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LASI-Veröffentlichung (LV) 50 - Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit
Eine Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) -
(Ausgabe 03/2009,aufgehoben 05/2024)
Vorwort
Wie repräsentative Erwerbstätigenbefragungen zeigen, muss ca. jeder zweite Beschäftigte in Deutschland oft oder immer bei der Arbeit stehen. Jeder siebente der rund 40 Millionen Beschäftigten fühlt sich durch die Arbeit im Stehen belastet. In vielen Berufsgruppen muss andauernde Steharbeit geleistet werden. Nicht selten sind irreversible chronische Gesundheitsschäden die folge.
Die LASI-Veröffentlichung "Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit: Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen" wendet sich in erster Linie an die Arbeitsschutzaufsicht und gibt dieser die Möglichkeit, die durch andauernde Steharbeit möglichen Gesundheitsgefährdungen zu erkennen und arbeitsgestalterische Empfehlungen abzuleiten. Sie stellt zugleich auch dem Arbeitgeber und denjenigen Beschäftigten, die im Beruf überwiegend im Stehen arbeiten müssen, Hilfen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und zum Erkennen von Gestaltungsdefiziten im Hinblick auf andauernde Steharbeit zur Verfügung. Diese können insbesondere aus dem enthaltenen Fragebogen entnommen werden.
Die Erläuterungen der physiologischen zusammenhänge zwischen Belastung und Beanspruchung tragen zum Verständnis für Maßnahmen zur Belastungsminderung bei. Das ist deshalb so wichtig, weil diese Gesundheitsschäden oft nicht in einem kausalen Zusammenhang mit der beruflichen Belastung durch andauernde Steharbeit gesehen werden.
Die Hinweise zur bewegungsergonomischen Gestaltung der Steharbeit orientieren sich an der betrieblichen Praxis, so dass sie uneingeschränkt im Sinne der Prävention zur Anwendung empfohlen werden können.
1. Einführung
Andauerndes Stehen bedeutet auch heute noch in vielen Wirtschaftszweigen sowie Berufsgruppen beinharte Arbeit für die betroffenen Menschen.
Das wird durch die aktuelle Datenbasis der BIBB/BAUA-Erwerbstätigenbefragung 2005/2006 eindrucksvoll belegt / 17/. Bezüglich der Arbeitsbedingungen und Belastungen geben immerhin 56,4 % der Befragten an, dass sie von Steharbeit oft oder immer betroffen sind. Davon fühlen 25,7% sich sogar durch die Arbeit im Stehen belastet. Auffällig ist auch, dass sich mehr Frauen als Männer in der Gesamtheit der Berufe belastet fühlen, obwohl weniger betroffen sind.
Tab. 1 Stehend arbeitende Beschäftigte in Deutschland - etwa ein Viertel davon fühlt sich belastet
Arbeit im Stehen | Männer | Frauen | < 45 Jahre | > 45 Jahre | Gesamt |
% betroffen | 57,5 | 55,1 | 57,9 | 54,2 | 56,4 |
davon % belastet | 23,7 | 28,4 | 24,3 | 28,1 | 25,7 |
Quelle: / 17/
Bei rund 39.1 Mio. Erwerbstätigen (21.4 Mio. Männer, 17.7 Mio. Frauen) im Jahr 2006 sind damit ca. 22.1 Mio. Erwerbstätige in besonderem Maße von der Arbeit im Stehen betroffen und davon wiederum fühlen sich ca. 5.7 Mio. belastet, also insgesamt jeder siebte. Es handelt sich hier, wenn man die absoluten zahlen betrachtet, keineswegs um ein kleines Problemfeld.
Auf Grund der aktuellen Datenbasis können verschiedene Berufsbereiche differenziert betrachtet werden, so dass erkennbar wird, dass die Arbeitsbedingung "Arbeit im Stehen" ungleich auf die Berufsbereiche verteilt ist. So sind Erwerbstätige einerseits z.B. in Bauberufen zu 92,9 %, in Fertigungsberufen zu 84,7 % und in Dienstleistungsberufen zu 74,8 %, andererseits in Verwaltungsberufen nur zu 11,9 % und in technischen Berufen nur zu 32,3 % oft oder immer von Steharbeit betroffen.
Belastet fühlen sich jedoch in den dienstleistungsberufen 24,2 % der Erwerbstätigen durch die Arbeit im Stehen, währenddessen es im Baubereich nur 20,4% sind. Zu den Dienstleistungsberufen zählen nach der Klassifizierung der Berufe z.B. Werk- und Personenschutzkräfte, Hausmeister, Schornsteinfeger, Textilreiniger, Gebäudereiniger, Lehrer, Friseure, Restaurantfachleute aber auch medizinische Berufe wie Ärzte, Apotheker und Krankenpfleger. Innerhalb dieser Berufsgruppen sind die Anteile und die Art der Steharbeit - in der betrieblichen Praxis und im Einzelfall - näher zu betrachten.
