen zu formulieren, die zukunftsorientiert und praxistauglich ist. Hierbei werden die gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Länder sowie der Strukturen im Arbeitsschutz berücksichtigt und die bisherigen Erfahrungen der Länder im Themenfeld eingebracht. Dieses Dokument ergänzt die Ausführungen der LV 28 und 31. Rolle und Funktion des staatlichen Arbeitsschutzes im Bereich der psychischen Belastungen werden deutlich dargelegt. Weiterhin werden Ansatzpunkte für Synergien zwischen Ländern und weiteren Akteuren - auch im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) aufgezeigt; gemeinsame Aktivitäten der Länder ermöglichen einen besseren Ressourceneinsatz, haben eine größere Wirkung und erleichtern ein abgestimmtes Vorgehen gegenüber überregionalen Unternehmen und Betrieben.

Folgende Aspekte sind wesentliche Elemente eines gemeinsamen Grundverständnisses der Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zum Umgang mit psychischen Belastungen im Betrieb:

1. Aufgaben und Funktionen des Managements der Arbeitsschutzverwaltungen der Länder bei der Umsetzung des Themas

1.1. Psychische Belastungen - ein Querschnittsthema für die Aufsicht

Zielgerichtetes und effektives Arbeitsschutzhandeln im Bereich der psychischen Belastungen erfordert, einen grundlegenden Konsens zu dem Themenfeld herzustellen und gemeinsame Leitlinien zum behördlichen Umgang zu vereinbaren. Dieser von Länderexperten erarbeitete Leitfaden benennt die Grundlage für einen solchen Konsens. Handlungshilfen flankieren und konkretisieren die Umsetzung des Leitfadens. Für die konkrete Praxis der ASV muss er auf die jeweiligen Gegebenheiten in einem Land angepasst werden. Dabei sollte aber von dem gemeinsam formulierten inhaltlichen Grundverständnis nicht wesentlich abgewichen werden.

Die Beurteilung psychischer Belastungen und gegebenenfalls das Abfordern von Maßnahmen zur Vermeidung / Verminderung psychischer Fehlbelastungen muss systematisch im alltäglichen Aufsichtshandeln berücksichtigt werden. Dabei können psychische Belastungen nicht isoliert betrachtet werden, denn sie können beispielsweise durch physische Belastungen in ihrer Wirkung verstärkt werden.

Im behördlichen Handeln haben Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, -umgebung und -arbeitsmittel sowie der Arbeitszeit (Verhältnisprävention) Vorrang vor Maßnahmen, die auf eine individuelle Verhaltensprävention zielen. Diese Prämisse gilt auch für die Minderung psychischer Fehlbelastungen.

Es ist Aufgabe der oberen und mittleren Führungsebene den Prozess der Implementierung des Themenfeldes in das Aufsichtshandeln zu initiieren, zu steuern und zu justieren.

1.2. Fachliche und methodische Kompetenzen der Beschäftigten in der Arbeitsschutzverwaltung erweitern

Als maßgeblich für die Beurteilung von psychischen Fehlbelastungen werden die in der von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern gemeinsam verabschiedeten Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" aufgelisteten Gefährdungsfaktoren zugrunde gelegt 2:

Aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Leitlinie ergeben sich erweiterte Anforderungen an die Qualifikationen und Vorgehensweisen der Aufsichtsbeamtinnen und -beamten.

Durch Länderexperten wurde auf der Grundlage eines Qualifizierungskonzeptes ein Curriculum für die Qualifizierung erarbeitet. Für die Basisqualifizierung wurden Schulungsleitfäden erstellt, die in einer Pilotphase erprobt und evaluiert wurden bzw. werden. Ergänzt werden diese durch Dozentenleitfäden, auf deren Grundlage einheitliche Fortbildungen auch durch andere Lehrende durchgeführt werden können.

Siehe Anhang 1 Rahmenkonzept Qualifizierung
Anhang 2 Curriculum für die Qualifizierung von Aufsichtsbeamtinnen und - beamten

1.3. Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen

Aus den zuvor dargelegten Rahmenbedingungen ergeben sich Anforderungen an die Bereitstellung von Ressourcen, damit das Thema im Gesamtspektrum staatlichen Arbeitsschutzhandelns angemessen berücksichtigt werden kann.

Neben den materiellen Erfordernissen - Mittel für Schulungen, Literatur, externe Unterstützung etc. - die in gewissem Umfang zu den üblichen Kosten der Betriebsbesichtigungen und deren Vorbereitung hinzukommen, ist vor allen Dingen bei der Personalplanung zu berücksichtigen, dass ein Teil der Gesamtpersonalkapazität der Arbeitschutzverwaltung systematisch für das Themenfeld der psychischen Fehlbelastungen eingeplant wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese Belastungen im Handlungskanon der Arbeitsschutzverwaltung verankert werden.

Das Thema muss angemessen in den Jahresplanungen berücksichtigt werden.

Siehe Anhang 3 Übersicht - Berücksichtigung psychischer Belastungen im Aufsichtshandeln

2. Grundsätze der Beratung und Überwachung

2.1. Handlungsfelder der Arbeitsschutzverwaltung

Die staatliche Arbeitschutzverwaltung überprüft als unabhängige staatliche Aufsichtsbehörde, ob die Schutzziele aus dem Arbeitsschutzrecht erreicht werden.

Die Präsenz der Aufsichtsbeamtinnen und -beamten in den Betrieben durch Besichtigungen und Gespräche bietet der Arbeitsschutzverwaltung die Chance, ihre Themen in den Betrieben zu verankern. Bei der Prävention und Reduzierung psychischer Fehlbelastungen im täglichen Aufsichtshandeln hat die Arbeitsschutzverwaltung verschiedene Aufgaben 3:

- Probleme erkennen

Die Arbeitsschutzbehörde muss in der Lage sein, aus der Momentaufnahme eines Betriebes, wie sie bei der Besichtigung sichtbar wird, Indikatoren für psychische Fehlbelastungen und damit verbundene Arbeitsschutzprobleme zu erkennen.

