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Regelwerk, Technische Regeln, LASI, Arbeitsschutz

LASI-Veröffentlichung (LV) 34 - Gegen Mobbing - Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)

1. überarbeitete Auflage
(Stand: 10/2012)



Archiv: 2003

Vorwort

Gut 10 % aller Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland sind im Laufe ihres Berufslebens bereits einmal von Mobbing betroffen gewesen.

Es gibt keinen Bereich, der als mobbingfreie Zone gelten könnte, vielmehr zieht sich das Phänomen quer durch alle Berufsgruppen, Branchen und Betriebsgrößen sowie Hierarchiestufen und Tätigkeitsniveaus. Bestimmte Merkmale, vor allem in Kombination miteinander, erhöhen jedoch das Risiko, von Mobbing betroffen zu werden, deutlich.

Bei fast allen Beschäftigten, die zur Zielscheibe von Schikanen, Intrigen und Ausgrenzung werden, zeigen sich deutliche Auswirkungen auf das Arbeits- und Leistungsverhalten. Die Betroffenen fühlen sich allein gelassen und tragen fast immer erhebliche seelische und körperliche Beschwerden davon. Unternehmen werden neben der Imageschädigung durch die krankheitsbedingten Ausfälle ihrer Mitarbeiter/innen finanziell erheblich belastet.

Diese Handlungsanleitung zeigt die Rollen und Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbeamtinnen und -beamten auf und gibt ihnen eine Orientierungshilfe, um die Unternehmen beim Finden von Lösungswegen zu unterstützen.

Der zentrale Handlungsansatz für die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten liegt in der Beratung und Überwachung der Unternehmen, denn erwiesenermaßen liegen die Wurzeln von Mobbing in der Regel weniger in den Persönlichkeitsstrukturen der Beteiligten, als vielmehr in der Unternehmenskultur, in den Organisationsstrukturen und -abläufen, in unzureichender Information, Kommunikation oder Zusammenarbeit und in Defiziten des Führungsverhaltens.

Der LASI stellt sich mit diesem Konzept dem Thema Mobbing in der Arbeitswelt. Die ursprüngliche Fassung dieser LV wurde 2003 veröffentlicht. 2009 wurde die LV 34 auf der Basis einer schriftlichen Befragung der Länder evaluiert. Die hiermit vorgelegte Neufassung berücksichtigt sowohl die Ergebnisse dieser Evaluation als auch zwischenzeitlich gesammelte Erfahrungen und Erkenntnisse der Arbeitsschutzbehörden im Umgang mit betrieblichen Mobbingkonstellationen. In der überarbeiteten Fassung wird der Grundsatz beibehalten, dass nicht die Lösung einzelner Konflikte sondern die Stärkung betrieblicher Präventionsmaßnahmen die Aufgabe der staatlichen Arbeitsschutzbehörden ist.

Bremen/Hannover im Oktober 2012

Steffen Röddecke

Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)

Stefan Pemp

Koordinator für das Fachthema "Betriebliche Arbeitsschutzorganisation und Arbeitsmedizin" des LASI

1 Rollenverständnis des staatlichen Arbeitsschutzes

Der/die Aufsichtsbeamte/in

Der/die Aufsichtsbeamte/in

Ein solches Rollenverständnis setzt voraus, dass der/die Aufsichtsbeamte/in für die Aufgaben ausreichend qualifiziert wird und ihm/ihr Handlungshilfen, Weitervermittlungs-, Adress- und Linklisten zur Verfügung stehen.

2 Einführung

Diese Handlungsanleitung wendet sich an die Beschäftigten der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der Länder. Sie umreißt und konkretisiert ihren Beratungsauftrag im Themenfeld Mobbing. Zu diesem Zweck enthält sie als Grundlage eine Definition des Begriffes.

Es gehört nicht zu den Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen, einen konkreten Mobbing-Konflikt z.B. durch Vermittlung oder Mediation zu einer Lösung zu führen. Hauptziel ist vielmehr, den Unternehmen zu helfen, Mobbing-Prävention voranzutreiben. Denn vor allem durch geeignete Präventionsmaßnahmen kann verhindert werden, dass alltägliche Konflikte zu Mobbing-Fällen eskalieren. Basis der Präventionsberatung ist dabei neben dem vorliegenden LASI-Leitfaden die "Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention ( LV 31)" sowie Handlungshilfe "Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder (LV 52)".

Darüber hinaus geht es in der vorliegenden Handlungsanleitung darum deutlich zu machen, wie die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten bei konkreten Anfragen seitens der Betroffenen Wege zur Lösung eines Mobbing-Falles aufzeigen können, ohne selbst als Vermittler oder Mediator tätig zu werden.

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(Stand: 28.08.2023)

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