Tab. 2 Verteilung der stehend arbeitenden Beschäftigten auf ausgewählte Wirtschaftszweige
Arbeit im Stehen | Bau | Fertigung | Dienstleistung | Verwaltung | Technik |
% betroffen | 92,9 | 84,7 | 74,8 | 11,9 | 32,3 |
davon % belastet | 20,4 | 31,3 | 24,2 | 20,1 | 15,4 |
Quelle: / 17/
Förderlich kann die Steharbeit, insbesondere andauernde Steharbeit, damit nun wirklich nicht sein, wenn sich rund 5.7 Mio. Erwerbstätige aus unterschiedlichsten Berufsgruppen belastet fühlen. Das Gegenteil ist wohl eher der Fall - andauernde Arbeit im Stehen belastet vor allem das Muskel- und Skelettsystem des Rumpfes sowie der Beine. Zusätzlich werden das Kreislaufsystem und insbesondere das Venensystem der Beine stärker beansprucht. Mögliche folgen können Rückenschmerzen, Kreislauferkrankungen und Krampfadern sein.
Gesundheit und die damit eng verbundene Arbeitsfähigkeit haben einen hohen Stellenwert in der heutigen Lebens- und Arbeitswelt. Sicherheit, Gesundheitsschutz und auch die betriebliche Gesundheitsförderung dienen der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten, deren Wohlbefinden und sind Voraussetzung für ein positives Betriebsergebnis.
Diese Handlungshilfe zeigt im Detail auf, welche gesundheitlichen Risiken mit andauernder Arbeit im Stehen verbunden sind und welche Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich werden, um diese Risiken angemessen zu minimieren. Sie enthält eine Definition des Begriffs andauernder Steharbeit. Zur Unterstützung sind eine Tabelle zur Risikobeurteilung und ein Fragebogen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die als Kopiervorlage verwendet werden können, beigefügt.
2. Gesundheitsgefährdung durch andauernde Steharbeit
Andauernde Steharbeit belastet vor allem das Muskel- und Skelettsystem des Rumpfes und der Beine. Zusätzlich wird das Kreislaufsystem stärker beansprucht und der Energieverbrauch ist höher als im Sitzen.
Belastung des Muskel-Skelett-Systems |
Das Muskel- und Skelettsystem wird besonders durch die Haltearbeit belastet. Während beim Gehen und Bewegen die Beuge- und Streckmuskeln abwechselnd ("dynamisch") tätig sind, müssen beim Stehen große Muskelgruppen andauernd angespannt sein, um die Balancearbeit zu leisten und die aufrechte Körperhaltung zu stabilisieren. Gleichzeitig werden Gelenke, Bänder und Sehnen einseitig statisch belastet. Die Daueranspannung der Muskulatur bewirkt eine verminderte Durchblutung, die die Versorgung mit Sauerstoff und den Abtransport der Stoffwechselschlacken beeinträchtigt. Die Folgen sind Verkrampfungen, schmerzhafte Muskelverhärtungen und vorzeitige Ermüdung. Ermüdete Muskeln lassen in ihrer Haltefunktion nach, es entsteht eine Haltungsschwäche. Die Haltungsschwäche belastet Gelenke, Sehnen und Bänder zusätzlich.
Im Bereich der Wirbelsäule treten als Folge der statischen Muskelanspannung häufig Ermüdungsgefühl und Schmerzen in Rücken, Nacken und Schultermuskeln auf. Bei andauerndem Stehen wirkt auf die ermüdete Muskulatur fortgesetzt das gesamte Körpergewicht ein; dadurch können sich schmerzhafte Fehlhaltungen entwickeln. Die Schultern fallen nach vorne, der Bauch wird vorgestreckt, die Lendenwirbelsäule geht in verstärkte Lordosehaltung ("Hohlkreuz"), das Becken kippt nach vorn. Geringe Formabweichungen der Wirbelsäule, die bei vielen Menschen latent vorhanden sind, können verstärkt und verschlimmert werden.
Die Bandscheiben, vor allem die der Lendenwirbelsäule, unterliegen bei andauerndem Stehen einem verstärkten mechanischen Druck. Der anhaltende Druck behindert den Pumpenmechanismus, der durch Bewegung hervorgerufen wird und der Versorgung der Bandscheiben dient. Die Behinderung des Stoffaustausches führt zu einer Überforderung der Bandscheiben, zur Anhäufung von Stoffwechselprodukten und letztlich zur Degeneration mit der Gefahr eines Bandscheibenvorfalls. Besonders ungünstige Bedingungen liegen vor, wenn bereits Wirbelsäulenerkrankungen (Fehlhaltungen, Rückenmuskelschwäche, Osteochondrose) bestehen.
Andauernde Stehbelastung führt auch zu Veränderungen der Bänder und Gelenke, vor allem im Hüft-, Knie- und Fußgelenk. Besonders betroffen ist das Fussgewölbe. Infolge statischer Überlastung der Fußmuskulatur werden die Bänder der Fußgelenke überbeansprucht und mit der Zeit überdehnt. Das Fussgewölbe flacht ab, es entsteht ein Senk-, Spreiz- oder Plattfuss. Am häufigsten tritt der Spreizfuss auf, ein Absinken des Fußquergewölbes mit Verformung der Ballenpartie und Einklemmen der Sehnen der Zehenbeuger und Strecker (Hallux valgus vgl. / 38/). Die Wirkungen sind bei schlechtem Trainingszustand der Muskulatur besonders ausgeprägt. Die Veränderungen werden insbesondere bei Verkäuferinnen und bei anderen stehenden beruflichen Tätigkeiten beobachtet / 15/; / 40/. übergewicht, tragen von ungeeignetem Schuhwerk und harte Fußböden können die Entstehung begünstigen.
