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AMEV Empfehlung Nr. 166: RLT-Anlagen - Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude
Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)
Vom 1. Juli 2023
(Quelle: https://www.amev-online.de)
Die Zusammenführung der beiden AMEV-Empfehlungen "RLT Anlagenbau 2018" und "Bedien RLT 2008" zur Empfehlung "Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude (RLT-Anlagen) erfolgte aus Gründen planerischer und betrieblicher Zusammenhänge, fortgeschriebener rechtlicher und normativer Regelwerke sowie der technischen Entwicklung in der Raumlufttechnik. Durch die Fusion konnten redundante Themenbeschreibungen entfallen, beispielhafte Systemlösungen neu aufgenommen und Empfehlungen zu Raumkühllasten in Verbindung mit geeigneten Anlagentechniken angepasst werden.
Die Normung für RLT-Anlagen lässt Planern und Bauherrn grundsätzlich Freiräume für die Festlegung von qualitativen Anforderungen. Die Freiräume verlangen aber im Gegenzug von Bauherrn und Planern konkrete Vereinbarungen, welche klimatechnischen Parameter aus den Vorschlagslisten der Normen angewendet werden sollen, um von Beginn an eine gemeinsame Basis als Planungsgrundlage zu finden und Missverständnisse zu vermeiden.
Dies kann bei Erfüllung der Mindestanforderungen zu relativ preiswerten Lüftungssystemen führen. Darüber hinaus gehende Komfortansprüche erhöhen den technischen und finanziellen Aufwand. Immer wichtiger werden auch Abwägungen, statt der freien Lüftung maschinelle Lüftungsanlagen mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung zur Erreichung ambitionierter Energieeinsparziele (z.B. bei Passivhausanforderungen, klimaneutralen Gebäuden, Plus-Energie-Häusern) einzusetzen.
Die Empfehlung "RLT-Anlagen" gibt Hinweise, wie unter den aktuellen Rahmenbedingungen europäischer und nationaler Regelwerke (Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und Normen) für kommunale und staatliche Gebäude verfahren werden soll. Sie dient den Planern der öffentlichen Hand als Hilfe, die Anforderungen der einschlägigen Regelwerke nach den Maßgaben von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Beachtung des Klimaschutzes umzusetzen. Die Empfehlung soll gleichermaßen das Personal in den Verwaltungen des Bundes, der Länder und Kommunen beim zuverlässigen, wirtschaftlichen und energiesparenden Betrieb - auch unter Beachtung der Erfahrungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit Covid-19 - der RLT-Anlagen unterstützen.
1. Allgemeines
1.1. Funktion
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind ventilatorgestützte Anlagen mit mindestens einer der Funktionen Filtern, Heizen, Kühlen, Befeuchten oder Entfeuchten. RLT-Anlagen dienen im Wesentlichen der
RLT-Anlagen bestehen aus den RLT-Geräten und dem damit verbundenen Luftleitungsnetz. RLT-Geräte enthalten neben Ventilator und Antrieb entsprechende Filter sowie Teile zur Wärmerückgewinnung und ggf. weitere zusätzliche geräteinterne Bauteile (z.B. zusätzliche Filterstufen, Erhitzer, Kühler, Befeuchter). RLT-Anlagen verursachen Investitions-, Betriebs- und Instandsetzungskosten (DIN 18960). Der Bedarf für eine RLT-Anlage bzw. die Frage, ob damit verbundene wirtschaftliche Vorteile vorliegen, muss daher immer fallbezogen untersucht werden.
Eine RLT-Anlage ist zu unterscheiden von einer gemäß EN 16798-1 definierten Lüftungsanlage als Kombination von Geräten oder Bauteilen, die dafür konstruiert und ausgelegt ist, um Innenräume mit Außenluft zu versorgen und verunreinigte Raumluft abzuführen. Der Begriff Lüftungsanlage gemäß EN 16798-1 kann auf maschinelle, freie und kombinierte Lüftung hinweisen.
1.2. Anwendung
Der Anwendungsbereich der vorliegenden Planungs- und Ausführungshinweise erstreckt sich auf Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie auf Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (Bauunterhaltung) in Gebäuden staatlicher und kommunaler Verwaltungen.
Die vorliegenden Betriebshinweise richten sich an das technische Personal, das für den Betrieb der RLT-Anlagen in Gebäuden staatlicher und kommunaler Verwaltungen zuständig ist.
Besondere Richtlinien und Festlegungen einzelner Verwaltungen bleiben davon unberührt.
1.3. Erfordernis einer RLT-Anlage
Es ist sicherzustellen, dass in Räumen von Gebäuden der lufthygienische Austausch mit Außenluft gewährleistet ist. Dieser Grundsatz gilt unabhängig von der Entscheidung für eine maschinelle oder freie (natürliche) Lüftung.
Folgende Gebäudeeigenschaften können eine freie Lüftung begünstigen (Tabelle 1):
Tabelle 1: Thermisch und lüftungstechnisch günstige Gebäudeeigenschaften
Gebäudeeigenschaft | Günstig | noch günstig | ungünstig |
Gesamtenergie- durchlassgrad der Fenster, einschließlich Sonnenschutz gemäß DIN4108-2 | 0,1 verstellbar | 0,2 verstellbar | > 0,2 nicht verstellbar |
Verglasungsanteil der Fassade | 30 - 40 % | 40 - 50 % | > 50 % |
Raumtiefe zum nächstgelegenen Fenster | < 5 m | 7 m | > 8 m |
(Stand: 19.07.2023)
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