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Regelwerk

Änderungstext

Anforderungen an Neu- und Umbauten von Schweinehaltungen
- Niedersachsen -

2. September 2005
(MBl. Nr. 36 vom 28.09.2005 S. 752)


RdErl. d. ML v. 2.9.2005 - 204.1-42500/12-66 - VORIS 78530 -
Bezug: RdErl. v. 31.5.2002 (Nds. MBl. S. 881) - VORIS 78530 -

Der Nummer 1 des Bezugserlasses wird die folgende Nummer 1.6 angefügt:

"1.6 Die Einrichtung von Kotabrisskanten in der Ferkelaufzucht und der Mastschweinehaltung kann bei Einhaltung folgender Bedingungen und Voraussetzungen toleriert werden:

Eine Gitterrostenabdeckung der Kotabrisskanten hat sich nicht bewährt (Zusetzen der Gitter mit Kot, erhöhte Verschmutzung der Tiere, Gefahr von Klauenverletzungen)."

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(Stand: 24.03.2021)

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