Belastung des Herz-Kreislauf-Systems |
Hinsichtlich des Kreislaufs ist die Stehhaltung grundsätzlich stärker beanspruchend als sitzende oder liegende Körperhaltungen. Durch das Einnehmen der Stehhaltung kommt es zu einer Verschiebung von Blut und Gewebeflüssigkeit in die Gefäße und Gewebe der unteren Extremität. Die Volumenverschiebungen werden durch eine beträchtliche Erhöhung der Gefäßwand- und Gewebespannung kompensiert / 36/; / 37/. Die Regulationsprozesse laufen in der Regel unbemerkt ab, sie können bei Störungen aber zu erheblichen Beschwerden wie starkem Herzklopfen, Blutdruckschwankungen und Schwindelgefühl bis hin zur Ohnmacht führen (sog. Orthostase-Beschwerden).
Unter andauernder Stehhaltung leidet vor allem die Blutzirkulation in den Beinen. Der Blutstrom in den Beinvenen wird normalerweise durch wechselnde Betätigung der Beinmuskeln beim Gehen, laufen und Bewegen unterstützt (sog. "Muskelpumpe" vgl. / 41/). Stundenlanges Stillstehen reduziert die Funktion der Muskelpumpe und beeinträchtigt den venösen Rückfluss aus den Beinen. Die Ansammlung des vermehrten Blutvolumens führt zur Einlagerung von Gewebsflüssigkeit und Ödembildung / 26/. Neben der Schwellung von Beinen und Füßen finden sich Begleiterscheinungen wie Schwere der Beine, Müdigkeitsgefühl, Kribbeln, Unruhegefühl und nächtliche Krämpfe.
Durch die mit der Stehhaltung verbundene Erhöhung des hydrostatischen Druckes in den Beinvenen werden die Venenwände erheblich beansprucht und allmählich überdehnt. Es kommt zu einer Erweiterung des Venenquerschnitts, einer Insuffizienz der Venenklappen sowie zu Umbauprozessen an den Gefäßwänden. Betroffen sind vor allem die dünnen Wände der oberflächlichen Beinvenen, es bilden sich Krampfadern. Als Komplikation besteht die Gefahr von Thrombosen, Venenentzündungen und schlecht heilenden Geschwürbildungen ("offenes Bein"). Obwohl die Neigung zu Krampfadern genetisch mitbedingt ist, kommen Venenleiden bei Menschen mit andauernder Stehbelastung bedeutend häufiger vor / 29/; / 31/.
Gesundheitliche Auswirkungen andauernder Stehbelastung |
Andauernde Stehbelastung bedeutet eine erhöhte statische Muskelarbeit zur Aufrechterhaltung der Körperhaltung sowie eine stärkere Beanspruchung des Kreislaufsystems. Die Folgen können sein:
die meisten Veränderungen sind zunächst funktioneller Natur und reversibel, sie können sich jedoch als langzeitige Folge in chronische Zustände verwandeln. Hinsichtlich der kausalen Wirkungsmechanismen besteht im Detail weiterer Forschungsbedarf. |
3. Rechtliche Grundlagen
Beurteilung der Arbeitsbedingungen - Minimierung von Gefährdungen (§§ 3, 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz) |
Andauernde Steharbeit kann die Gesundheit beeinträchtigen. Der Arbeitgeber trägt eine umfassende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten. Er muss die Arbeitsbedingungen hinsichtlich potentieller Gefährdungen beurteilen und hat soweit erforderlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen möglichst zu vermeiden oder die verbleibenden Gefährdungen weitestgehend zu minimieren.
Beschaffenheit von Arbeitsräumen und Arbeitsplätzen
(§ 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung, in Verbindung mit den Ziffern 1.2, 3.1 und 1.5 des Anhangs; technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 (in Aussicht 2009 und ASR A1.5 (in Aussicht 2009) ) |
Arbeitsstätten sind so zu dimensionieren, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausgehen können. Arbeitsräume müssen, um darin ohne Beeinträchtigung von Sicherheit, Gesundheit oder Wohlbefinden der Beschäftigten arbeiten zu können, ausreichend groß sein. An jedem Arbeitsplatz sind unverstellte Bewegungsfreiräume bzw. Bewegungsflächen erforderlich, die wechselnde Arbeitshaltungen und Ausgleichsbewegungen ermöglichen / 3/.
Soweit sich andauernde Steharbeit über mehr als 4 Stunden nicht vermeiden lässt, müssen die Fußböden an den Steharbeitsplätzen ausreichend wärmegedämmt und mit elastischem Bodenbelag ausgestattet sein / 35/.
