Regelwerk, Technische Regeln |
Aufzug 2022 - Hinweise für Planung, Ausschreibung und Verwendung von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden
Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) - lfd. Nr.: 163
Vom 31. Januar 2022
Quelle: https://www.amev-online.de
Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)
Die AMEV-Empfehlung "Aufzug 2022" bietet allen an der Planung, der Errichtung und der Verwendung von Aufzugsanlagen insbesondere in öffentlichen Gebäuden Beteiligten eine umfassende und praxisnahe Arbeitshilfe mit wirtschaftlichen Lösungsansätzen. Sie ersetzt nicht die für jeden Einzelfall erforderliche Fachplanung.
Sie berücksichtigt die relevanten gesetzlichen Vorschriften, Normen und Regelwerke über Aufzugsanlagen bis zum Stand Dezember 2021.
In der aktuellen Fassung wurden sämtliche Inhalte aktualisiert.
Neu mit aufgenommen wurden Empfehlungen zu Sonderanlagen nach Maschinenrichtlinie für die barrierefreie Erschließung. Hierbei erfolgte auch die Überarbeitung der diesbezüglichen Abschnitte und Unterteilung in die Themenfelder:
Des Weiteren erfolgte insbesondere eine Neustrukturierung der Gefährdungsbeurteilung nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit ( TRBS 1111), eine Überarbeitung des Musters zur Durchführung von Gefährdungsanalysen sowie des Protokolls der regelmäßigen Sichtprüfungen. Ferner sind nachfolgende wesentliche Anpassungen vorgenommen worden:
Die "Aufzug 2022" ersetzt die bisherige Fassung " Aufzug 2017".
1. Allgemeine Grundsätze
Für Gebäude, Bauwerke und bauliche Anlagen der öffentlichen Hand kommen zur Beförderung von Personen und Lasten fast ausschließlich Aufzüge zum Einsatz. Die Landesbauordnungen ( LBO), das Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG) auf Bundesebene und auf Landesebene die jeweiligen Landesbehindertengleichstellungsgesetze schreiben vor, dass öffentliche Einrichtungen und Gebäude sowie Wohngebäude mit einer bestimmten Wohnungsanzahl für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können und barrierefrei erreichbar sein müssen. Dies wird in der Regel mit mindestens einem behindertengerechten Aufzug erreicht.
1.1 Gesetze, Verordnungen, Normen
Bei der Planung, Herstellung und Verwendung von Aufzugsanlagen sind die im Anhang 7.1 aufgelisteten Vorschriften des öffentlichen Rechts und der Stand der Technik zu beachten. In den folgenden Absätzen werden die allgemeinen gesetzlichen Zusammenhänge bzw. Unterscheidungsmerkmale der Vorschriften und technischen Regeln kurz dargestellt und informativ erläutert.
Mit der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG erfolgt unter Berücksichtigung des Marktüberwachungsgesetzes - MüG die nationale Umsetzung des geltenden EU-Rechts zur Bereitstellung von Produkten sowie deren Überwachung auf dem Markt. Darin ist das erstmalige Bereitstellen, Ausstellen oder Verwenden von Produkten und die Kontrolle sowie Rücknahme nicht konformitätsformer Produkte geregelt. Gleichzeitig ist mit der Produktsicherheitsgesetzneufassung das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen ( ÜAnlG) neu eingeführt worden. Letztere gilt für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen, welche in Form eines Katalogs bekannt gegeben werden.
Hinweis: Bis zur Veröffentlichung dieses Katalogs gelten die bisherigen Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen, u. a. auch für Aufzugsanlagen.
Darüber hinaus sind auf Basis des ProdSG, dem ÜAnlG und des Arbeitsschutzgesetzes ( ArbSchG) zum Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren besondere Vorschriften erlassen. Für Aufzugsanlagen, die als "Maschine" unter das ProdSG und bei bestimmten Anlagen zusätzlich unter das ÜAnlG fallen, gelten die Anforderungen aus der 9. Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) auf Basis der Maschinenrichtlinie ( MaschRL) sowie für Aufzugsanlagen, die als "Aufzug" zusätzlich unter das ÜAnlG fallen, gelten die Anforderungen aus der 12. ProdSV auf Basis der Aufzugsrichtlinie ( AufzRL
(Stand: 04.05.2022)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion