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Regelwerk

AMEV Empfehlung Nr. 170 - Inbetriebnahmemanagement
Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)

Stand: 16.10.2023
(Quelle: www.amev-online.de)



Vorwort

In den letzten Jahren ist das Baugeschehen immer komplexer geworden, ebenso wie die zu berücksichtigenden rechtlichen, normativen und energetischen Anforderungen. Auch die Anforderungen an die Nutzung und Funktionalität der technischen Anlagen nehmen immer weiter zu.

Eine vorausschauende Betrachtung des kompletten Prozessablaufes eines Bauvorhabens ausgehend von der Bedarfsanalyse, u. a. dem Betriebs- und Betreiberkonzept, über die Projektplanung und Ausführung bis hin zur Inbetriebnahme und Übergabe ist von fundamentaler Bedeutung um der Komplexität dieser Anforderungen gerecht zu werden.

Dafür bietet sich die Implementierung eines sogenannten projektbegleitenden Inbetriebnahmemanagements (IBM) an. Dieses sollte so früh wie möglich im Planungsprozess einbezogen und bis zum Projektabschluss angewendet werden.

Das hier beschriebene IBM umfasst geeignete Methoden und Instrumente, um die Anforderungen und Erwartungen an die technischen Anlagen und an den Gebäudebetrieb insgesamt zu erreichen.

Es ist somit ein wesentlicher Baustein der Qualitätssicherung in Bezug auf den Bauablauf und die frühzeitige Erkennung von Mängeln insbesondere im Bereich der technischen Anlagen, so dass eine weitestgehende mangelfreie Übergabe des Bauwerks in die Nutzungsphase erreicht werden kann. Darüber hinaus verbessert das projektbegleitend aufgebaute IBM die Vertrauensbasis zwischen allen am Bau Beteiligten, insbesondere zwischen denen, die für das Planen/Bauen zuständig sind und denen, die für den Betrieb in der Nutzungsphase verantwortlich sind. Der jetzige Beitrag des AMEV zum IBM ergänzt bereits vorhandene sowie aktuell entstehende Empfehlungen zum Thema mit dem Ziel, gerade die im AMEV vertretenen öffentlichen Bauherren zu unterstützen.

Das IBM kann durch die Beauftragung des Technischen Monitorings ergänzt werden. In diesem Sinne wird in der hier vorgelegten AMEV-Empfehlung entsprechend Bezug auf die AMEV-Empfehlung "Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung" genommen.

Auf Basis der Erfahrungen der ersten Praxisanwendungen wird diese Empfehlung weiterhin bewertet und ggf. angepasst.

Berlin, Oktober 2023

Dipl.-Ing. Walter Arnold
Arnold Vorsitzender des AMEV
Dipl.-Ing. Klaus Aldehof
Obmann der AG IBM

1. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich der vorliegenden AMEV-Empfehlung

Adressaten für die Umsetzung sind alle am Bauvorhaben Beteiligten 2 wie z.B. Bauherr, Bauverwaltung, Nutzende Einrichtung, Nutzer, Betreiber, sowie externe Planer und Bauunternehmen oder Errichterfirmen.

2. Ziele und Inhalte

In der vorliegenden AMEV-Empfehlung wird der Ansatz einer "definierten Inbetriebnahmephase" (siehe Abb. 1) verfolgt, die bereits im frühen Planungsprozess konkret vordefiniert wird. Diese Inbetriebnahmephase erstreckt sich je nach Komplexität der technischen Anlagen über 6 Wochen bis zu 6 Monaten.

Die vorliegende AMEV-Empfehlung gibt die Struktur und Schritte für ein systematisches Inbetriebnahmemanagement vor. Die Anwendung dieser Empfehlung ermöglicht somit die Durchführung einer konkret definierten Inbetriebnahmephase (Optimierung/Qualitätskontrolle) und stellt dadurch eine optimale Vorbereitung auf den "bestimmungsgemäßen" Betrieb sicher.

Abb. 1: Modell "definierte Inbetriebnahmephase" als finale Phase des IBM

Das ausgearbeitete Modell der definierten Inbetriebnahmephase stellt eine Struktur der Inbetriebnahmevorbereitung und -durchführung dar. Es beinhaltet je technischer Anlage eine terminierte Phase für den Probebetrieb inklusive der Einweisung des Betreiberpersonals und (nach der erfolgten VOB-Abnahme) einen anschließenden Zwischenbetrieb.

In der Phase des Zwischenbetriebes werden die jeweiligen technischen Anlagen bereits vom Betreiber noch vor der Übergabe des Gebäudes in die Nutzungsphase erprobt/betrieben.

Über Art und Umfang des Zwischenbetriebs wird empfohlen bereits in der Phase der Projektvorbereitung eine "Vereinbarung zum Zwischenbetrieb" (ZwB-V) (s. Anlage 1) abzuschließen. Die Weitergabe der einzelnen technischen Anlagen in den Zwischenbetrieb innerhalb der Inbetriebnahmephase ist jeweils mittels Niederschrift von Bauverwaltung und Betreiber zu dokumentieren (s. Anlage 2).

Diese Vorgehensweise hat u. a. folgende Vorteile:

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(Stand: 09.11.2023)

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