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Regelwerk

Richtlinie zur Förderung der betrieblichen ökologischen Effizienz und des verantwortlichen Wirtschaftens
- Bremen -

Vom 24. September 2009
(ABl. Nr. 120 vom 12.10.2009 S. 895)



Präambel

Vor dem Hintergrund der Globalisierungsfolgen und -risiken gewinnt die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne einer ganzheitlichen Wahrnehmung der Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft an Bedeutung. Je komplexer die ökonomischen, ökologischen und sozialen Probleme sowie ihre globalen Auswirkungen werden, desto schwieriges scheint es, freiwillig und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, konkrete Beiträge in den Bereichen Umwelt und soziale Verantwortung im Rahmen des eigenen Geschäftsbereichs zu leisten. Das Land Bremen fördert deshalb verantwortliches Wirtschaften zur Verbesserung der betrieblichen ökologischen Effizienz und zur Wahrnehmung eines ganzheitlichen unternehmerischen Engagements in relevanten gesellschaftlichen Handlungsfeldern.

1. Rechtsgrundlagen, Förderziele

1.1 Das Land Bremen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Landeshaushaltsordnung und der jeweils gültigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung kleinen und mittleren Unternehmen 1 im Land Bremen Zuschüsse zu Beratungsleistungen, die der Steigerung der betrieblichen ökologischen Effizienz, der Umsetzung des Produkt- und produktionsintegrierten Umweltschutzes und der Verbreitung der internationalen Ethiknorm CSR - Corporate Social Responsibility dienen. Das Prinzip des nachhaltigen Wirtschaftens ist ein Standort sichernder Faktor, er verbessert die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und sichert Arbeitsplätze.

1.2 Die Förderrichtlinie fällt unter die "de-minimis-Regel" der Europäischen Kommission 2 und unterliegt den Leitlinien des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen in der jeweils gültigen Fassung.

1.3 Ein Rechtsanspruch auf eine vergünstigte Beratung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Fördermittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind externe Beratungsleistungen in den Schwerpunkten:

2.1 Umweltmanagementsysteme (UMS)

zur erstmaligen Implementierung von Umweltmanagementsystemen einschließlich der Vorbereitung auf die erste Validierung bzw. Zertifizierung nach

2.2 Produkt- und produktionsintegrierter Umweltschutz

zur Erarbeitung und Umsetzung von unternehmensspezifischen Handlungshilfen zum Produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS), zur ökologischen Produktgestaltung und -optimierung und zur Einführung von Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel, Europäisches Umweltzeichen).

2.3 Corporate Social Responsibility (CSR) (gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen)

zur Verankerung, Umsetzung und Dokumentation von CSR, orientiert an der internationalen Ethiknorm ISO 26000 und an den im April 2009 verabschiedeten Grundsätzen des Nationalen CSR-Forums Deutschland.

Die CSR-Beratungen zielen ab auf die Identifikation von Handlungsmöglichkeiten der Wirtschaftsakteure im Kernbereich ihrer Geschäftstätigkeit. Die relevanten CSR-Handlungsfelder sind:

2.4 Die Beratung nach Nummer 2.1 bis 2.3 kann einzeln und/oder in Gruppen (Konvois mit mehreren Unternehmen) und in gemeinsamen Workshops erfolgen.

3. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Sitz und/oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben und die Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.

4. Bewilligungsvoraussetzungen

4.1 Mit der Beratungsmaßnahme darf nicht vor Antragsbewilligung begonnen worden sein.

4.2 Den Unternehmen wird bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen nach Nummer 2.1 zur Auflage gemacht, eine Zertifizierung bzw. Validierung/Registrierung durchzuführen.

4.3 Die Unternehmen müssen sich damit einverstanden erklären, dass zum Zweck der Programmevaluation folgende Angaben über die Beratungsleistungen bekanntgegeben werden können:

Bei der Publikation von Beratungsergebnissen durch die begünstigten Unternehmen ist auf die erfolgte Förderung durch den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa des Landes Bremen und die Europäische Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE) hinzuweisen 4.

5. Art, Umfang, Höhe der Zuschüsse

5.1 Art der Zuwendung

Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden als prozentuale Anteilsfinanzierung zu den Beratungskosten gewährt.

5.2 Anerkennungsfähige Kosten

Folgende Kosten sind mit dem Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer) anerkennungsfähig:

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