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Regelwerk

Bekanntmachung von Technischen Regeln gemäß § 24 Absatz 5 der Betriebssicherheitsverordnung

Vom 17. Oktober 2012
(GMBl. Nr. 47/48 vom 30.10.2012 S. 902)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Bek. d. BMAS v. 17.10.2012 - IIIb 3 - 35650 -

In der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen"(GMBl 2009, S. 1598 [Nr. 77, 20.11.2009]) wird in Nummer 3.2.3 und in Nummer 3.3 jeweils der Absatz 12 (einschließlich der Anmerkung) gestrichen.

(12) Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme des Sicherheitsstromkreises der Aufzugsanlage
Anmerkung: Für die Bewertung dieser Prüfung muss ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Aufzugsanlage vorliegen.

(12) Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme des Sicherheitsstromkreises der Aufzugsanlage

Anmerkung: Für die Bewertung dieser Prüfung muss ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Aufzugsanlage vorliegen. Diese Prüfung, mit Ausnahme des Sicherheitsstromkreises, muss in regelmäßigen Abständen durch eine dazu befähigte Person im Auftrag des Betreibers erfolgen (siehe auch TRBS 1201).

Begründung

Die zu streichenden Regelungen haben in der Praxis zu Fehlinterpretationen hinsichtlich des Prüfumfanges von elektrischen Prüfungen an Aufzugsanlagen geführt.

Hinweis zu § 27 Absatz 4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Außer-Kraft-Treten von Technischen Regeln

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 27 Absatz 4 der Betriebssicherheitsverordnung die nachfolgend aufgeführten technischen Regeln zum 1. Januar 2013 außer Kraft treten. Dies betrifft die

Die Technischen Regeln für Aufzüge ( TRA) wurden bereits mit Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 28. Januar 2011 (GMBl 2011, S. 161 [Nr. 8/2011]) aufgehoben.

Soweit erforderlich hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) inzwischen ein konkretisierendes Regelwerk zur BetrSichV erarbeitet, das vom BMAS im GMBl bekannt gemacht wurde. Darüber hinaus sind Inhalte der außer Kraft tretenden technischen Regeln in Regelwerken zu anderen Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere der Gefahrstoffverordnung, zu finden.

ENDE

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