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Hinweis zum Energiemanagement in öffentlichen Gebäuden
Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) lfd. Nr.: 173
Vom 10. April 2024
(Quelle: www.amev-online.de)
Stand: April 2024
Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)
Das Energiemanagement in öffentlichen Gebäuden wurde zunächst vor allem aus wirtschaftlichen Gründen betrieben, d.h. der Begrenzung der Belastung öffentlicher Haushalte durch Betriebskosten. Die aus der Energieerzeugung resultierenden Schadstoffbelastungen, Treibhausgasemissionen und die Endlichkeit der natürlichen Ressourcen sind zudem lange bekannt. Die eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel, der im Wesentlichen durch die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Ressourcen verursacht wird, und die bereits massiv erkennbaren weltweiten Konsequenzen dieser Klimakrise zwingen spätestens jetzt zu einer forcierten Wende in der Energieanwendung. Die jüngsten Krisen - Corona-Pandemie mit gestörten Lieferketten, Krieg in der Ukraine mit der Unterbrechung bedeutender Energielieferungen - haben zudem die politischen und wirtschaftlichen Risiken der Abhängigkeit von Energieträgerimporten aus wenigen Ländern unmissverständlich klargemacht.
Deshalb stehen wir nun vor der Herausforderung, in einem im Vergleich zu früheren Veränderungen sehr kurzen Zeitraum die bisher die Energieversorgung dominierende Verbrennung fossiler Energieträger vollständig zu beenden. Dies wird nur möglich sein durch ein Zusammenwirken verschiedener Handlungsstränge: Gleichzeitig Begrenzung der energierelevanten Ansprüche (Suffizienz), Steigerung der Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energieversorgung.
Die für diesen Wandel benötigten Technologien sind grundsätzlich bekannt und verfügbar., auch wenn einige Varianten noch näher untersucht und in Pilotprojekten geprüft werden sollten. Das notwendige Tempo der Veränderungen führt jedoch zu Engpässen in den Kapazitäten und Ressourcen von Planern, Produktherstellern, Bau- und TGA-Unternehmen, sowie Roh- und Baustoffen. Deshalb ist die Steuerung eines möglichst effektiven Weges bedeutend, insbesondere hinsichtlich Energieeinsparung einerseits und Umstellung auf erneuerbare Energieversorgung andererseits.
Der öffentlichen Hand kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu. Die gesetzlichen Anforderungen sorgen bereits für eine weitgehend zukunftsgerechte Ausführung von Neubauten. Gerade die staatlichen und kommunalen Verwaltungen verfügen aber über einen umfangreichen Gebäudebestand, der nur zu kleinen Anteilen durch Neubauten ersetzt wird. Die entscheidenden Einsparungen an Energie und Emissionen sind also in Nutzung, Betrieb, Optimierung und Sanierung der bestehenden Gebäude zu erzielen.
Diese Empfehlung bietet eine praxisnahe Hilfestellung für den Weg zu einem klimaneutralen Bestand öffentlicher Gebäude. Sie soll dazu beitragen, dass betriebliche Erfahrungen bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen beachtet werden. Darüber hinaus gibt sie Anregungen zur Strukturierung der Aufgabenfelder.
Diese Empfehlung ersetzt die AMEV "Energie 2010"
1. Der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand
Als nationalen Beitrag zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels gibt das Bundes-Klimaschutzgesetz vor, dass bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasemissionen so weit gemindert werden, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist. Dies liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.
Der öffentlichen Hand kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu. Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen die Klimaschutzziele zu berücksichtigen. Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände haben dies innerhalb ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche auszugestalten. Eine Kernaufgabe ist dabei die Entwicklung der öffentlichen Gebäude hin zur Klimaneutralität. Viele Länder und Kommunen haben sich dafür Ziele gesetzt, die Klimaneutralität bereits deutlich vor 2045 zu erreichen.
Ende 2023 ist das Energieeffizienzgesetz ( EnEfG) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet u.a. für die Öffentliche Hand (Bund, Länder und Kommunen) Verpflichtungen zur Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs.
Zur Definition der Klimaneutralität sind unterschiedliche Ansätze in der Tiefe der berücksichtigten Aspekte und in der Emissions-Allokation möglich. Die Begriffe Klimaneutral/THG-neutral/ CO2-neutral/Dekarbonisierung sind in Anhang a erläutert.
(Stand: 25.04.2024)
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