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Änderungstext
Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften
- Thüringen-
Vom 22. November 2016
(GVBl. Nr. 10 vom 01.12.2016 S. 518)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Thüringer Bestattungsgesetzes
(nicht dargestellt)
Artikel 2
Änderung des Thüringer Waldgesetzes
In § 2 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Waldgesetzes in der Fassung vom 18. September 2008 (GVBl. S. 327), das zuletzt durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GVBl. S. 352) geändert worden ist, werden nach dem Wort "Friedhöfe" ein Komma und die Worte "soweit diese nicht Waldfriedhöfe (§ 27 Abs. 4 Thüringer Bestattungsgesetz) sind" eingefügt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID 161941
ENDE |
(Stand: 02.10.2019)
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