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Änderungstext
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut
Vom 29. Juli 2009
(BGBl. I Nr. 48 vom 31.07.2009 S. 2341)
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet:
Die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut vom 11. Februar 2009 (BAnz. S. 519) wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Absatz 2 werden nach den Wörtern "seines erstmaligen Inverkehrbringens" die Wörter "oder seiner Einfuhr zum Eigenbedarf" eingefügt.
2. § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird nach der Angabe " § 1 Absatz 1 " die Angabe ", § 2 Absatz 1 " eingefügt.
b) Folgender Satz 3 wird angefügt:
"Eine Ausnahmegenehmigung von dem Verbot nach § 2 Absatz 1 kann auch Ausnahmen von der in Anlage 3 beschriebenen Messmethode vorsehen."
3. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung "(1)" gestrichen.
b) Absatz 2
(2) Diese Verordnung tritt am 12. August 2009 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.
wird aufgehoben.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut in der vom 1. August 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Artikel 3
Inkrafttreten
(Stand: 06.07.2018)
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