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Notfallplan und Leitlinie zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers Anoplophora glabripennis in Deutschand
Vom 4. November 2016
(BAnz. AT vom 10.01.2017 B5)
Siehe Fn. *
1. Inhaltsverzeichnis
(Nicht abgebildet)
2 Abkürzungen
ALB | Asiatischer Laubholzbockkäfer |
ALB-MT | ALB-Management-Team |
AVV | Allgemeine Verwaltungsvorschrift |
DfgB | Durchführungsbeschluss |
EPPO | Europäische und Mediterrane Pflanzenschutzorganisation |
EU | Europäische Union |
FLL | Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. |
GALK | Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz e.V. |
JKI | Julius Kühn-Institut |
LfL | Landesanstalt für Landwirtschaft |
Ltg. | Leitung |
LWF | Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft |
NRCS | National Regulatory Control System |
PR | Public Relation |
PRA | Pest Risk Assessment (Risikoanalyse eines Schadorganismus) |
PSD | Pflanzenschutzdienst |
RL | Richtlinie |
VwVfG | Verwaltungsverfahrensgesetz |
WSL | Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft |
3 Einleitung
Das Ziel des Pflanzengesundheitssystems in Deutschland ist der Schutz der deutschen Kulturpflanzen sowie natürlicher Pflanzenressourcen vor der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen mit Ursprung in Drittländern. Bestandteil dieses Ziels ist die Ausrottung oder Eindämmung von Quarantäneschadorganismen, sofern sie eingeschleppt werden. Wesentlicher Zweck des vorliegenden Dokumentes ist es, einen einheitlichen Rahmenplan zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers, Anoplophora glabripennis, bereitzustellen, der die in den jeweiligen Bundesländern entsprechend der regionalen Gegebenheiten zu erstellenden Detailpläne harmonisiert.
Das vorliegende Dokument enthält konkrete Hinweise zur Vorgehensweise und Maßnahmen, um den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB), Anoplophora glabripennis Motschulsky, nach einem Freilandauftreten in Deutschland mit dem Ziel der Ausrottung zu bekämpfen. Es befasst sich mit dem Befall von Bäumen und Gehölzen durch den ALB unter Freilandbedingungen in Deutschland und notwendigen Maßnahmen zur Tilgung eines Befalls, oder im Falle einer nicht mehr möglichen Ausrottung, mit der Eingrenzung des Befalls.
Der Fund eines ALB im Zuge der Importkontrolle ist nicht Gegenstand dieses Dokumentes. Für die Behandlung von Einzelfunden lebender Käfer ohne die direkte Zuordnung zu einem befallenen Gehölz oder der Ursprungsware oder bei der Importkontrolle können sinngemäß die Kapitel zur Durchführung eines Monitorings herangezogen werden (Kapitel 5.2.2.1 und 5.2.4).
Die Leitlinie richtet sich an die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden, die mit der Eradikation oder Eindämmung des ALB betraut sind (z.B. Forstbehörden) sowie deren übergeordnete Dienststellen bzw. Länderministerien. Sie dient darüber hinaus der Information aller im Falle eines ALB-Auftretens beteiligten Institutionen, Firmen und Privatpersonen.
Das vorliegende Dokument erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die zusammengefassten Informationen basieren auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand und Erfahrungen aus den bekannten Einschleppungsgebieten in Europa und Nordamerika.
3.1 Ziel
Ziele des vorliegenden Dokumentes sind:
3.2 Hintergrund
Der ALB gehört zu der 36 Arten umfassenden Gattung Anoplophora, deren natürliches Vorkommen auf den Asiatischen Raum (China und Korea) begrenzt ist. Die Käfer sind holzbrütende Arten, deren Larven sich im Holz verschiedener Laubbaumarten entwickeln.
Eine Schadorganismen-Risikoanalyse (PRA) für den Raum der EU im Jahre 2002 ergab ein signifikantes Risiko, dass der ALB in die EU eingeschleppt werden, sich etablieren und Schäden verursachen kann (MACLEOD et al. 2002). Diese PRa stellt die technischwissenschaftliche Grundlage dar, den ALB in der Pflanzenquarantänerichtlinie der EU (RL 2000/29/EG) zu listen und mit der Auflage zur Ausrottung bei einem Auftreten zu versehen.
Der ALB wurde wahrscheinlich mit Verpackungsholz in mehrere nordamerikanische und europäische Länder eingeschleppt. Da der Käfer lebende und weitgehend vitale Laubgehölze befällt und er eine weite ökoklimatische Amplitude hat, geht von ihm ein hohes phytosanitäres Risiko aus.
(Stand: 21.02.2020)
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