- Informieren

Sie hat die Aufgabe, durch zielgerichtete und zuverlässige Information ein Bewusstsein für die Folgen psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz zu schaffen und durch eine Sensibilisierung der Beteiligten die Basis für Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Dies kann sowohl im betrieblichen wie auch im überbetrieblichen Zusammenhang erfolgen.

- Beraten - Hilfe zur Selbsthilfe leisten

Die Beratung zielt darauf ab, Betrieben nahezulegen, eine systematische Vorgehensweise zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu entwickeln, erforderliche Maßnahmen festzulegen und letztlich eine angemessene Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Die Arbeitsschutzbehörde leistet eine Anstoßberatung, keine Prozessberatung oder -begleitung. Bei Bedarf nennt sie kompetente Ansprechpartner.

- Überwachen

Die Arbeitsschutzbehörde prüft im Rahmen ihres gesetzlichen Überwachungsauftrages, ob das betriebliche Arbeitsschutzsystem wirksam zur Prävention und Beseitigung psychischer Fehlbelastungen beiträgt und ob Arbeitsschutzziele durch bewährte und anerkannte Maßnahmen verfolgt werden.

Grundsätze der Überwachungstätigkeit finden sich in den Modulen 8 und 9 des LASI LV 31 4. Weitere konkretisierende Arbeitshilfen werden im Folgenden dargestellt bzw. befinden sich im Anhang.

2.2. Durchführung der Besichtigung

Bei jeder Betriebsbesichtigung wird eine Entscheidung getroffen, ob Belastungsfaktoren im besichtigten Unternehmen eine Gefährdung darstellen. Der Arbeitgeber wird aufgefordert, potentielle Gefährdungsfaktoren genauer zu betrachten und die Möglichkeit von Minderungsmaßnahmen zu prüfen.

In dieser Veröffentlichung sind Instrumente und Handlungshilfen enthalten, die den Aufsichtskräften bei der Revision Orientierung und Handlungssicherheit geben. Auf der Basis eines Algorithmus kann die Aufsichtskraft entscheiden, ob und wie das Themenfeld psychische Belastungen in der Revision anzusprechen ist:

Siehe Anhang 4 Ablauf zur Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf angemessene Berücksichtigung psychischer Belastung

Orientierung, ob Fehlbelastungen gegeben sind

Wurden psychische Belastungsfaktoren bislang in der Gefährdungsbeurteilung nicht berücksichtigt, kann die im Anhang enthaltene Prüfliste als Orientierungshilfe eingesetzt werden.

Siehe Anhang 5 Prüfliste zum Erkennen psychischer Fehlbelastungen (PEP)

Sie ermöglicht der Aufsichtskraft, auf der Basis beobachtbarer Merkmale zu entscheiden, ob in dem jeweiligen Betrieb psychische Fehlbelastungen wahrscheinlich sind oder nicht. Die aufgeführten Tätigkeitsmerkmale können überwiegend im Rahmen der Begehung und aus der betrieblichen Erfahrung der Aufsichtsbeamtinnen und -beamten beobachtet und beurteilt werden. Im Gespräch mit Verantwortlichen des Betriebes können die zusätzlichen Merkmale und ggf. weitere Sachverhalte erfragt werden. Unterstützend kann für das Gespräch die Tabelle 4 aus dem LV 31 genutzt werden.

Die Ergebnisse aus der Beobachtung und dem Gespräch bieten der Aufsichtskraft hinreichende Entscheidungskriterien dafür, ob der Betrieb zu weiterem Handeln aufzufordern ist.

Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung (GB)

Die genauere Analyse der Ursachen und Ausprägungen psychischer Fehlbelastungen fällt in die Verantwortung der Betriebe. Die Arbeitsschutzbehörde hat unter Berücksichtigung der "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" zu prüfen, ob eine Gefährdungsbeurteilung "angemessen" ist. Es wird in dieser Leitlinie von dem Grundverständnis ausgegangen, dass die Gefährdungsbeurteilung ein geplanter, systematischer Prozess unter Beteiligung der Beschäftigten ist. Daher sind bei der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung sowohl Aspekte der Prozessgestaltung als auch die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Risikobetrachtung zu berücksichtigen.

a) Prüfung der Prozessqualität

Zur Prüfung der Prozessqualität steht als Arbeitshilfe einen Interviewleitfaden zur Verfügung.

Siehe Anhang 6 GB-Check Prozessqualität

Dieser kann genutzt werden, um die Prozessqualität bei der Erstellung und die organisatorische Einbettung der Gefährdungsbeurteilung in die betrieblichen Strukturen zu überprüfen. Die wesentlichen Schritte, die ein Betrieb für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durchlaufen haben muss, können systematisch nachvollzogen und bewertet werden.

Aus dieser Bewertung des Prozesses der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung lassen sich Rückschlüsse auf die Angemessenheit der Ergebnisse ableiten. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass es Hinweise auf die organisatorische Verankerung der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb gibt und damit sowohl Hinweise auf psychische Fehlbelastungen liefert als auch organisatorische Defizite aufdeckt.

b) inhaltliche Plausibilitätsprüfung

Zur Prüfung der inhaltlichen Plausibilität der Gefährdungsbeurteilung hat die Projektgruppe das Modul 4 des LV 31 5 an die Erfordernisse des Anhangs der 'Leitlinie Gefährdungsbeurteilung' angepasst. Auf Grundlage der Merkmalliste kann fachlich nachvollzogen werden, ob der Betrieb die relevanten psychischen Belastungsfaktoren bei der Gefährdungsbeurteilung erfasst hat und ob die Bewertung der Belastung sachgerecht erfolgt ist.

Siehe Anhang 7 GB-Check Inhalt

2.3. Nachbereitung, Verwaltungshandeln

Mit der Auswertung der systematischen Problemanalyse kann sich eine Aufsichtsbeamtinnen und -beamten eine schlüssige Übersicht zum aktuellen Stand eines Betriebes verschaffen und daraus das nachfolgende Handeln ableiten.

Das Verwaltungshandeln folgt dabei dem üblichen Vorgehen der Arbeitsschutzbehörde; dabei können sich durch die unterschiedliche Ausgestaltung der Aufsichtstätigkeit in den Ländern veränderte Vorgehensweisen ergeben, die abweichende oder ergänzende Verfahren oder Maßnahmen erfordern:

3. Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der GDA

Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) haben die Unfallversicherungsträger, die Länder und der Bund gemeinsame Ziele vereinbart und verfolgen kooperative Strategien und Aufsichtsverfahren.

Eines der sogenannten "Querschnittsziele" sind die psychischen Belastungen, die in der Mehrheit der Einzelprojekte zu berücksichtigen sind. Außerdem ist absehbar, dass das Thema auch über den aktuellen Planungsrahmen 2008 - 2012 eine zentrale Bedeutung haben wird. Angesichts der Vielschichtigkeit des Themas wird es hier notwendig werden, mit den GDA-Partnern abgestimmte Positionen zu formulieren, die als Grundlage in gemeinsame Handlungskonzepte einfließen können.

Mit der Umsetzung der GDA-Ziele in Handlungskonzepte wird eben erst begonnen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, das Thema seitens des LASI auch in diesem Kontext zu positionieren.

Damit kann der staatliche Arbeitsschutz eine 'Lotsenfunktion' übernehmen, indem er Impulse setzt, die Kooperation anderer Arbeitsschutz-Akteure moderiert und letztlich die Umsetzung der gesetzlich fixierten Ziele zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit nachdrücklich vorantreibt. Dabei werden psychische Belastungen nicht nur als Aufsichtsthema aufgegriffen, sondern könnten in dem gesellschaftlich weiteren Rahmen der GDAKooperationspartner in einen größeren Kontext gestellt werden: denn es gilt das Missverständnis zu vermeiden, dass mit Mitteln des Arbeitsschutzes alle arbeitsweltbezogenen psychischen Fehlbelastungen gestaltbar wären. Einige gravierende Belastungsdimensionen - wie Angst vor Arbeitsplatzverlust, nichtexistenzsichernde Einkommen, steigende Flexibilitätserwartungen etc. - sind mit Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht zu erreichen und erfordern umfassendere Konzepte.

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Rahmenkonzept Qualifizierung  Anhang 1

1) Ziel:

Um das Themenfeld "psychische Fehlbelastungen" als integrales Element des Aufsichtshandelns im staatlichen Arbeitsschutz zu verankern, müssen die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten über die notwendigen fachlichen und methodischen Kenntnisse verfügen, um dieses Themenfeld im Rahmen von Betriebsbesichtigungen eigeninitiativ und handlungssicher aufzugreifen. Die Qualifizierungsmaßnahmen beschränken sich dabei nicht auf reine Wissensvermittlung, sondern zielen auch auf Strategien im Aufsichtshandeln und in der Beratung von Betrieben ab.

Die Schulungskonzepte und -maßnahmen sollten länderübergreifend abgestimmt und angewandt werden. Dieses Vorgehen berücksichtigt knappe Ressourcen der Länder, sichert fachliche Kompetenz und ermöglicht bei bundesweit agierenden Unternehmen einen an einheitlichen Grundsätzen orientierten Vollzug.

Dieses Qualifizierungskonzept ist Teil eines allgemeinen Handlungskonzeptes, das die Bearbeitung psychischer Fehlbelastungen schrittweise und systematisch in die Aufsichtstätigkeit der Arbeitsschutzverwaltung einbindet. Ihm liegt die Rollenbeschreibung - Aufgaben und Grenzen - zugrunde, wie sie im LV 28 und im Vorlauf dieses Leitfadens formuliert wurde.

2) die Qualifizierungskonzepte und -maßnahmen der Länder sollten folgenden Kriterien entsprechen:

Einbindung des Themenfeldes psychische Fehlbelastungen in das Aufsichtshandeln als Lern- und Handlungsziel definieren

Qualifizierungsmaßnahmen zielen auf die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten, um das Themenfeld der psychischen Fehlbelastungen in das Aufsichtshandeln der Arbeitsschutzverwaltungen zu integrieren. Kenntnisstand und Handlungssicherheit werden verbessert.

Abgestimmt auf den Bedarf qualifizieren

Erforderlich ist die Schaffung von Strukturen, die sicherstellen, dass mit den Qualifizierungsangeboten der Schulungsbedarf gedeckt wird. Es empfiehlt sich, eine Phase der Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs voranzustellen. Dabei sind sowohl die aktuellen wie auch künftige Anforderungen zu berücksichtigen. Zudem sollte mit Blick auf den Qualifizierungsbedarf eine Regelung über die Verbindlichkeit von Qualifizierungsmaßnahmen gefunden werden.

• Zielgruppe beschreiben

Das Qualifizierungskonzept richtet sich grundsätzlich an alle Bediensteten, die direkt oder indirekt (z.B. durch Planung und Konzepterstellung) mit dem Thema der psychischen Fehlbelastung im Betriebe konfrontiert sind. Für einige Qualifizierungsangebote werden Vorkenntnisse oder bestimmte Zuständigkeiten vorausgesetzt. Die Qualifizierung des arbeitspsychologischen bzw. /arbeitswissenschaftlichen Fachpersonals der Arbeitsschutzverwaltung ist hiervon gesondert zu betrachten.

• Fachliche und methodische Kompetenz aufbauen und erhalten

Die Qualifikationsmaßnahmen sollten sich nicht auf reine Wissensvermittlung beschränken, sondern auch auf Strategien im Aufsichtshandeln und in der Beratung von Betrieben zielen. Eine Aufzählung von möglichen Schulungsinhalten ergibt sich aus dem Curriculum im Anhang und basiert auf der LV 28.

• Schulungsangebot als Bausteinsystem gestalten

Die Grundqualifizierung besteht aus der Basisschulung I und II, in denen das grundlegende Wissen zu psychischen Belastungen, der Einbindung des Themas in die Besichtigungstätigkeit und in die Gefährdungsbeurteilungen vermittelt werden. Daran schließen sich verschiedene Bausteine zu speziellen Fragestellungen an, die sich beispielsweise aus aktuellen Schwerpunkten der Aufsicht, der GDa oder aus betrieblichen Problemstellungen ergeben. Jeder Baustein besteht aus Modulen der Wissensvermittlung, des Transfers und bedarfsweise der Methodenschulung.

• Teilnehmeraktivierende Lehrmethoden einbinden, Transfer sichern

Unabdingbar ist der Einsatz von Lehrmethoden, die den Wissenserwerb und den Transfer von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in die berufliche Praxis erleichtern und fördern, und so den Umgang mit dem Themenfeld immer wieder zu "üben"

Eine gründliche Vorbereitung (z.B. Bedarfserhebung, Lernzielsicherung) und umfassende Nachbereitung (z.B. Gespräch und Umsetzungsplanung mit Vorgesetzten, Pflege von Lernpartnerschaften/Lernnetzwerken) gehören ebenso zur Sicherung des Transfers, wie ein entsprechendes Seminardesign. Sowohl die / der Lehrende als auch Vorgesetzte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für den Lernerfolg verantwortlich.

• Lernerfolg evaluieren

Um die Lernerfolge nachhaltig zu sichern, sollte erfahrungsgemäß eine Anwendungs- oder Transferphase vereinbart werden. Um dies zu erreichen kann beispielsweise in einem gewissen zeitlichen Abstand ein Erfahrungsaustausch oder ein zweiten Lernbaustein durchgeführt werden, um den Lernfortschritt bzw. den Transfer in das Alltagshandeln zu überprüfen.

3) Funktion der einzelnen Qualifizierungsbausteine

a) Basisqualifizierung

Ziel der Basisschulung (Baustein I) ist es, alle Aufsichtsmitarbeiter/innen im Bezug auf psychische Belastungen und Beanspruchungen zu sensibilisieren.

Alle Aufsichtsmitarbeiter/innen sollen in die Lage versetzt werden,

Die weiterführenden Schulungen (Bausteine II und III) sollen Beschäftigte der Arbeitsschutzverwaltung dazu befähigen, bzgl. der Gefährdungsbeurteilung und der Ausrichtung der Arbeitsschutzorganisation auf die Prävention und Reduktion psychischer Fehlbelastungen zu beraten sowie die Umsetzungen von Maßnahmen zu bewerten und zu überwachen.

b) Fakultative Schulungen

Die fakultativen Schulungen haben die Funktion, handlungsrelevantes Wissen zu vermitteln, das jeweils abgestimmt ist auf spezifische Aufsichtskonzepte bzw. Projekte.

- Instrumentenschulungen

Eine Vielzahl von Methoden und Instrumenten zur Ermittlung psychischer Belastungen stehen den Betrieben und Arbeitsschutzverwaltungen zur Verfügung, deren Einsatz in der Regel eine spezielle Schulung erfordern. Die Schulungsteilnehmer sollen den Einsatz ausgewählter Instrumente einschließlich der Arbeitsschritte Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Erhebung erlernen, mit dem Ziel a) das Instrument im Rahmen einer Besichtigung oder einer Schwerpunktaktion einzusetzen oder b) Betriebe qualifiziert beraten zu können.

- Branchen- und projektspezifische Qualifizierung

Zielgruppe für diese Schulungen sind Sachbearbeiter, deren Zuständigkeit in Branchen bzw. Betrieben liegt, die im Rahmen von Projekten und Schwerpunktaktionen untersucht werden. Die zuständigen Sachbearbeiter sollen Wissen und Handlungssicherheit bzgl. der branchen/tätigkeitsspezifischen Belastungsfaktoren und notwendigen Maßnahmen erwerben, um ihre Projektaufgaben qualifiziert erfüllen zu können.

- weitere Themen, wie Konflikteskalation, traumatische Ereignisse etc.

3 Umsetzungsbedingungen (Möglichkeiten und Grenzen)

• Die Umsetzung und Ausgestaltung liegt im Verantwortungs- und Aufgabenbereich der jeweiligen Länder.

• Es enthält Angebote zu länderübergreifenden Qualifizierungsmaßnahmen, zum Austausch von Referenten und zum regelmäßigen Erfahrungsaustausch.

• Wichtige Prämissen für die Ausgestaltung und Umsetzung des Konzeptes ist die Kombination von Qualifizierungsmaßnahmen und Lehrmethoden sowie die Einrichtung eines "Bausteinsystems", das im Nachgang einen Erfahrungsaustausch vorsieht, um den Lernfortschritt und den Transfer in das Alltagshandeln zu fördern.

• Langfristiges Ziel ist die Qualifizierung aller Sachbearbeiter in den Vollzugsdezernaten mit der Grundschulung und der Aufbauschulung. Dieses Ziel kann aber nur schrittweise erreicht werden, da die personellen Kapazitäten und Seminarplätze - besonders für die Aufbauschulungen - begrenzt sind. Die Auswahl der Seminarteilnehmer wird sich in den nächsten 5 Jahren durch die angesetzten Projekte und Schwerpunktaktionen ergeben.

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Curriculum für die Qualifizierung von Aufsichtskräften zum Thema "psychische Belastungen"  Anhang 2


Verbindliche Schulungsinhalte für alle Mitarbeiter mit Revisionstätigkeiten
Schulungsangebot Lehrziele Inhalte Methoden Dauer
Basisschulung

Baustein I

Aneignung von
  • Grundkenntnisse zum Themenfeld psychische Belastung (pB)
  • Integrationsansätze in die Besichtigungstätigkeit
• Begriffsklärung, Stress, Belastungs- Beanspruchungs-Konzept

• Risikofaktoren: Begriffe, Beispiele, Bedeutung

• Ressourcen: Begriffe, Beispiele, Bedeutung

• Indikatoren von pB im Betrieb

• Kurz- und langfristige Folgen von psych. Belastungen

• Tätigkeitsmerkmale der Arbeitsgestaltung

• Gestaltungsempfehlungen, Handlungsfelder, Beispiele, Lösungen, Erfahrungsaustausch

