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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Beseitigung tierischer Nebenprodukte
- Berlin -

Vom 29. Juli 2016
(GVBl. Nr. 22 vom 26.08.2016 S. 503)



Auf Grund des § 3 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 6. November 1997 (GVBl. S. 582), das zuletzt durch Artikel IV des Gesetzes vom 21. September 2012 (GVBl. S. 290) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz :

Artikel 1

Die Anlage der Verordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Beseitigung tierischer Nebenprodukte vom 27. August 2012 (GVBl. S. 267) wird wie folgt gefasst :

Alt:

Tarifstelle Leistung

Entgelt
zzgl. MwSt. (Euro)
I. Beseitigung von Material der Kategorie 1

Für die Beseitigung von Material der Kategorie 1 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes werden folgende Entgelte erhoben:

a Tierkörperteile der Kategorie 1 und Tierkörperteile aus Rinder-,
Schaf- und Ziegenschlachtungen, bei denen das Risikomaterial nicht entnommen wurde
109 Bereitstellung und Entleerung eines Systembehälters: 40 l je 22
110 Bereitstellung und Entleerung eines Systembehälters: 120 l je 33
111 Bereitstellung und Entleerung eines Systembehälters: 240 l je 62
112 Bereitstellung und Entleerung eines Systembehälters: 1,1 cbm je 230
B Tierkörper der Kategorie 1
120 Beseitigung von Rindern ab 12 Monaten je Stück 100
121 Beseitigung von Schafen ab 12 Monaten je Stück 10
122 Beseitigung von Ziegen ab 12 Monaten je Stück 10
Zu den unter a und B aufgeführten Entgelten werden pro Anfahrt jeweils 30 Euro berechnet.
C Heimtiere und Versuchstiere
130 Beseitigung von Heimtieren aus Tierarztpraxen
je Stück Hund 22
je Stück Katze 18
je Anfahrt 15
131 Beseitigung von Heimtieren aus privaten Haushalten
je Stück Hund 22
je Stück Katze 18
je Anfahrt 30
132 Beseitigung von Heimtieren bei Einlieferung in die Sammelstelle(n) des Unternehmers
je Stück Hund 22
je Stück Katze 18
133 Beseitigung von Hamstern, Mäusen, Kanarienvögeln, kleinen Versuchstieren
je kg 1

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