Auswahl und Bereitstellung von Arbeitsmitteln nach ergonomischen Zusammenhängen (§ 4 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung) Mit arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen in: DIN EN 614-1 Sicherheit von Maschinen .- Ergonomische Gestaltungsgrundsätze.- Begriffe und allgemeine Leitsätze: April 1995.- Punkt 4.1.2 DIN EN ISO 14738 Sicherheit von Maschinen - Anthropometrische Anforderungen an die Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen: März 2005 |
Vom Arbeitgeber sind Arbeitsmittel bereitzustellen, die nach ergonomischen Gesichtspunkten ausgewählt sind und in geeigneter Arbeitshaltung benutzt werden können / 4/.
Die Arbeitsmittel sollten einen Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen ermöglichen / 22/.
Einseitige Belastungen wie z.B. andauernde Steharbeit, die zu vorzeitiger Ermüdung führen können, sind zu vermeiden. Das Ziel einer ergonomischen Arbeitsgestaltung ist es, einen gelegentlichen Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen zu ermöglichen. Für jede Arbeitshaltung sind geeignete Abstützmöglichkeiten vorzusehen und ausreichend Raum für Ausgleichsbewegungen zu schaffen, die die Belastung durch statische Haltearbeit mindern / 19/.
Die Maße am Arbeitsplatz müssen den anthropometrischen Anforderungen der Nutzer entsprechen. Die Gestaltung der Maschine, des Arbeitsplatzes, der Aufgabe und der Arbeitsmittel muss eine ausreichende Bewegungsfreiheit ermöglichen. Der Beschäftigte sollte frei zwischen der sitzenden und stehenden Arbeitshaltung wechseln können. über die Höhe der aufzuwendenden Kraft, das Arbeiten innerhalb oder außerhalb der Armreichweite sowie die Änderung spezieller Arbeitsbedingungen im Einzelfall kann an Steharbeitsplätzen auf mehr Zeitanteile in sitzender Arbeitshaltung hingewirkt werden ( Abb.1).
Abb.1 Bestimmung der Hauptarbeitshaltung / 23/
Ergonomisch günstige Arbeitshaltungen an Bildschirmarbeitsplätzen (§ 4 Abs. 1 Bildschirmarbeitsverordnung in Verbindung mit Punkt 10 und 14 des Anhangs) mit arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen in DIN EN ISO 9241 Teil 5 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten. - Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung: August 1999 |
Am Bildschirmarbeitsplatz muss nicht nur ausreichend Raum für eine flexible Anordnung der einzelnen Ausstattungselemente vorhanden sein, der Platz muss auch wechselnde Arbeitshaltungen und Ausgleichsbewegungen gestatten / 14/.
Eine zeitweilig stehende Körperhaltung an Bildschirmarbeitsplätzen wird dann empfohlen, wenn der Nutzer zwischen sitzender und stehender Arbeitshaltung wechseln kann. Dieses kann vorzugsweise durch einen Sitz-Steharbeitstisch, der stufenlos höhenverstellbar ist und so den Haltungswechsel unterstützt, erreicht werden, wie durch einen Wechsel zwischen einem Sitzarbeitsplatz und einem Steharbeitsplatz / 24/.
Beschäftigungsverbot für Schwangere (§ 4 Abs. 2 Punkt 2 Mutterschutzgesetz) |
Andauernde Steharbeit soweit sie täglich vier Stunden überschreitet, ist für Schwangere nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats verboten / 32/.
Besonderer Schutz Jugendlicher (§ 28 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz) |
Bei Jugendlichen kann die Herzkreislaufregulation anfälliger, das Muskel-Skelett-System noch nicht ausgereift sein. Arbeitgeber sind deshalb besonders verpflichtet, die Arbeit von Jugendlichen menschengerecht zu gestalten und sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu beachten / 30/.
Gesetze, Verordnungen, Normen, berufsgenossenschaftliche Informationen
Arbeitsschutzgesetz (v. 7.8.1996) §§ 3, 4 und 5
Jugendarbeitsschutzgesetz (v. 12.4.1976) § 28 Mutterschutzgesetz (i. d. f. v. 20.6.2002) § 4 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsstättenverordnung (v.12.8.2004) § 3 Abs. 1 i. V. m. Anhang Ziff. 1.2 und 1.5 Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen (in Aussicht 2009) Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 Fußböden (in Aussicht 2009) Betriebssicherheitsverordnung (v. 27.9.2002) § 4 Abs. 4 Bildschirmarbeitsverordnung (v. 04.12.1996) § 4 Abs. 1 i. V. m. Anhang Ziff. 14 BGI 504-46 Belastung des Muskel-Skelett-Systems (2008-03) BGI 523 Mensch und Arbeitsplatz (2007-05) BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung (2007-09) BGI 5018 Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten (2007-10) BGI 5048 Teil 2 Ergonomische Maschinengestaltung (2006-10) BGI 5050 Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros (2006-01) BGI 7011 Gesunder rücken - Gesunde Gelenke: noch fragen (2007-08) DIN 33402 Teil 2 Ergonomie - Körpermaße des Menschen (2005-12) DIN EN 614 Teil 1 Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Gestaltungsgrundsätze; Begriffe und allgemeine Leitsätze (2006-07) DIN EN 1005 Teil 4 Sicherheit von Maschinen; Menschliche körperliche Leistung; Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen (2005-08, Neufassung 2009-01) DIN EN ISO 14738 Sicherheit von Maschinen ; Anthropometrische Anforderungen an die Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen (2008-12) DIN EN ISO 9241 Teil 5 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten; Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung (1999-01 mit Berichtigung 2002-06) DIN 4543 Teil 1 Büroarbeitsplätze; Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln (1994-09). |
4. Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Steharbeit
Begriffsdefinition |
" Andauernde Steharbeit" im Sinne dieser Handlungsanleitung ist Arbeit in der Körperhaltung Stehen,
die ohne die Möglichkeit, sich wenige 20 cm zur Seite, nach vorn, nach hinten zu bewegen / 6/ oder ohne zeitweilige Entlastung durch Gehen oder Sitzen zur Zwangshaltung wird. Wie bei allen statischen Haltungen Stehen mit der Möglichkeit sich frei zu bewegen, fällt nicht unter andauernde Steharbeit. |
Tabelle zur Risikobeurteilung |
Risikobereich 1 | Bis 2,5 Stunden | Geringe Stehbelastung
keine Überlastung erwartbar |
Risikobereich 2 | Mehr als 2,5 bis 4 Stunden | Erhöhte Stehbelastung
für vermindert belastbare Personen 1 Überlastung möglich. Anteil Stehen: Sitzen/Gehen ca. 1 : 1 Gestaltungsmaßnahmen sind empfehlenswert. |
Risikobereich 3 | Mehr als 4 bis 5,5 Stunden | Wesentlich erhöhte Stehbelastung für normal belastbare Personen sind gesundheitliche Auswirkungen möglich. Beschäftigungsverbot für Schwangere nach Ablauf des 5. Monats |
Risikobereich 4 | Mehr als 5,5 Stunden | Hohe Stehbelastung für normal belastbare Personen sind gesundheitliche Auswirkungen wahrscheinlich. Gestaltungsmaßnahmen sind zwingend erforderlich. |
Fragebogen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen | ||
Arbeitsplatz/Tätigkeit: | ||
Unternehmen: | ||
Datum der Beurteilung: | beurteilt von: | |
1. Handelt es sich um eine andauernde Stehbelastung? | Ja | nein |
Bin mir nicht sicher...
|
||
...über mehr als 2,5 bis 4 Stunden | Ja | nein |
...über mehr als 4 bis 5,5 Stunden | Ja 2 | nein |
...über mehr 5,5 Stunden | Ja 3 | nein |
Bemerkungen: | ||
2. Können zeitweilig entlastende Arbeitshaltungen eingeführt werden? | Ja | nein |
Bin mir nicht sicher...
|
||
Bemerkungen: | ||
3. Gestattet der Arbeitsplatz für die im Stehen verbrachten Anteile eine aufrechte Arbeitshaltung? | Ja | nein |
Bin mir nicht sicher...
Bemerkungen: |
||
4. Verfügt der Arbeitsplatz über genügend Bewegungsfreiräume? | Ja | nein |
Bin mir nicht sicher...
Bemerkungen: |
||
5. Läßt sich ein Sitz-Steharbeitsplatz einrichten? | Ja | nein |
Bin mir nicht sicher...
Bemerkungen: |
||
6. Können Stehhilfen zur Entlastung eingesetzt werden? | Ja | nein |
Bin mir nicht sicher...
Bemerkungen: |
||
7. Können die Pausen zur Entlastung genutzt werden? | Ja | nein |
Bin mir nicht sicher...
Bemerkungen: |
||
8. Ist der Fußboden belastungsmindernd gestaltet? | Ja | nein |
Bin mir nicht sicher...
Bemerkungen: |
||
9. Werden Hilfsmittel angewendet, die die gesundheitlichen Auswirkungen andauernder Steharbeit mildern? | Ja | nein |
Bin mir nicht sicher...
Bemerkungen: |
||
10. Tragen die Beschäftigten durch ihr Verhalten zur Vermeidung von Fehlbelastungen bei? | Ja | nein |
Bin mir nicht sicher...
Die Beschäftigten wissen um die Risiken andauernder Steharbeit. Sie kennen folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlbelastungen und wenden sie an:
Bemerkungen: |
||
11. Erhöhen die Arbeitsumgebungsbedingungen die Belastung der andauernd im Stehen arbeitenden Beschäftigten zusätzlich? | Ja | nein |
Bin mir nicht sicher...
Bei andauernder Steharbeit hat der Mensch größere Probleme, die Wärmebilanz im Körper stabil zu halten. Statische Halte- und Haltungsarbeit erzeugt weniger Wärme als dynamische Ganzkörperarbeit. Zusätzlich belastend sind deshalb folgende Arbeitsbedingungen:
Bemerkungen: |
2) Risikobereich 3, Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich
3) Risikobereich 4, Gestaltungsmaßnahmen sind zwingend erforderlich
5. Gestaltungsmöglichkeiten
Von gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen kann gesprochen werden, wenn es gelingt, den Hauptanteil der täglichen Arbeitszeit in regelmäßigem Wechsel durch Arbeiten im Sitzen, Stehen und Gehen zu gestalten. Eine ausgewogene Belastung soll ca. 60 % Sitzen, ca. 30 % Stehen und ca. 10 % Gehen beinhalten / 13/.
Vermeide andauerndes Stehen |
Was ist zu tun, wenn Beschäftigte durch lang andauerndes Stehen belastet sind? Für jede einzelne Teiltätigkeit ist zu prüfen, ob die stehende Arbeitshaltung wirklich notwendig bzw. empfehlenswert ist. Notwendig ist das Stehen bei der Handhabung schwerer, sperriger Objekte. Im Stehen ist der Mensch in der Lage, großräumigere Armbewegungen ausführen zu können und weitaus größere Zug- und Druckkräfte als im Sitzen aufzubringen / 21/. Will man in einem solchen Fall den Anteil an stehender Arbeit reduzieren, muss die für die Bedienung oder Handhabung von Lasten aufzubringende Kraft bzw. das Volumen des zu handhabenden Objekts vermindert werden.
Eine stehende Arbeitshaltung wird empfohlen, wenn sich die Arbeitsaufgaben über große horizontale oder vertikale Bereiche erstrecken, die einzelne Haltung nur kurzzeitig eingenommen wird und ein rascher Wechsel zwischen Stehen/Gehen oder Sitzen/Stehen/ Gehen erforderlich ist. Das Einrichten eines Sitzarbeitsplatzes ohne konkrete Änderungen der Arbeitsaufgabe wäre hier wenig erfolgversprechend. Die Beschäftigten werden das Stehen auch weiterhin als Grundhaltung wählen, um für einen Belastungswechsel "bereit" zu sein, schneller auf einen notwendigen Haltungswechsel reagieren zu können. Das Stehen an einem solchen Arbeitsplatz ist auf Grund der Vielzahl der täglichen Belastungswechsel weniger gesundheitsbeeinträchtigend und nicht mit dem andauernden Stehen von früh bis spät vergleichbar.
Arbeitserweiterung |
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen können zusätzliche im Sitzen verbrachte Arbeitsanteile provoziert werden. Es sind Teiltätigkeiten zuzuordnen, die innerhalb der Armreichweite und zeitlich soweit "en bloc" ausgeführt werden können, so dass die Einnahme einer sitzenden Arbeitshaltung möglich ist.
Arbeitsplatzwechsel |
Ein regelmäßiger Wechsel ist zu erreichen, wenn die stehende Arbeit mit einer im Sitzen auszuführenden Tätigkeit von den Beschäftigten in einer bestimmten Zeit- und Reihenfolge gewechselt wird. Ein solcher chronologischer Wechsel der Arbeitsaufgaben wirkt nicht nur einseitiger physischer Belastung entgegen, sondern stellt auch einen psychischen Belastungswechsel dar, der fortschreitender Ermüdung entgegenwirken kann.
Mischarbeit |
Bei Mischarbeit wird die strikte Arbeitsteilung von hoch spezialisiert arbeitenden Beschäftigten aufgelöst. Die Arbeitsinhalte in "benachbarten" Gruppen werden so zusammengefasst und eigenverantwortlich in der Gruppe verteilt, dass sich für jeden Beschäftigten sowohl sitzende als auch stehende und gehende Arbeitshaltungen ergeben. Mischarbeit stellt höhere Ansprüche an die Qualifikation und Verantwortung des Einzelnen. Besonders belastende Tätigkeiten werden möglichst gleichmäßig auf die Gruppe aufgeteilt.
Pausengestaltung |
Sollten einer Arbeitserweiterung, einem Arbeitsplatzwechsel oder der Einführung von Mischarbeit ernsthafte Gründe entgegenstehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, durch einen angemessenen Wechsel von Arbeitszeit und Pause für Entlastung zu sorgen. Pausen gelten nur als Entlastung, wenn es möglich ist, entlastende Körperhaltungen einzunehmen. Für Steharbeit stellen im Sitzen verbrachte Pausen mit gegebenenfalls höher gelegten Beinen oder Bewegungspausen eine Entlastung dar. Die Grundvoraussetzungen dafür sind die erforderliche Sitzgelegenheit und ausreichend freie Bewegungsfläche für wechselnde Körperhaltungen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer nähe. Auch der Pausenraum sollte entsprechend ausgerüstet sein und Sitzgelegenheiten bzw. Möglichkeiten zum Höherlegen der Beine aufweisen.
Maßliche Gestaltung des Arbeitsplatzes |
Der Steharbeitsplatz ist so zu gestalten, dass sich die Arbeitshöhe in Abhängigkeit von der Tätigkeit etwa in Ellenbogenhöhe befindet / 23/; / 24/ Abb. 2/.
Abb. 2 Maßliche Gestaltung von Steharbeitsplätzen entsprechend den Körpermaßen der Nutzer
Eine der komfortabelsten Lösungen ist es, alle Ausrüstungsgegenstände in erforderlichem Maße stufenlos in der Höhe verstellen zu können. Damit kann der Beschäftigte die Arbeitsaufgabe wahlweise im Stehen oder im Sitzen ausführen.
Stehhilfen |
Die Verwendung von Stehhilfen an Steharbeitsplätzen ist zwar als kurzzeitige Entlastung der unteren Gliedmaßen geeignet, man erreicht damit aber keineswegs eine Arbeitshaltung, die dem dynamischen Sitzen nahe kommt und als Hauptarbeitshaltung eingenommen werden sollte.
Eine Grundvoraussetzung für den Einsatz von Stehhilfen ist ein ausreichend großer Beinraum und eine Arbeitsaufgabe innerhalb Armreichweite.
Fußbodengestaltung |
Elastische Bodenbeläge, die insbesondere an Steharbeitsplätzen zur Belastungsminderung empfohlen werden, reduzieren in erster Linie die Belastungen des Muskel- und Skelettsystems beim Auftreten und Abrollen des Fußes. Für lang andauernd stehende Arbeitshaltungen dämpfen sie die Belastung nur beim Standbeinwechsel und wirken oft Wärme isolierend.
Diese Matten oder Bodenbeläge reduzieren die Dauer der Stehbelastung nicht und können die Bemühungen um im Sitzen auszuführende Arbeitsanteile nicht ersetzen.
Kompressionssocken oder -strümpfe |
Kompressionsstrümpfe erzeugen von außen Druck auf das Gewebe des umschlossenen Beines. Sie verhindern die Erweiterung der Venen und unterstützen den Rückstrom von Blut und Gewebeflüssigkeit. Das Venen- und Lymphsystem der Beine wird entlastet und Ödembildung ("dicke Füße") vermieden. Kompressionsstrümpfe werden in Berufen mit andauerndem Stehen, aber auch als prophylaktisches Mittel gegen "Reisethrombose" empfohlen. Da aus gesundheitlichen Gründen nicht jede bzw. jeder Beschäftigte mit einem Steharbeitsplatz diese Strümpfe tragen darf, muss die Umsetzungsmöglichkeit in jedem Einzelfall geprüft werden (Verordnung durch den Arzt). Sie müssen genau angepasst sein. Wichtig ist das Anlegen morgens unmittelbar nach dem Aufstehen vor Beginn der Stehbelastung.
Geeignetes Schuhwerk |
Schuhe für Stehberufe sollen den Fuß stützen und schützen. Sie dürfen die Bewegungsfreiheit des Fußes nicht einengen. Eine Schnürung oder Schnalle soll einen festen Sitz bei gleichzeitiger Möglichkeit der Weitenregulierung gewährleisten. Eine kräftige Hinterkappe gibt der Ferse Halt. Eine Absatzhöhe zwischen 2 und 4 cm garantiert die gleichmäßige Gewichtsverteilung zwischen Vor- und Rückfuß. Der Absatz muss so breit sein, dass seitliches Umknicken nicht möglich ist. Die Sohle soll gut beweglich sein, um den Fuß beim Abrollen nicht zu behindern.
Empfehlenswert ist, die Schuhe einmal während des Arbeitstages zu wechseln. Das entspannt die Füße und die Schuhe können lüften. Beschäftigte, die den ganzen Tag auf den Beinen sind, sollten bei der Auswahl ihres Schuhwerkes besonders sorgfältig sein.
Ist andauernde Steharbeit ohne wirksame Bewegungsmöglichkeit über mehr als vier Stunden nicht mit technischen oder organisatorischen Mitteln zu vermeiden, muss der Arbeitgeber geeignetes Schuhwerk als persönliche Schutzmaßnahme (top-Prinzip) zur Verfügung stellen.
Abb. 3 Geeignetes Schuhwerk
Gesundheitsbewusstes Verhalten |
Es ist notwendig, gesundheitsbewusstes Verhalten zu trainieren. Erfahrungsgemäß werden die "freiwilligen" Haltungswechsel vom Stehen zum Sitzen und umgekehrt im Laufe eines Arbeitstages immer seltener. Dazu ist es zweckmäßig und erforderlich, den Nutzer für ein gesundheitsbewusstes Verhalten zu sensibilisieren. Informationen über die Auswirkungen einseitiger Belastungen und ein Appell an die Selbstdisziplin zum Haltungswechsel reichen nicht immer aus. Gute Erfahrungen werden gemacht, wenn bestimmte Teiltätigkeiten fest an eine stehende bzw. sitzende Haltung gekoppelt werden. Dadurch werden über den Arbeitsablauf regelmäßige Körperhaltungswechsel ausgeführt.