• Relevanz der Erkenntnisse für die Arbeitsschutzverwaltung

• Erste Schritte im Betrieb: Wie spreche ich mit dem AG

• eigene Rolle und Grenzen

Lehrdialog, moderierte Diskussionen

Fallbeispiele

Aktionsplan "Transfer"

8 LE

2 Tage

Basisschulung

Baustein II

Erfahrungsaustausch und
"Gefährdungsbeurteilung"

I. Festigung des erworbenen Wissens

Austausch von Erfahrungen

II. Befähigung zur Information, Beratung und Überwachung zur Gefährdungsbeurteilung (Teil "Psychische Belastung")

I. Erfahrungen u. a. zu/zum

• Bedingungen im Betrieb, Fallbeschreibung

• Vorgehen im Betrieb

II Gefährdungsbeurteilung:

• Methodenübersicht

• Vorstellung praxisnaher Instrumente

• Prozess und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

• Beurteilung der Gefährdungsbeurteilung Teil "Psychische Belastung" entsprechend der "Leitlinie"

• Wie gehe ich konkret im Betrieb vor?

Lehrdialog, moderierte Diskussionen

Demonstration, Übung Fallbeispiele

Aktionsplan zur Umsetzung im Betrieb

8 LE

2 Tage

Basisschulung

Baustein III Erfahrungsaustausch

Festigung des erworbenen Wissens

Austausch von Erfahrungen

Erfahrungen u. a. zu/zum

• Bedingungen im Betrieb, Fallbeschreibung .

• Vorgehen im Betrieb

• Handlungsbedarf, Risikofaktoren, Ressourcen

• Gestaltungsmaßnahmen

• Förderliche und hemmende Faktoren

• Reaktion des Unternehmens

• Möglichkeiten der verbesserten Einbindung in die Besichtigungstätigkeit

Praxisbegleitender Erfahrungsaustausch,

intern oder extern mode- riert

4 LE 1 Tag oder kontinuier-
lich praxis-
begleitend
Fakultative Schulungen angepasst auf/abgestimmt mit dem jeweiligen Aufsichtskonzept
Schulungsangebot Lehrziele Inhalte Methoden Dauer
"Arbeitsschutzorganisation" Befähigung zur Information, Beratung und Überwachung der Arbeitsschutzorganisation zur Prävention und Beseitigung psychischer Fehlbelastungen

(ggf. in Verbindung mit dem Ergebnis der AG der GDa "Arbeitsschutzorganisation")

• Grundzüge über wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge

• Aufbauorganisation: Personen, Aufgaben Funktionen in der Prävention und Beseitigung psychischer Fehlbelastungen, Kooperation

• Abläufe zur Prävention psychischer Fehlbelastungen, u.a. Sicherheitsbegehung, Unterweisung, Qualifikation, arbeitsmedizinische Vorsorge, Gefährdungsbeurteilung

• Mindeststandards / wie ist eine gute Arbeitsschutzorganisation im Bereich der psychischen Belastungen

• Wie gehe ich im Betrieb vor?

• Untersuchung organisatorischer Schwachstellen

• Eigene Rolle und Grenzen

Lehrdialog, Gelenkte Diskussionen

Fallbeispiele

Aktionsplan zur Nachbereitung

4 - 8 LE

1 - 2 Tage

Instrumentenschulung Befähigung und Beratung zur Anwendung ausgewählter Instrumente zur Erfassung psychischer Belastung • Theoretische und methodische Einordnung des Instrumentes

• Konzept und Analysekriterien

• Erhebungsbogen, Frage- und Antworttypen, Interview

• Vorbereitung und Durchführung der Erhebung

• Ergebnisbewertung und Maßnahmenableitung

• Wichtige Prozessaspekte: Beteiligung von Beschäftigten, Vertraulichkeit, Rückmeldung und Aufbereitung von Ergebnissen

• Diskussion der Vor- und Nachteile

• Relevanz für die Arbeitschutzverwaltung

• Wie gehe ich im Betrieb vor?

• Eigene Rolle und Grenzen

Lehrdialog, Gelenkte Diskussionen

Fallbeispiele

Übungen / Demonstrationserhebung

Aktionsplan zur Nachbereitung

8 LE

2 Tage

Instrumentenschulung (Erfahrungsaustausch) Festigung des erworbenen Wissens

Austausch von Erfahrungen

Vermittlung von neuem Wissen

Erfahrungen u. a. zu/zum

• Bedingungen im Betrieb, Fallbeschreibung . Vorgehen im Betrieb

• Instrumenteneinsatz und Durchführung der Erhebung

• Gewonnene Erkenntnisse und abgeleitete Gestaltungsmaßnahmen

• Förderliche und hemmende Faktoren

• Reaktion des Unternehmens

• Relevanz der Erkenntnisse für die Arbeitsschutzverwaltung

• Möglichkeiten des verbesserten Instrumenteneinsatzes

Gelenkte Diskussion Fallbeispiele

Ggf. Kleingruppenarbeit

4 LE

1 Tag

Branchen- und projektspezifische Qualifizierung

mit projektbegleitenden Erfahrungsaustausch

Qualifizierung zur Durchführung der zugeteilten Projekt- aufgaben • Einführung

• Projektablauf, Aufgabenverteilung

• Vorstellung und Übungen der einzusetzenden Methoden / Instrumente

• Hinweise zur Datengewinnung: Fragebogen, Interview, Analyseleitfaden

• Organisation und Durchführung der Datenerhebung

• Umgang mit den Ergebnissen

• Wie gehe ich im Betrieb vor?

