Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Ausführungshinweise zu Abschnitt 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
- Anforderungen an das Halten von Legehennen -
- Niedersachsen -
Vom 18. November 2020
(Nds. MBl. Nr. 52 vom 18.11.2020 S. 1279)
Bezug: RdErl. v. 2.6.2015 (Nds. MBl. S. 840) - VORIS 78530 -
Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 19.11.2020 wie folgt geändert:
1. In Nummer 2 wird das Datum "31.12.2020" durch das Datum "31.12.2022" ersetzt.
2. In Nummer 17 der Tabelle der Anlage werden in der Spalte "Ausführungshinweis" dem Absatz 1 folgende Sätze angefügt:
"Bei ständigem Offenhalten der Auslauföffnungen zwischen Warmstall und KSR ist von einer Beeinträchtigung der Tiergesundheit, insbesondere in den Wintermonaten auszugehen. Aus diesem Grund ist die Anerkennung des KSR als nutzbare Stallgrundfläche nur bei Vorliegen eines entsprechenden Klimakonzeptes zu akzeptieren."
ID 202177
| ENDE |
(Stand: 19.11.2020)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion