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Regelwerk

KTA 3705
Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetze zur elektrischen Energieversorgung des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken
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Fassung 2013-11

(BAnz. AT vom 29.04.2014 B2)



Archiv: 2006

Grundlagen

(1) Die Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) haben die Aufgabe, sicherheitstechnische Anforderungen anzugeben, bei deren Einhaltung die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 Atomgesetz - AtG-) getroffen ist, um die im AtG und in der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV) festgelegten sowie in den "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke", den -"Störfall-Leitlinien" und "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" (SiAnf) weiter konkretisierten Schutzziele zu erreichen.

(2) Basierend auf den Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke des Bundesministeriums des Innern Kriterium 7.1 "Notstromversorgung" wird in dieser Regel festgelegt, welche Anforderungen an Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetze zur elektrischen Energieversorgung des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken zu stellen sind.

(3) In dieser Regel wird vorausgesetzt, dass die konventionellen Vorschriften und Normen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen und VDE-Bestimmungen) unter Beachtung kernkraftwerkspezifischer Sicherheitsanforderungen
eingehalten werden.

(4) Diese Regel enthält übergeordnete Anforderungen an die Auslegung und Berechnung sowie die Auslegung und die Prüfung von komponentenspezifischen Anforderungen an Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetzen zur elektrischen Energieversorgung des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken.

(5) Übergeordnete Anforderungen an die elektrische Energieversorgung in Kernkraftwerken sind in KTA 3701 enthalten.

(6) Anforderungen an Notstromerzeugungsanlagen mit Dieselaggregaten in Kernkraftwerken sind in KTA 3702 enthalten.

(7) Anforderungen an Notstromerzeugungsanlagen mit Batterien und Gleichrichtergeräten in Kernkraftwerken sind in KTA 3703 enthalten.

(8) Anforderungen an Notstromanlagen mit statischen oder rotierenden Umformern in Kernkraftwerken sind in KTA 3704 enthalten.

(9) Im KTA-Regelwerk enden die Notstromanlagen an den Klemmen der Verbraucher. Deshalb sind die Anforderungen an die Verbraucher in den komponentenspezifischen Regeln KTA 3501 Reaktorschutzsystem und Oberwachungseinrichtungen des Sicherheitssystems und KTA 3504 Elektrische Antriebe des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken enthalten.

(10) Anforderungen an den Brandschutz sind in KTA 2101.3 enthalten.

(11) Anforderungen an die Auslegung von Kernkraftwerken gegen Blitzeinwirkungen sind in KTA 2206 enthalten.

(12) Anforderungen an das Verfahren zum Nachweis der Erdbebensicherheit für maschinen- und elektrotechnische Anlagenteile sind in KTA 2201.4 enthalten.

(13) Allgemeine Forderungen an die Qualitätssicherung sind in KTA 1401 enthalten.

1 Anwendungsbereich

Diese Regel ist anzuwenden auf Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetze zur elektrischen Energieversorgung des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken. Der Anwendungsbereich für die übergeordneten Anforderungen nach Abschnitt 3 endet mit den Leistungsschaltern der Netzanschlüsse. Der Anwendungsbereich für die komponentenspezifischen Anforderungen an Auslegung und Prüfung von Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetzen nach den Abschnitten 4 und 5 endet an den Oberspannungsklemmen der Transformatoren der Netzanschlüsse.

Hinweis:
Bild 1-1 zeigt die Grenzen der Regel KTA 3705.

2 Begriffe

(1) Schaltanlage

Eine Schaltanlage ist eine Zusammenfassung von Betriebsmitteln für Hochspannung oder Niederspannung zum Schalten, Messen, Verteilen, Regeln, Steuern und zum elektrischen Schutz im Rahmen der Energieversorgung von elektrischen Verbrauchern.

(2) Selektivität von elektrischen Schutzeinrichtungen

Selektivität von elektrischen Schutzeinrichtungen ist das Zusammenwirken von Schutzeinrichtungen derart, dass bei einem Kurzschluss oder einem Überstrom nur die der Fehlerstelle nächst vorgeschaltete Schutzeinrichtung zur Unterbrechung des Fehlerstroms führt.

(3) Verteilungsnetz

Ein Verteilungsnetz ist die Gesamtheit aller Kabel, Leitungen, Schienen sowie Anschluss- und Verbindungsmittel zwischen den Anschlussklemmen der Schaltanlagen, der Energieerzeugungsanlagen, der Transformatoren und der Verbraucher.

3 Übergeordnete Anforderungen an Auslegung und Berechnung

3.1 Allgemeine Anforderungen

(1) Die Auslegung der Schaltanlagen, der Verteilungsnetze, der einspeisenden Erzeugungsanlagen, der Transformatoren und der Verbraucher (z.B. Motoren für Arbeitsmaschinen, Stellantriebe, Magnetventile, Schränke für leittechnische Einrichtungen) ist so aufeinander abzustimmen, dass die der Auslegung zugrundegelegten Beanspruchungen der Betriebsmittel nicht überschritten werden. Insbesondere sind die folgenden Anforderungen einzuhalten:

  1. Die statischen und dynamischen Grenzwerte der für die Verbraucher spezifizierten zulässigen Versorgungsspannungen und Frequenzen dürfen nicht überschritten werden.
  2. Die spezifizierten zulässigen Beanspruchungen der Betriebsmittel dürfen durch Kurzschlussströme und Überlastströme nicht überschritten werden.
  3. Schutzeinrichtungen dürfen durch die bei betrieblichen Vorgängen auftretenden Transienten von Spannung, Frequenz und Strom nicht auslösen. Weiter dürfen durch die betrieblichen Vorgänge automatische Umschaltungen und der Notstrombetrieb von Dieselaggregaten nicht eingeleitet werden.

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