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Paratuberkuloseleitlinien - Leitlinien für den Umgang mit der Paratuberkulose in Wiederkäuerbeständen
Vom 17. Januar 2005
(BAnz. Nr. 28 vom 10.02.2005 S. 2165)
Einleitung
Die Paratuberkulose, auch "Johne'sche Krankheit" genannt, ist eine unheilbare, durch Mycobacterium avium spp. paratuberculosis ausgelöste Infektionskrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen, die in Deutschland verbreitet ist und für große wirtschaftliche Schäden in den Herden sorgt. Infizierte Tiere zeigen lange Zeit keine Krankheitssymptome und sind nur schwer zu ermitteln. Dadurch ist es schwierig, die Krankheit zu bekämpfen. Nur durch die Paratuberkulosefreie Jungtieraufzucht ist es möglich, die Krankheit unter Kontrolle zu bringen. Im ersten Lebensjahr sind Lämmer und Kälber für eine Paratuberkulose-Ansteckung besonders anfällig. Wenn es gelingt, Jungtiere während dieser Zeit Paratuberkulosefrei zu halten, ist der erste Schritt im Kampf gegen diese schwerwiegende Erkrankung getan. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Senkung des Infektionsdrucks im Bestand. Die Paratuberkulose der Wiederkäuer steht im Verdacht, in Zusammenhang zu stehen mit der beim Menschen auftretenden Erkrankung Morbus Crohn. Diese Erkrankung führt zu langwierigen, unheilbaren Darmentzündungen und hochgradigem Durchfall mit vielerlei Komplikationen. Der Zusammenhang ist zwar zurzeit nicht bewiesen, aber auch nicht eindeutig widerlegt (N. N., 2001, Schrauder et al., 2003).
Vorausschickend ist festzustellen, dass die Paratuberkulose in Wiederkäuerherden keine neue Erkrankung darstellt, jedoch zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Paratuberkulose führt in betroffenen Herden zu großen Schäden und zu Leiden zumindest der klinisch erkrankten Tiere; eine Behandlung gibt es bisher nicht. Eine Sanierung betroffener Bestände ist langwierig.
Die zur Verfügung stehende Diagnostik ist zurzeit noch nicht geeignet, den dringend notwendigen, flächendeckenden Überblick über die Situation in Deutschland zu realisieren. Die blutserologische
Diagnostik jedoch ist bei Wahl eines geeigneten Tests in Abhängigkeit von der Bestandsgröße geeignet, einen ersten überblick über die Verbreitung im Bestand zu erheben. Schwierigkeiten bei der Interpretation können" sich dennoch aufgrund der besonderen Pathogenese der Paratuberkulose ergeben. Ein aktueller serologischer Einzeltierstatus ist hingegen sowohl im positiven als vor allem auch im negativen Falle nicht aussagekräftig. Der mikrobiologische Einzeltierstatus ist im negativen Falle nicht aussagekräftig, ein positives Ergebnis in der Kultur gilt als beweisend. Ein negativer Einzeltierstatus schützt somit nicht vor dem Eintrag der Erkrankung z.B. in andere Bestände. Nur ein über einen längeren Zeitraum erhobener Bestandsstatus kann, begründet durch die Eigenschaften des Erregers, eine gewisse Aussage über die einstehenden Tiere zulassen.
Besonders wichtig ist, dass die Erkrankung in der Landwirtschaft und der Tierärzteschaft ernst genommen wird und, auch wenn ein Betrieb nicht den Anspruch auf einen Status erhebt oder direkte klinische Probleme aufweist, eine umfassende Betriebs- und Aufzuchthygiene praxisorientiert umgesetzt sowie konstant durchgeführt wird. Hierzu und zur Vorbereitung des bundesweiten Überblicks über den tatsächlichen Verbreitungsgrad der Paratuberkulose soll die vorliegende Leitlinie, die von Wissenschaftlern, den zuständigen Landesbehörden und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet wurde, dienen und den Weg zu einer erfolgreichen Strategie gegen die Paratuberkulose bereiten. Für weitergehende Maßnahmen wird auf den "Ratgeber Paratuberkulose" (Geue et al., 2002) verwiesen.
Die Leitlinie basiert auf drei Säulen von Maßnahmen:
Die Ziele der Leitlinie sind:
Die unter den Nummern 1 bis 4 genannten Ziele sollen letztendlich in der nachhaltigen Bekämpfung der Paratuberkulose gipfeln.
Die Überarbeitung und Verfeinerung der bundeseinheitlichen Leitlinien von 1992 ist notwendig geworden, da die Mehrheit der Länder z. T. sehr verschiedenartige Überwachungsmaßnahmen und Bekämpfungsprogramme mit aktuell unterschiedlicher Akzeptanz durchführen. Diese Programme sind zumeist mit großem Aufwand und mit großen Anstrengungen einzelner Landwirte verbunden. Zum Teil engagieren sich die Tierseuchenkassen der Länder bei der Durchführung der Programme. Die Leitlinie soll dazu beitragen, bundeseinheitliche Mindeststandards in Bezug auf den Umgang mit der Paratuberkulose in Rinder-, Schaf- und Ziegenbeständen zu Schaffen und die Vorgehensweise realistisch auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse in Deutschland zu vereinheitlichen.
Abschnitt I
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Die im Folgenden aufgeführten allgemeinen Maßnahmen, die sich primär an den Tierhalter richten, sind auch geeignet, bei anderen Infektionskrankheiten eine Verbreitung von Erregern zu reduzieren.
1. Allgemeine Bestandsmaßnahmen
(Stand: 06.07.2018)
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