• Eigene Rolle und Grenzen

Vortrag und Lehrdialog Fallbeispiele

Projektarbeit

Projektbegleitender Erfahrungsaustausch

4 LE

1 Tag

2 - 4 LE

1/2 - 1 Tag

Konflikteskalation und Mobbingprävention Befähigung zur Information und qualifizierten Weiterleitung • Grundverständnis: Definition, Ursachengefüge, Verlauf und Folgen

• Prinzipien der Prävention und Intervention

• Relevanz für den Arbeitsschutz, Grenzen für den Arbeitsschutz

• Interne/externe Ansprechpartner

Vortrag und Lehrdialog Fallbeispiele Kleingruppenarbeit 4 LE

1 Tag

Gewalt am Arbeitsplatz, Gefahr von Un-/ Überfällen, traumatische Ereignisse Befähigung zur Information und Beratung • Grundverständnis: Definition, Ursachengefüge, Verlauf und Folgen

• Kenntnis für Risikohöhe in bestimmten Branchen

• Als Teil der Gefährdungsbeurteilung

• Relevanz für den Arbeitsschutz, Grenzen für den Arbeitsschutz

• Prinzipien der Prävention und Intervention

• Interne/externe Ansprechpartner

Vortrag und Lehrdialog

Fallbeispiele

4 LE

1 Tag

Methodenschulung Aufbau und Verbesserung der methodischen Kompetenzen Inhalte z.B. zu

• Beratungs-, Frage-Interviewtechniken,

• Moderations- und Präsentationstechnik oder

• Evaluation, Projektmanagement

Vortrag und Lehrdialog

Übungen, Rollenspiele

Themenspezifische Qualifizierung Befähigung zur Information und Beratung zu arbeitspsychologischen Sonderthemen • Weitere Sonderthemen Vortrag und Lehrdialog

Fallbeispiele

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Übersicht: Berücksichtigung psychischer Belastungen im Aufsichtshandeln  Anhang 3

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Ablauf: Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf angemessene Berücksichtigung psychischer Belastungen  Anhang 4

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Prüfliste zum Erkennen psychischer Belastungen (PEP)  Anhang 5

Jede Tätigkeit enthält psychische Anforderungen. Sind diese zu hoch, zu gering oder einseitig, können sie die Leistung, das Befinden und die Gesundheit beeinträchtigen. Die folgende Liste enthält Merkmale zur Prüfung der Tätigkeit im Hinblick auf mögliche psychische Fehlbelastungen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeitsumgebungsfaktoren (z.B. Lärm, klimatische Verhältnisse), ergonomische Bedingungen sowie Arbeitszeitaspekte sind in dieser Liste nicht aufgeführt. Sie sind jedoch ebenfalls zu berücksichtigen, da sie zur psychischen Fehlbelastung beitragen können.

Das Auftreten der aufgeführten Tätigkeitsmerkmale ist auf der Grundlage von Beobachtungen, Gesprächen und Erfahrungswissen zu prüfen:

Betrieb/Abteilung
Tätigkeit
Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer

Bitte kreuzen Sie zutreffende Merkmale an.

[ ] Tätigkeit, deren Ausführung durch technische/technologische Bedingungen oder organisatorische Regelungen detailliert festgelegt ist. Eine Einflussnahme durch den Beschäftigten ist kaum möglich.
[ ] Tätigkeit, die auf Grund ihres hohen Arbeitsanfalls nur unter sehr hohem Einsatz und/oder erheblichem Zeit- bzw. Termindruck qualitätsgerecht ausgeführt werden kann.
[ ] Tätigkeit, die aus extrem kurzen und gleichartigen Handlungen (Zyklus < 3 Minuten) besteht und die eine ständige konzentrierte Aufmerksamkeit erfordert.
[ ] Tätigkeit, bei der in extrem hoher oder in extrem niedriger Dichte anfallende Informationen zu erfassen sind.
[ ] Tätigkeit mit sehr hoher Verantwortung für Leben und Gesundheit anderer Menschen und/oder für sehr hohe materielle Werte.
[ ] Tätigkeit mit hoher emotionaler Inanspruchnahme z.B. durch
  • den ständigen Umgang mit anderen Menschen (z.B. Kunden, Patienten, Schüler), bei dem die sozialen Kontakte in der Regel konfliktbehaftet sind
  • Umgang mit Krankheit, Verletzung oder Tod
  • permanentes Zeigen positiver Emotionen
__________________________________________________________________________________
[ ] weitere kritische Merkmale der Tätigkeit:

(z.B. häufige Überstunden, fehlende Kommunikationsmöglichkeiten ...)

................................................................................................................................................

[ ] auffällige Sachverhalte:

(Unfälle, Fehlhandlungen, Fluktuation, Krankenstand, Beschwerden der Beschäftigten ...):

.................................................................................................................................................

Bewertung:

Trifft ein Merkmal (bzw. treffen mehrere Merkmale) zu oder existieren weitere kritische Merkmale oder auffällige Sachverhalte, besteht bei der Tätigkeit potenziell eine erhöhte psychische Belastung. Eine Untersuchung der Ausprägung der psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist erforderlich.

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GB-Check Prozessqualität - Arbeitshilfe Interviewleitfaden zur Bewertung des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung  Anhang 6

Diese Liste dient der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung im Themenbereich der psychischen Belastung mit dem Untersuchungsschwerpunkt Prozess der Durchführung-. Eine Schulung zu den Inhalten und der Anwendung werden vorausgesetzt. Beurteilungsgrundlage: Interview und Dokumentenanalyse

Nr. Fragen zur Vorbereitung der Ermittlung ja teil weise nein Erläuterungen, Indikatoren Bemerkungen
Führungskräfte

Die Führungsebene unterstützt den Prozess der Gefährdungsbeurteilung.

[ ] [ ] [ ] Wer unterstützt?

Aus welcher Motivation heraus?

Wie unterstützt die Führungsebene?

Planungen

Gefährdungsbeurteilung wurde systematisch geplant.

[ ] [ ] [ ] • Wer war mit der Umsetzung beauftragt?

• Wurden Arbeitsbereicheund Tätigkeiten festgelegt?

• Beurteilungsablauf festgelegt?

Risikofaktoren

Die wesentlichen Risikofaktoren für psychische Fehlbelastung werden berücksichtigt.

