Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
AMV Empfehlung Nr. 167: Beleuchtung - Hinweise für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude
Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)
Stand Juli 2023
(Quelle: https://www.amev-online.de)
Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)
In den letzten 12 Jahren hat die Beleuchtungstechnik eine rasante Entwicklung vollzogen. Diese Entwicklung hat im Jahr 2011 auch der Beleuchtungsausschuss des AMEV noch nicht vorhergesehen.
In der Empfehlung "Beleuchtung 2011" waren noch ausschließlich Leuchten mit Leuchtstofflampen vertreten. Aber schon früh war klar erkennbar, dass sich die LED-Technik schnell weiterentwickelt, so dass der AMEV bereits 2013 eine Empfehlung zur LED-Beleuchtung veröffentlicht hat. Die Empfehlungen des AMEV sind dieser technischen Entwicklung schnell gefolgt und es wurden in den letzten 12 Jahren die Beleuchtung 2016 und 2019 und mehrere Ergänzungen veröffentlicht.
In 2023 hat sich der AMEV entschlossen, eine überarbeite Empfehlung zu veröffentlichen, in der die Beleuchtung 2019 und die 1.und 2. Ergänzung zur Beleuchtung 2019 eingeflossen sind.
In der jetzigen Energiekrise wird nochmal deutlicher, wie wichtig eine energiesparende Beleuchtung ist, die aber auch weiterhin allen arbeitsrechtlichen und normativen Anforderungen gerecht wird. Es gilt mehr denn je der Satz: "Jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird muss nicht erzeugt werden und vermeidet so CO2-Emissionen". Gerade die LED-Technik hat in den letzten Jahren zu einer deutlichen Reduzierung des Stromverbrauchs in der Beleuchtungstechnik geführt. Der AMEV-Beleuchtungsausschuss beobachtet genau, welche Entwicklung die Beleuchtungstechnik in den nächsten Jahren nehmen wird.
Berlin, Juli 2023
Arnold Vorsitzender des AMEV |
Speier Obmann |
1 Einleitung
Die Innenraumbeleuchtung mit natürlichem und künstlichem Licht steht im Spannungsfeld von Anforderungen aus den Bereichen:
Neben der Aufgabe Helligkeit, Farbe und Form der Umwelt möglichst exakt aufzunehmen, hat das Auge die Funktion, dem Organismus die Informationen der Umwelt und die täglichen bzw. jahreszeitlichen Helligkeitsschwankungen zu vermitteln. Diese stimulierende Wirkung sollte auch bei künstlicher Beleuchtung bedacht werden. Gute Beleuchtung ist eine wichtige Voraussetzung für das physische und psychische Wohlbefinden des Menschen.
Um gute Sehbedingungen und hohes Wohlbefinden zu schaffen, sind bei der Planung von Beleuchtungsanlagen folgende lichttechnische Gütemerkmale zu beachten:
Zu den rein funktionalen Gesichtspunkten treten gestalterische Überlegungen auf, um die Raumidee durch Licht zu unterstreichen und das Raumerlebnis positiv zu beeinflussen.
Bereits in der Entwurfsphase von Beleuchtungsanlagen sind Wirtschaftlichkeit, geringer Instandhaltungsaufwand und sparsamer Umgang mit Energie zu berücksichtigen. Hierbei kommt insbesondere der Wirtschaftlichkeit (Investitions- und Betriebskosten) eine hohe Bedeutung zu.
Das Konzept der Beleuchtung muss daher im Zusammenwirken von Fachingenieuren und Architekten entwickelt werden.
2 Hinweise zu rechtlichen und normativen Grundlagen
Durch die Anpassung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen an das EU-Recht erstreckt sich der Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes [ 41] und der Arbeitsstättenverordnung [ 55] auch auf die Arbeitsstätten des öffentlichen Dienstes. Aus der Gültigkeit des Arbeitsschutzgesetzes folgt wiederum die Verpflichtung zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen sind in der Arbeitsstättenverordnung (Anhang, Abschnitt 6) aufgenommen.
Die wesentlichen Regelungen für die beleuchtungstechnische Gestaltung von Arbeitsplätzen in Innenräumen finden sich in den nachstehend aufgeführten arbeitsrechtlichen Regelwerken und Informationsbroschüren:
Mit der DIN EN 12464-1 [ 23], DIN EN 12464-2 [ 24] und DIN EN 12665 [ 25
(Stand: 28.08.2023)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion