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Regelwerk, Technische Regeln, KTA

KTA 3303 - Wärmeabfuhrsysteme für Brennelementlagerbecken von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren
Sicherheitstechnische Regel des KTA

Fassung November 2015
(BAnz AT 08.01.2016 B4)



Siehe FN *

Frühere Fassungen der Regel:
1990-06 (BAnz-Nr. 41a vom 28. Februar 1991)

Grundlagen

(1) Die Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) haben die Aufgabe, sicherheitstechnische Anforderungen anzugeben, bei deren Einhaltung die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage (§ 7 Absatz 2 Nr. 3 Atomgesetz - AtG) getroffen ist, um die im AtG und in der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV) festgelegten sowie in den "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" ( SiAnf) und den "Interpretationen zu den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" weiter konkretisierten Schutzziele zu erreichen.

(2) Wesentlicher Bestandteil der Einrichtungen zur Lagerung und Handhabung von bestrahlten Brennelementen sind die Systeme zur Abfuhr der im Brennelementlagerbecken frei werdenden Nachzerfallswärme.

(3) Ereignisse mit Ausfällen bei der Kühlung des Brennelementlagerbeckens laufen bei niedrigen Temperaturen, Drücken und Nachzerfallsleistungen ab. Die Brennelementlagerbecken-Kühlung stellt zwar einen ständigen Anforderungsfall dar, aber bei ihrem Ausfall stehen bis zum Eintritt von unerwünschten Zuständen wesentlich längere Karenzzeiten zur Verfügung als bei der Anforderung von Sicherheitseinrichtungen bei Störfällen im Reaktor während des Leistungsbetriebs. Deshalb gelten für die Brennelementlagerbecken-Wärmeabfuhrsysteme, im weiteren Text kurz BLWA-Systeme genannt, abgestufte sicherheitstechnische Anforderungen im Vergleich zu Sicherheitseinrichtungen zur Beherrschung von Störfällen im Reaktor.

Hinweis:

Zu den BLWA-Systemen gehören alle Komponenten, die für die Wärmeabfuhr aus dem Brennelementlagerbecken an eine Wärmesenke erforderlich sind. Dazu gehören ggf. auch die Bereiche anderer Systeme, z.B. der Nachwärmeabfuhrsysteme, die für die genannte Funktion mit herangezogen werden.

(4) Die Anforderungen an die BLWA-Systeme werden in der vorliegenden KTA 3303 konkretisiert; insbesondere werden die im Brennelementlagerbecken einzuhaltenden Temperaturen vorgegeben.

(5) Weitere Anforderungen an Lagerung, Handhabung und Brennelementwechsel sind in KTA 3602 "Lagerung und Handhabung von Brennelementen und zugehörigen Einrichtungen in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren" und in KTA 3107 "Anforderungen an die Kritikalitätssicherheit beim Brennelementwechsel" geregelt. In Ergänzung dazu werden in KTA 2502 die Anforderungen an die mechanische Auslegung von Brennelementlagerbecken, das heißt an den Maschinen- und Stahlbau und die Betonkonstruktion des Lagerbeckens gestellt. Soweit zwischen Systemen zur Wärmeabfuhr aus Brennelementlagerbecken und den Nachwärmeabfuhrsystemen, die die Nachwärme aus dem Reaktorkühlsystem an eine Wärmesenke abzuführen haben, ein systemtechnischer Zusammenhang besteht, ist für die Funktion der Nachwärmeabfuhr aus dem Reaktorkern die Regel KTA 3301 "Nachwärmeabfuhrsysteme von Leichtwasserreaktoren" heranzuziehen.

1 Anwendungsbereich

(1) Die Regel ist auf die Systeme zur Wärmeabfuhr aus wassergekühlten Brennelementlagerbecken in Reaktorgebäuden von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren anzuwenden. Sie enthält die Anforderungen, die bei Auslegung, Ausführung und Betrieb dieser Systeme sowie des Brennelementlagerbeckens zu berücksichtigen sind, damit in allen anzunehmenden Anforderungsfällen eine ausreichende Lagerbeckenkühlung sichergestellt ist.

(2) Die Anforderungen dieser Regel sind auch auf Hilfs-, Versorgungs- und Energiesysteme einschließlich der zugehörigen Leittechnik anzuwenden, soweit deren Funktionen für die Wärmeabfuhr aus dem Brennelementlagerbecken erforderlich sind.

(3) Nicht Gegenstand dieser Regel sind Anforderungen an die Auslegung und konstruktive Gestaltung des Brennelementlagerbeckens und der Komponenten der BLWA-Systeme, soweit sich diese Anforderungen nicht aus systemtechnischen Vorgaben ergeben.

Hinweis:

Anforderungen für das Brennelementlagerbecken sind in KTA 2502 und KTA 3602 enthalten.

(4) Ebenfalls nicht Gegenstand dieser Regel sind Anforderungen an den anlageninternen Notfallschutz, die Wärmeabfuhr aus dem Brennelementlagerbecken betreffend.

2 Begriffe

Hinweis:

Die Begriffe "Nachzerfallsleistung", "Betriebszeit", "Abklingzeit" und "Leistungshistogramm" werden entsprechend den Definitionen in DIN 25463-1 verwendet, die Begriffe "Brennelementwechsel" und "Umsetzen von Brennelementen" entsprechend den Definitionen in KTA 3602. Außerdem werden Begriffe aus KTA 3301 herangezogen.

(1) Beckenwassertemperatur

Die Beckenwassertemperatur ist die in Wandnähe in ausreichender Tiefe des Brennelementlagerbeckens vorhandene Mischtemperatur.

Hinweis:

Die im Brennelementlagerbecken und in der Entnahmeleitung zum Brennelementlagerbecken-Kühlsystem gemessenen Temperaturen unterscheiden sich nur geringfügig, so dass man für Auslegung und Steuerung von der gemessenen Beckenwassertemperatur ausgehen kann.

(2) Brennelement-Teilentlademenge

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