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Änderungstext

Tierschutz; Schnabelkürzen bei Nutzgeflügel
- Niedersachsen -

Vom 31. Mai. 2017
(Nds. MBl Nr. 21 vom 31.05.2017 S. 618)
Gl.-Nr.: 78530



RdErl. d. ML v. 31.5.2017 - 204.1-42503/2-604 -

Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.06.2017 wie folgt geändert:

1. Nummer 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 3.2 Satz 2 werden die Worte "zum Verzicht auf Schnabelkürzen" gestrichen und die Angabe "Stand 30.1.2013" durch die Angabe "1. Auflage 2017" ersetzt.

b) In Nummer 3.4.1 erster Spiegelstrich werden die Worte "zum Verzicht auf Schnabelkürzen" gestrichen und die Angabe "Stand: 30.1.2013" durch die Angabe "1. Auflage 2017" ersetzt.

2. Anhang 1 erhält die in der Anlage abgedruckte Fassung.

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Anlage


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Anhang 1
Stand: 30.01.2013
Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus zum Verzicht auf Schnabelkürzen bei Jung- und Legehennen

Einleitung

Bei Legehennen in Bodenhaltung einschließlich Volieren- und Freilandhaltung sowie unter Bedingungen der ökologischen Landwirtschaft ist die Verhütung von Federpicken und Kannibalismus eine große Herausforderung. Das Bepicken von Federn sowie das Herausziehen und Fressen von Federn eines Artgenossen wird als Federpicken definiert. Kannibalismus beschreibt das Picken und Ziehen an der Haut und dem darunter liegenden Gewebe einer anderen Henne und kann sowohl als Folge von Verletzungen durch Federpicken als auch unabhängig davon, z.B. in Form von Kloaken- oder Zehenkannibalismus, auftreten. Dabei ist davon auszugehen, dass sowohl das Federpicken als auch der Kannibalismus kein aggressiv motiviertes Verhalten darstellt, sondern Verhaltensstörungen sind. Diese zeigen eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens der betroffenen Hennen an. Das Auftreten von Federpicken und Kannibalismus ist durch viele verschiedene Faktoren bedingt.

Die nachfolgenden Empfehlungen sollen Tierhaltern Hilfestellungen geben, um Kannibalismus und Federpicken bei Legehennen vorzubeugen bzw. in Problemfällen wirksame Notfallmaßnahmen einleiten zu können. Die Ursachen für Federpicken und Kannibalismus in Legehennenbetrieben können im Management und / oder im Haltungssystem begründet sein. Sowohl Junghennenaufzüchter als auch Legehennenhalter sollten daher entsprechende Maßnahmen ergreifen, um diese Verhaltensstörungen in ihren Herden zu verhüten. Eine enge Absprache und Zusammenarbeit zwischen Aufzucht- und Legehennenbetrieb ist erforderlich. Auch der betreuende Tierarzt sollte intensiv einbezogen werden.

Unabhängig von diesen Empfehlungen sind die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) und die in der Fach-AG Legehennen abgestimmten Anforderungen an das Halten von Junghennen1 einzuhalten.

1. Empfehlungen für die Aufzucht der Junghennen

Die Aufzucht der Junghennen hat einen wichtigen Einfluss auf die Neigung zu Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus in der späteren Legehennenhaltung.

Wer Legehennen hält, hat sicherzustellen, dass nur solche Legehennen eingestallt werden, die während ihrer Aufzucht an die Art der Haltungseinrichtung gewöhnt worden sind (vgl. § 14 Abs. Nr. 4 TierSchNutztV). Daher sollte die Junghenne in dem Haltungssystem aufgezogen werden, in dem sie anschließend als Legehenne gehalten wird. Für die spätere Volierenhaltung ist auch eine Aufzucht in der sog. Halbvoliere möglich, wenn sichergestellt ist, dass Futter und Wasser auf verschiedenen Ebenen angeboten werden. Entscheidend ist eine vielfältige Gestaltung der Aufzucht; die Junghenne soll die verschiedenen Einrichtungen (u. a. Einstreubereich, Sitzstangen, ggf. Kaltscharrraum) kennengelernt haben. Futter- und Tränkeeinrichtungen sollten denen der späteren Legehennenhaltung entsprechen. Eine enge Kooperation und Absprache zwischen Aufzucht- und Legehennenbetrieb sowie dem betreuenden Tierarzt ist daher unbedingt erforderlich. Die Haltungsbedingungen, das Beleuchtungsregime (Lichttagslänge, Lichtintensität, Schaltzeiten), aber auch das Gesundheitsmanagement (z.B. Impfschema) und der Futterrhythmus sind mit den Bedingungen im Legestall abzustimmen.

Aufzucht der Junghennen möglichst in dem Haltungssystem, in dem sie später als Legehennen gehalten werden sollen (Gewöhnung an Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen, Einstreubereich, Sitzstangen, Kaltscharrraum, Beleuchtungsregime etc.). Eine enge Kooperation und Absprache zwischen Aufzucht- und Legehennenbetrieb sowie dem betreuenden Tierarzt ist unbedingt erforderlich.

1.1 Besatzdichte

Pro m2 nutzbare Fläche2 dürfen max. folgende Tierzahlen gehalten werden:

Von Einstallung bis 10. Lebenstag:     100 Tiere / m2
11. Lebenstag bis 34. Lebenstag: 50 Tiere / m2
ab 35. Lebenstag: 18 Tiere / m2.

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