Beschäftigte, die andauernd im Stehen arbeiten, sollten das Muskel-Skelett-System wechselnd belasten. Dazu gehören:
6. Literatur
/ 1/ Albert, G.; Kronenberg, S.:
Aus dem Stand heraus - Stehberufe. Arbeit und Gesundheit (2008) 6, S. 6-9
/ 2/ Arbeitsschutzgesetz (v. 7.8.1996) §§ 3, 4 und 5
/ 3/ Arbeitsstättenverordnung (v.12.8.2004) § 3 Abs. 1 i. V. m den Ziffern 1. 2, 3.1 und 1.5 des Anhangs
/ 4/ Betriebssicherheitsverordnung (v. 27.9.2002) § 4 Abs. 4
/ 5/ BG Feinmechanik Elektronik; AOk Rheinland - die Gesundheitskasse:
Belastungen durch dauerhaftes Stehen. - Arbeits- und Gesundheitsschutz in Betrieben der Oberflächenbehandlung / Galvanotechnik.- Köln, 2003
/ 6/ BGI 504-46 Belastung des Muskel-Skelett-Systems. - Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (2005-08)
/ 7/ BGI 523 Mensch und Arbeitsplatz (2007)
/ 8/ BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung (2007-09)
/ 9/ BGI 5018 Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten (2007-10)
/ 10/ BGI 5048 Teil 2 Ergonomische Maschinengestaltung (2006-10)
/ 11/ BGI 5050 Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros (2006-01)
/ 12/ BGI 7011 Gesunder Rücken - Gesunde Gelenke: Noch Fragen (2007-08)
/ 13/ Sitzen oder Stehen? Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Broschüre der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) Nr. 44075.d (2005-11)
/ 14/ Bildschirmarbeitsverordnung (v. 04.12.1996) § 4 Abs. 1 i. V. m. Anhang Ziff. 14
/ 15/ Birkenstock, K.: Buch der Fußgesundheit. Regensburg: Pustet, 1973
/ 16/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Stehend k. o.? Wenn Arbeit durchgestanden werden muss.... Dortmund, 2005
/ 17/ Bundesministerium für Arbeit (BMA):
Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen (SUGA) in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2006
/ 18/ DIN 33402 Teil 2 Ergonomie - Körpermaße des Menschen (2005-12)
/ 19/ DIN EN 614 Teil 1 Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Gestaltungsgrundsätze ; Begriffe und allgemeine Leitsätze (2006-07)
/ 20/ DIN EN 894 Teil 2 Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen (1997-04)
/ 21/ DIN EN 1005 Teil 3 Sicherheit von Maschinen; Menschliche körperliche Leistung; Empfohlene Kraft grenzen bei Maschinenbetätigung (2005-08)
/ 22/ DIN EN 1005 Teil 4 Sicherheit von Maschinen; Menschliche körperliche Leistung; Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen (2002-05)
/ 23/ DIN EN ISO 14738 Sicherheit von Maschinen; Anthropometrische Anforderungen an die Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen (2005-03)
/ 24/ DIN EN ISO 9241 Teil 5 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten; Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung (1999-08)
/ 25/ DIN 4543 Teil 1 Büroarbeitsplätze; Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln (1994-09)
/ 26/ Dupuis, H.; Rieck, A.:
Orthopädische Beanspruchung bei Arbeiten im Stehen. Sozial- u. Präventivmed. 06-1980, S. 375-380
/ 27/ Grotewohl, J.-H.:
Prävention aus phlebologischer Sicht bei Steh- und Sitzberufen Berlin: die BG 03/2008
/ 28/ Hartmann, B.: Prävention arbeitsbedingter rücken- und Gelenkerkrankungen - Ergonomie und arbeitsmedizinische Praxis. Landsberg: ecomed 2000
/ 29/ Haid-Fischer, F.; Haid, H.:
Venenerkrankungen. Stuttgart: Thieme, 1973
/ 30/ Jugendarbeitsschutzgesetz (v. 12.4.1976) § 28
/ 31/ Klüken, N.:
Klinik der Venenkrankheiten der unteren Extremität. Folia Angiologica Suppl. iV, "Praktische Phlebologie". Berlin: Haupt und Koska, 1974, S. 31-56
/ 32/ Mutterschutzgesetz (i. d. f. v. 20.6.2002) § 4 Abs. 2 Nr. 2
/ 33/ Opfermann, R.; Streit, W.; Tannhauer, J.; Pernack, E.-F.; Pangert, R.:
Loseblattsammlung Arbeitsstätten. - Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. - Steharbeitsplätze. - Heidelberg: Forkelverlagsgruppe.- Ergänzungslieferung 2008
/ 34/ Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
/ 35/ Regel für Arbeitsstätten A SR A1.5 Fußböden
/ 36/ Rieck, A.:
Tagesrhythmische Veränderungen des Beinvolumens bei orthostatischer Belastung unter Berücksichtigung von Blutdruck und Pulsfrequenzverhalten. Med. Diss., Univ. Marburg, 1973
/ 37/ Rieckert, H.:
Orthostasesyndrom. Kurzmonographie, Sandoz 6. Nürnberg: Sandoz AG, 1972
/ 38/ Rössler, H.:
Der schmerzhafte Vorfuss. Der Orthopädieschuhmachermeister 07-1977, S.280-290
/ 39/ Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Merkblatt Nr. 105 Stehen bei der Arbeit. - Bern: 1999, Version 2006
/ 40/ Strauss, H.J.:
Die Bedeutung der nichtberuflichen Erkrankung am Arbeitsplatz aus der Sicht des Orthopäden. Arbeitsmed. Sozialmed. Präventivmed. (10 - 1976), S. 251-254
/ 41/ Witzleb, W.:
Moderne Physiologie und Pathophysiologie des venösen Systems. Österr.-deutsch.-schweiz. Kongr. f. Balneol., Med. Klimatol. u. Physikal. Med., Salzburg, 13.-16.10.1974
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(Stand: 20.06.2024)
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