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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen

Vom 23. Februar 2010
(BGBl. Nr. 8 vom 03.03.2010 S. 190)


Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Die BSE-Untersuchungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 2002 (BGBl. I S. 3730; 2004 I S. 1405), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2461) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 1a werden die Wörter "im Inland geboren und gehalten worden sind" durch die Wörter "in einem der in der Anlage aufgeführten Mitgliedstaaten geboren worden sind" ersetzt.

2. Folgende Anlage wird angefügt:

.

  "Anlage
(zu § 1 Absatz 1a)
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Portugal
Schweden
Slowenien
Spanien
Vereinigtes Königreich".

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Die TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Juli 2009 (BGBl. I S. 2155) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter "im Inland geboren und gehalten worden sind" durch die Wörter "in einem der in der Anlage aufgeführten Mitgliedstaaten geboren worden sind" ersetzt.

2. Folgende Anlage wird angefügt:

.

  "Anlage
(zu § 1 Absatz 2)
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Portugal
Schweden
Slowenien
Spanien
Vereinigtes Königreich".

Artikel 3
Inkrafttreten

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