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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Beseitigung tierischer Nebenprodukte
- Berlin -
Vom 29. Juli 2016
(GVBl. Nr. 22 vom 26.08.2016 S. 503)
Auf Grund des § 3 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 6. November 1997 (GVBl. S. 582), das zuletzt durch Artikel IV des Gesetzes vom 21. September 2012 (GVBl. S. 290) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz :
Die Anlage der Verordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Beseitigung tierischer Nebenprodukte vom 27. August 2012 (GVBl. S. 267) wird wie folgt gefasst :
Alt:
Tarifstelle Leistung
Entgelt
zzgl. MwSt. (Euro)I. Beseitigung von Material der Kategorie 1 Für die Beseitigung von Material der Kategorie 1 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes werden folgende Entgelte erhoben:
a Tierkörperteile der Kategorie 1 und Tierkörperteile aus Rinder-,
Schaf- und Ziegenschlachtungen, bei denen das Risikomaterial nicht entnommen wurde109 Bereitstellung und Entleerung eines Systembehälters: 40 l je 22 110 Bereitstellung und Entleerung eines Systembehälters: 120 l je 33 111 Bereitstellung und Entleerung eines Systembehälters: 240 l je 62 112 Bereitstellung und Entleerung eines Systembehälters: 1,1 cbm je 230 B Tierkörper der Kategorie 1120 Beseitigung von Rindern ab 12 Monaten je Stück 100 121 Beseitigung von Schafen ab 12 Monaten je Stück 10 122 Beseitigung von Ziegen ab 12 Monaten je Stück 10 Zu den unter a und B aufgeführten Entgelten werden pro Anfahrt jeweils 30 Euro berechnet. C Heimtiere und Versuchstiere130 Beseitigung von Heimtieren aus Tierarztpraxen je Stück Hund 22 je Stück Katze 18 je Anfahrt 15 131 Beseitigung von Heimtieren aus privaten Haushalten je Stück Hund 22 je Stück Katze 18 je Anfahrt 30 132 Beseitigung von Heimtieren bei Einlieferung in die Sammelstelle(n) des Unternehmers je Stück Hund 22 je Stück Katze 18 133 Beseitigung von Hamstern, Mäusen, Kanarienvögeln, kleinen Versuchstieren je kg 1 umwelt-online - Demo-Version
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