Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Drittes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
Vom 22. Juni 2004
(BGBl. I Nr. 29 vom 25.06.2004 S. 1248, ber. 2004 S. 1479)
Bundestagsdrucksachen (http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm): BT 15/3069, BT 15/2943
Bundesratsdrucksachen (http://www.parlamentsspiegel.de/): BR 383/04, 132/04
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Tierseuchengesetzes
Das Tierseuchengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2001 (BGBl. I S. 506), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Januar 2004 (BGBl. I S. 82), wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(1) Dieses Gesetz regelt die Bekämpfung von Seuchen, die bei Haustieren oder Süßwasserfischen auftreten oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere oder Süßwasserfische übertragen werden können (Tierseuchen). § 79a bleibt unberührt. | "(1) Dieses Gesetz regelt die Bekämpfung von Tierseuchen. § 79a bleibt unberührt." |
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Die Nummern 1 bis 4 werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
|
als Fische in diesem Sinne gelten auch Neunaugen (Cyclostomata), Zehnfuß-krebse (Dekapoden) und Weichtiere (Molluska);". |
bb) In Nummer 6 wird das Wort "Seuche" durch das Wort "Tierseuche" ersetzt.
cc) In Nummer 7 werden die Wörter "von denen aber anzunehmen" durch die Wörter "bei denen aber nicht auszuschließen" ersetzt.
2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 werden
aa) die Wörter "Der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere" durch die Wörter "Dem Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut)" sowie
bb) das Wort "Seuchen" durch das Wort "Tierseuchen" ersetzt.
b) In Absatz 4 Satz 2 werden
aa) das Wort "Seuchen" durch das Wort "Tierseuchen" sowie
bb) das Wort "Seuchenbekämpfung" durch das Wort "Tierseuchenbekämpfung" ersetzt.
c) In Absatz 5 wird das Wort "Seuche" durch das Wort "Tierseuche" ersetzt.
3. § 4 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter "Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere" durch die Wörter "Das Friedrich-Loeffler-Institut" ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden
aaa) die Wörter "Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere" durch die Wörter "Das Friedrich-Loeffler-Institut" sowie
bbb) die Angabe " § 17c Abs. 1 Satz 1" durch die Wörter " § 17c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder von Nachweismethoden nach § 17c Abs. 1 Satz 2" ersetzt.
bb) Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:
alt | neu |
Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere wirkt mit bei der
sie wird neben der Forschung auf dem Gebiet der Tierseuchen, einschließlich Zoonosen, ferner tätig in der Funktion
|
"Das Friedrich-Loeffler-Institut wirkt mit bei der
|
(Stand: 06.07.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion