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Regelwerk, Technische Regeln

AMEV Empfehlung Nr. 171 eZKa
Planung, Bau und Betrieb von elektronischen Zutrittskontrollanlagen in öffentlichen Gebäuden

Stand November 2023
(Quelle: https://www.amev-online.de)



Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)

Informationen über Neuerscheinungen erhalten Sie unter www.amevonline.de oder bei der AMEV-Geschäftsstelle

Vorwort

Diese Empfehlung beschäftigt sich mit elektronischen Zutrittskontrollanlagen (eZKA) in öffentlichen Gebäuden, insbesondere Verwaltungs- und Bürogebäuden sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen. Eine eZKa zeichnet sich zusätzlich zu herkömmlichen Schließanlagen durch einen automatisierten dokumentierten Zu- und ggf. Austritt zum Gebäude aus. Eine eZKa dient also der Steuerung und Dokumentation des Zugangs einzelner Personen oder Personengruppen zu Gebäuden, Gebäudeteilen oder einzelnen Räumen. Personen können unter anderem Mitarbeiter, Besucher, Handwerker, Schüler oder Studenten sein, welche verschiedene Berechtigungen haben, bestimmte Teile eines Gebäudes betreten zu dürfen. Der Zugang kann durch Türen, mit einem Verkehrsmittel über Schranken, oder durch Vereinzelungsanlagen geschehen. Dabei sind die Belange des Sachschutzes, der Organisation, sowie des Datenschutzes zu beachten. Bisher wurden diese Anforderungen durch eine konventionelle Schließanlage mit verschiedenen Schlüsseln und Schlüsselgruppen für die Türen erfüllt.

Die Forderung nach einer eZKa hat Stand November 2023 Verwaltung anhand eines Sicherheitskonzepts zu stellen. Dieser obliegt es, die sicherheitstechnischen Schutzziele zu definieren und die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.

Elektronische Zutrittskontrollanlagen bestehen in wesentlichen Teilen aus IT-Technik und unterliegen deshalb dem BSI IT-Grundschutz sowie den Technischen Leitlinien des BSI. Bei der Planung, der Beschaffung und der Einrichtung einer eZKa sind frühzeitig die zuständigen IT-Stellen der nutzenden Verwaltung, sowie der Personalrat einzubinden.

Diese Empfehlung richtet sich in erster Linie an die Baudienststellen öffentlicher Verwaltungen sowie den nutzenden Verwaltungen. Sie soll als Orientierungshilfe für Planung, Projektierung, Ausschreibung, Abnahme, Übergabe sowie Betrieb und Instandhaltung einer eZKa dienen, ersetzt im Einzelnen jedoch nicht die Erfahrungen und Kenntnisse eines Planungsingenieurs.

Für Einrichtungen mit erhöhtem Sicherheitspotential und spezifischem Schutzbedarf oder Geheimschutzanforderungen, für Gebäude in denen Personen festgehalten werden, insbesondere dem Polizeibau sowie dem Justizvollzug und speziellen Verfassungsorganen gilt diese Empfehlung nicht abschließend.

1 Grundsätzliche Überlegungen zu Schließanlagen und Zutrittskontrollanlagen

Grundsätzlich sollen eZKa wie auch konventionelle Schließsysteme den diskreten bzw. personenbezogenen Zugang zu Objekten oder Liegenschaften ermöglichen.

Dabei sind die grundlegenden Funktionskomponenten eines konventionellen mechanischen Systems sowie eines elektronischen Schließsystems vergleichbar. Bei beiden Systemen gibt es die Grundkomponenten: Öffnungselement (Türschloss, Motorschloss bzw. Freigabeelement) sowie Ident-Mittel (Schlüssel bzw. Transponder, Chipkarte).

Der Grundgedanke einer elektronischen Zutrittskontrollanlage wie auch einer konventionellen Schließanlage ist die Kontrolle von Zutrittsberechtigungen und die Selektion von Berechtigungsgruppen. Neben den oben genannten Vorteilen, ermöglicht die eZKa mittels geeigneter Ident-Mittel eine Personenidentifikation. Dabei werden alle Personenbewegungen an definierten Zutritten autorisiert und nach Berechtigten und nicht Berechtigten selektiert.

Für Anforderungen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf ist darüber hinaus eine Identifikation unter Verwendung von mehrstufigen Identifikationsmerkmalen, ähnlich wie 2-Faktor-Authentifizierungen bei modernen Sicherheitsanwendungen, notwendig. Dies geschieht in der Regel durch Merkmale wie den Besitz (z.B. ID-Karte bzw. Transponder, Smartphone-App), dem Wissen (z.B. Zahlen-Code bzw. Code-Wort) oder biometrische Eigenschaften der Person (z.B. Irisscanner, Fingerabdruck, stimmakustische Merkmale).

Der Bedarf bzw. das Anforderungsprofil bestimmt in erster Linie die Komplexität einer elektronischen Zutrittskontrolle. Bei einem Objekt mit vielen verschließbaren Türen und Berechtigungsszenarien ist der Einsatz einer vernetzen elektronischen Zutrittskontrollanlage in Erwägung zu ziehen, da die Betriebskosten für Administration, Schließplanänderungen, Schlüsselverlust und Skalierbarkeit gering im Vergleich zu einem konventionellen Schließsystem sind. Bei einer geringen Anzahl von Schließmöglichkeiten ist eventuell ein nicht vernetztes System bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zielführender. In speziellen Bereichen oder bei Kleinstanwendungen werden auch in Zukunft konventionelle mechanische Schließanlagen ihre Berechtigung behalten.

1.1 Varianten von Schließanlagen

Als Schließanlage wird ein Schließsystem mit mehreren Schließzylindern, die funktional in Bezug zu einander stehen, bezeichnet. Innerhalb der Gebäude können unterschiedliche Zutrittsrechte vergeben werden. Die Schlüssel können einzelne oder auch unterschiedliche Türen (Gruppen) öffnen.

Es gibt grundsätzlich 3 verschiedene technologische Varianten von Schließanlagen:

1.1.1 Mechanische Schließanlagen

Mechanische Schließanlagen bestehen aus Schließzylinder und Schlüssel. Die Schließberechtigungen werden durch den Schlüssel und die mechanischen Zuhaltungen im Schließzylinder bestimmt. Die Sicherheit wird durch mechanische Elemente definiert.

1.1.2 Mechatronische Schließanlagen (Hybrid-Systeme)

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(Stand: 05.02.2024)

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