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Regelwerk

Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen *

Vom 19. Oktober 2011
(BGBl. Nr. 53 vom 26.10.2011 S. 2091)


Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Die Anlage der BSE-Untersuchungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 2002 (BGBl. I S. 3730; 2004 I S. 1405), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird die Angabe "(zu § 1 Absatz 1a)" durch die Angabe "(zu § 1 Absatz 1a und 1b)" ersetzt.

2. Es werden

a) nach dem Wort "Österreich" das Wort "Polen" eingefügt,

b) nach dem Wort "Schweden" das Wort "Slowakei" eingefügt,

c) nach dem Wort "Spanien" die Wörter "Tschechische Republik" eingefügt und

d) die Wörter "Vereinigtes Königreich und der Kanalinseln und der Insel Man" durch die Wörter "Vereinigtes Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man" ersetzt.

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

In der Anlage der TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390) geändert worden ist, werden

1. nach dem Wort "Österreich" das Wort "Polen" eingefügt,

2. nach dem Wort "Schweden" das Wort "Slowakei" eingefügt,

3. nach dem Wort "Spanien" die Wörter "Tschechische Republik" eingefügt und

4. die Wörter "Vereinigtes Königreich und der Kanalinseln und der Insel Man" durch die Wörter "Vereinigtes Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man" ersetzt.

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der BSE-Untersuchungsverordnung und der TSE-Überwachungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Artikel 4
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

*) Diese Verordnung dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses 2011/358/EU der Kommission vom 17. Juni 2011 zur Änderung der Entscheidung 2009/719/EG zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihrjährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten (ABl. Nr. L 161 vom 21.06.2011 S. 29).

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