[ ] [ ] [ ] Abgleich mit Merkmalliste
Nr. Fragen zur Vorbereitung der Ermittlung ja teil weise nein Erläuterungen, Indikatoren Bemerkungen
Beteiligung Führungskräfte

Die mittleren und unteren Führungskräfte wurden bei der Ermittlung und Veränderung psychischer Belastungen beteiligt?

[ ] [ ] [ ] Wie?

Melde-/ Beschwerdewesen, durch die Methodenwahl z.B. Fragebogen, Gruppenmoderation, MAG, Einzelinterviews

Beteiligung Beschäftigte

Die Beschäftigten wurden bei der Ermittlung und Veränderung psychischer Belastungen beteiligt?

[ ] [ ] [ ] Wie?
Vollständigkeit

Alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten wurden auf psychische Belastungen hin beurteilt.

[ ] [ ] [ ] Wurden Prioritäten gesetzt?

Welche Bereiche wurden ausgelassen?

Aus welchem Grund?

Nr. Fragen zur Maßnahmenableitung und - umsetzung ja teil weise nein Erläuterungen, Indikatoren Bemerkungen
Maßnahmenfestlegung

Bei psychischen Fehlbelastungen wurden Maßnahmen festgelegt.

[ ] [ ] [ ] Sind Maßnahmen dokumentiert?

Vorrang Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention eingehalten? Zuständige Personen festgelegt?

Fristen festgesetzt?

Maßnahmenumsetzung

Stand der Maßnahmenumsetzung

[ ] [ ] [ ] Sind alle umgesetzt?

Wie wird Umsetzung sichergestellt?

Nr. Fragen zur Wirksamkeit und Fortführung ja teil weise nein Erläuterungen, Indikatoren Bemerkungen
Wirksamkeit

Die Wirksamkeit der Maßnahmen wurde überprüft.

[ ] [ ] [ ] Wie wurde die Wirksamkeit überprüft? Wie wird ergänzt bzw. korrigiert?
Dokumentation

Gefährdungsbeurteilung ist dokumentiert.

[ ] [ ] [ ] Sind alle relevanten Aspekte nachvollziehbar dokumentiert?
Fortführung

Anpassung der Gefährdungsbeurteilung bei sich ändernden Gegebenheiten ist gewährleistet

[ ] [ ] [ ] Ist der Prozess in die betriebliche Organisation eingebettet?

Abschließende Bewertung der Aufsichtsbeamtin / des Aufsichtsbeamten

Bewertung(entsprechend Leitlinie Gefährdungsbeurteilung)

a) Die Gefährdungsbeurteilung ist plausibel und angemessen, da

[ ]
- Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar und sachgerecht ist. [ ] [ ]
- Die wesentlichen psychischen Belastungsfaktoren erhoben, zutreffend bewertet und alle wesentlichen Tätigkeiten berücksichtigt wurden. [ ] [ ]
- Maßnahmen umgesetzt oder eingeleitet sind und in ihrer Wirksamkeit kontrolliert werden. [ ] [ ]
- Die Dokumentation in Form und Inhalt angemessen ist. [ ] [ ]
b) Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht angemessen
- lt. Leitlinie so zu bewerten wenn:
[ ] Begründung:

Folgende Schritte wurden mit den Verantwortlichen vereinbart:

-Gefährdungssituation unzutreffend bewertet [ ]
-wesentliche Arbeitplätze/Tätigkeiten nicht ermittelt [ ]
- wesentliche Arbeitplätze/Tätigkeiten nicht beurteilt [ ]
- besondere Personengruppen nicht berücksichtigt - keine Wirksamkeitskontrolle [ ]
- Beurteilung nicht aktuell [ ]
- Dokumentation nicht plausibel [ ]
Termine:

.

GB-Check Inhalt - Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung "psychische Belastungen" auf inhaltliche Plausibilität und angemessene Umsetzung  Anhang 7

1. psychische Belastungen Arbeitsplatz-/Tätigkeitsbezogen

Merkmalsbereich 1 9: "Arbeitsinhalt/ -aufgabe"

Merkmale Negative Ausprägung Beispiele für Berufe oder Tätigkeiten, bei denen diese negativen Merkmalsausprägungen erfahrungsgemäß gehäuft auftreten
1.1 Vollständigkeit der Aufgabe Tätigkeit enthält ...

- nur vorbereitende oder

- nur ausführende oder

- nur kontrollierende Handlungen

- Fließbandtätigkeiten

- Schreibbüro (nur Abtippen von Texten)

1.2 Handlungsspielraum Kein Einfluss auf ...

- Arbeitsinhalt

- Arbeitspensum

- Arbeitsmethoden/-verfahren

- zeitlichen Ablauf (Reihenfolge)

- Fließbandtätigkeiten

- Kassenarbeitsplatz

- Maschinenbedienung (z.B. Stanzen)

1.3 Variabilität (Abwechslungsreichtum) Einseitige Anforderungen:

- wenige, ähnliche Arbeitsgegenstände und Arbeitsmittel

- häufige Wiederholung gleichartiger Handlungen (Bearbeitungsdauer <3 min)

- Telefonvermittlung

- Call-center (Routineauskünfte)

- Montagearbeiten am Fließband

- Verpackungstätigkeiten

1.4 Information / Informationsangebot Informationsangebot:

- zu umfangreich (Reizüberflutung)

- zu gering (lange Zeiten ohne neue Information)

- ungünstig dargeboten

- lückenhaft (wichtige Informationen fehlen)

- Leitwartentätigkeit, Datenverarbeitung

- Überwachungstätigkeit

- informationsverarbeitende Tätigkeiten am Computer (Mängel in Softwareergonomie)

- Informationsaufnahme in Rettungsleitstellen

1.5 Verantwortung Verantwortung:

- sehr hoch (für Menschenleben oder sehr hohe Sachwerte)

