umwelt-online: Europäisches Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (4)

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4. Unterbringung, Ausgestaltung und Pflege

4.1 Unterbringung

Landwirtschaftliche Nutztiere sollten innerhalb des Haltungsbereichs in sozial harmonischen Gruppen untergebracht und so bewirtschaftet werden, dass so wenig soziale Störungen wie möglich auftreten, sofern dies nicht durch die wissenschaftlichen Versuche oder Tierschutzbedingungen unmöglich wird.

Bei Gruppenhaltung entwickelt sich sehr schnell eine feste Rangordnung. Zu Beginn der Gruppenbildung kann es zu Aggressionen kommen, bis jedes Tier seinen Platz in der sozialen Rangordnung gefunden hat.

Um aggressives Verhalten und das daraus resultierende Verletzungsrisiko zu minimieren, ist besondere Sorgfalt erforderlich, wenn die Tiere gruppiert bzw. umgruppiert werden oder ein unbekanntes Tier in eine Gruppe eingeführt wird. Auf jeden Fall sollten bei der Gruppenbildung die Größe und das Alter der Tiere Berücksichtigung finden und die Gruppen ständig auf soziale Verträglichkeit überwacht werden.

Die Trennung von einer Gruppe und die Einzelunterbringung landwirtschaftlicher Nutztiere, und sollte es auch nur für kurze Zeit sein, kann einen bedeutenden Stressfaktor darstellen. Deshalb sollten landwirtschaftliche Nutztiere nicht einzeln gehalten werden, sofern dies nicht aus veterinärmedizinischer oder tierschützerischer Sicht erforderlich ist. Zu den Ausnahmen, bei denen eine Einzelunterbringung angebracht sein kann, gehören weibliche Tiere kurz vor der Geburt sowie ausgewachsene Wildschweine, die unter natürlichen Bedingungen alleine leben können.

Eine Einzelunterbringung aus Versuchsgründen sollte nur in Absprache mit dem Zootechniker und dem Tierschutzbeauftragten erfolgen. Zu den Faktoren, die es hier zu berücksichtigen gilt, gehören das Wesen des einzelnen Tieres, seine mögliche Reaktion auf die Trennung von der Gruppe sowie die Notwendigkeit und Dauer einer Eingewöhnungszeit. Ist eine Einzelunterbringung erforderlich, so sollten die Tiere Sicht-, Hör- und Riechkontakt zu ihren Artgenossen haben.

4.2 Ausgestaltung

Da eine anregende Umgebung für das Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere von großer Bedeutung ist, sollten die Tierbereiche so ausgestaltet sein, dass Langeweile und stereotypes Verhalten verhindert werden. Alle Arten von landwirtschaftlichen Nutztieren verbringen normalerweise jeden Tag viel Zeit mit Grasen, Äsen oder Wühlen nach Futter sowie mit sozialen Interaktionen. Den Tieren sollte ausreichend Gelegenheit zur Befriedigung dieser Verhaltensbedürfnisse gegeben werden, z.B. durch Weidegang oder durch die Bereitstellung von Heu oder Stroh bzw. von bearbeitbaren Gegenständen wie Ketten oder Bällen.

Materialien und Gegenstände, die zur Bereicherung der Umgebung eingebracht wurden, sollten in regelmäßigen Zeitabständen ausgetauscht werden, da die Tiere - und vor allem Schweine - dazu neigen, das Interesse an Dingen zu verlieren, sobald sie sich an diese gewöhnt haben. Ausgestaltungselemente sollten in ausreichender Zahl vorhanden sein, um aggressives Verhalten weitestgehend auszuschalten.

4.3 Haltungsbereiche - Abmessungen und Bodenbeschaffenheit

Eine angemessene Gestaltung der Haltungsbereiche für landwirtschaftliche Nutztiere ist wichtig, damit die Tiere genügend Platz haben, um ein breites Spektrum normaler Verhaltensweisen ausleben zu können. Bodenbeschaffenheit und Drainage, Einstreumaterial (zur leichteren Einhaltung von Hygienebedingungen) und sozialen Bedingungen (Gruppengröße und -stabilität) wirken sich alle auf den Platzbedarf der Tiere aus.

Alle Haltungsbereiche sollten so ausgestaltet und instand gehalten werden, dass gewährleistet ist, dass sich die Tiere z.B. in Unterteilungen oder unter Futtertrögen weder verfangen noch verletzen können.

Die Tiere sollten nur angebunden werden, wenn dies aus wissenschaftlicher oder tiermedizinischer Sicht gerechtfertigt erscheint und auch dann nur solange es unbedingt erforderlich ist.

Jedes Tier sollte über genügend Platz verfügen, um aufrecht stehen, sich bequem hinlegen, ausstrecken und selbst putzen zu können und dabei Zugang zu einem gemeinsamen Liege- und einem geeigneten Fütterungsbereich haben.

Der Liegebereich sollte es allen Tieren ermöglichen, gleichzeitig auf der Seite liegend zu ruhen, wobei berücksichtigt werden sollte, dass zwar einige landwirtschaftliche Nutztiere (z.B. Schweine) in der Regel beim Liegen gerne Körperkontakt zu ihren Artgenossen haben, andere dagegen (z.B. Pferde) einen gewissen räumlichen Abstand vorziehen. Bei hohen Temperaturen, wenn die Tiere auf Abstand zueinander liegen müssen, um die Wärmeregulierung zu erleichtern, sollte ein größerer Liegebereich zugestanden werden.

Der Liegebereich sollte gut eingestreut sein, damit die Tiere bequemer liegen und das Risiko von Druckverletzungen reduziert wird. Wenn aus Versuchsgründen keine Einstreu vorhanden sein darf, sollte der Boden so beschaffen und isoliert sein, dass das körperliche Wohlbefinden erhöht wird und, im Falle einer nicht angemessen kontrollierten Umgebung, die Tiere auch ihren Wärmehaushalt besser regeln können.

Die Höhe der Haltungsbereiche sollte ein natürliches Aufrichten und Bespringen ermöglichen.

Das Bodenmaterial im Tierbereich sollte keine Verletzungsgefahren bergen und ausreichend rutschfest sein, damit sich die Tiere uneingeschränkt bewegen können. Der Boden sollte in gutem Zustand gehalten und wenn nötig ersetzt werden, da sich die Tiere an mit der Zeit entstehenden Oberflächenschäden verletzten können.

4.4 Fütterung

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(Stand: 06.07.2018)

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