- unklare Kompetenzen und Verantwortlichkeiten

- Ärzte, Pflegekräfte, Anlagenfahrer im Kernkraftwerk

- bei jeder Tätigkeit möglich

1.6 Qualifikation Geforderte Qualifikation:
- Einsatz erfolgt nicht entsprechend der Qualifikation der Beschäftigten (Über- oder Unterforderung) - bei jeder Tätigkeit möglich
- unzureichende Einweisung in die Tätigkeit - bei jeder Tätigkeit möglich
- keine Lernmöglichkeiten - bei einfachen Tätigkeiten
1.7 Emotionale Inanspruchnahme Hohe emotionale Inanspruchnahme:
- durch das Erleben emotional stark berührender Ereignisse (z.B. Umgang mit Krankheit, Verletzung und Tod ) - Arbeit im Sterbe-Hospiz, Personal aus Altenpflege, Feuerwehr, Rettungsdiensten
- durch das ständige Eingehen auf andere Menschen (z.B. auf Kunden, Patienten, Schüler) - Lehrkraft, Verkaufspersonal
- durch permanentes Zeigen positiver Emotionen unabhängig von den eigenen Empfindungen - Flugbegleitung

- Agent im Call-center

Merkmalsbereich 2: "Arbeitsorganisation"

Merkmale Negative Ausprägung Beispiele für Berufe oder Tätigkeiten, bei denen diese negativen Merkmalsausprägungen erfahrungsgemäß gehäuft auftreten
2.1 Arbeitszeit - lange Schichtzeiten (>10 Stunden/Schicht) - Rettungsdienst, Ärzte in Krankenhäusern
- Schichtarbeit

- Wochenendarbeit

- bei vielen Tätigkeiten möglich
- geteilte Schichten - Verkaufspersonal

- ambulanter Pflegedienst

- Arbeit auf Abruf - Gastronomie
2.2 Arbeitsablauf - Zeitdruck - bei jeder Tätigkeit möglich ("dünne Personaldecke")
- häufige Störungen / Unterbrechungen - anfällige Technik in der Produktion, häufige Anrufe im Büro
2.3 Kommunikation / Kooperation - isolierter Einzelarbeitsplatz - Kranführer
- keine oder geringe Möglichkeit der Unterstützung durch Vorgesetzte oder Kollegen - Wachschutz

- ambulanter Pflegedienst

- keine oder geringe Möglichkeiten sozialer Kontakte mit Kollegen - Teleheimarbeiter

Merkmalsbereich 3: "Soziale Beziehungen"

Merkmale Negative Ausprägung Beispiele für Berufe oder Tätigkeiten, bei denen diese negativen Merkmalsausprägungen erfahrungsgemäß gehäuft auftreten
3.1 Führungs- verhalten - autoritärer Leitungsstil

- keine Zielvereinbarung und Rückmeldung

- bei jeder Tätigkeit möglich
3.2 Gruppen- verhalten - häufige Konflikte zwischen Mitarbeitern

- Mobbing

- bei jeder Tätigkeit möglich

Merkmalsbereich 4: "Arbeitsumgebungsfaktoren"

Beispiele für belastende Merkmale der Arbeitsumgebung Beispiele für negative Wirkungen
4.1. Ungünstige Beleuchtung, Lärm ... können Wahrnehmung wichtiger Informationen beeinträchtigen
4.2. Lärm, Hitze, Vibration ... können Konzentrationsfähigkeit und Wohlbefinden beeinträchtigen
4.3. Gefahrstoffe, Infektionsgefährdung, unbe- kannte Gerüche ... können Unsicherheit und Angst erzeugen

2. Der Erfolg wird regelmäßig evaluiert

Erfolgskontrollen können durch das regelmäßige Auswerten von Indikatoren zu psychischen Fehlbelastungen erfolgen. Indikatoren ergeben sich z.B. aus der Auswertung von betrieblichen Daten oder aus den Daten von Mitarbeiterbefragungen. Im Folgenden eine Auflistung von Faktoren, die mit den genannten Methoden erhoben werden können.

Betriebliche Indikatoren für psychische Fehlbelastungen 10

1. Betriebliche Daten zu Fehlzeiten und Fluktuation

• überdurchschnittliche Unfallzahlen (meldepflichtige und nicht meldepflichtige Unfälle)

• überdurchschnittlicher Krankenstand und auffällige Fehlzeiten

• überdurchschnittliche Fluktuation

2. Arbeitsergebnisse

• vermehrter Ausschuss, schlechte Produktqualität

• sich häufende Kundenreklamationen

3. Arbeitsprozess

• häufige Fehlhandlungen

• Leistungsschwankungen

• Nichteinhalten von Terminen

• häufige Störungen und Unterbrechungen

• Nichteinhalten der Arbeitszeitordnung / häufige Überstunden

4. Befindlichkeit und Gesundheit der Beschäftigten

• Unzufriedenheit, Resignation, Burnout

• Reizbarkeit, Nervosität

• verstärktes Rückzugsverhalten

• erhöhter Nikotin-, Alkohol- und Medikamentenkonsum

• Zunahme an psychosomatischen Erkrankungen

5. Soziales Klima

• Häufige Konflikte, aggressives Verhalten, disziplinäre Probleme

• Kompetenzgerangel

• Mobbing

• Sexuelle Belästigung

• Gewalt am Arbeitsplatz

____
1)
Mit "psychischen Fehlbelastungen" sind Anforderungen und Belastungen gemeint, die in ihrer Ausprägung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bei Beschäftigten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

2) Siehe Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, Anhang 1, "Klassifikation der Gefährdungsfaktoren", Stand 20.03.2008, die Nummerierung wurde hier übernommen

3) Siehe auch: LV 28, Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention, Nr. 6.2

4) Siehe auch: LV 31, Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung und Möglichkeiten der Prävention

5) LV 31, s.o. Modul 4 Merkmale von Arbeitstätigkeiten

6) So, LV 31 Modul 8 (Überwachung) und 9 (Zielvereinbarung)

7) siehe z.B. Arbeitsstätten; Arbeitsstättenverordnung, (Opfermann, Streit, Tannenhauer et al.)

8) Modul 4 aus LASI LV 31

9) Die Merkmalsbereiche entsprechen der Nr. 10 Anlage 1 der "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation"

10) Modul 3 aus LASI LV 31

ENDE

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