Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung
zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung
zum Schutz gegen die Geflügelpest

Vom 8. September 2005
(GVBl. Nr. 19 vom 13.09.2005 S. 288)


Aufgrund des § 79 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nm. 1, 6 und 7, den §§ 18, 19 Abs. 1 und 3, § 21 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 des Tierseuchengesetzes in der Fassung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588) in Verbindung mit § 1 Nr. 5 Buchst. e der Subdelegationsverordnung vom 23. Juli 2003 (Nds. GVBl. S. 306), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2005 (Nds. GVBl. S. 191), wird wegen Gefahr im Verzuge verordnet:

Artikel 1

Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 26. November 2004 (Nds. GVBl. S. 505) wird wie folgt geändert:

1. Nach § 2 werden die § § 2a und 2b eingefügt.

2. § 8 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) Es werden die folgenden neuen Nummern 1 bis 6 eingefügt:

  1. entgegen § 2a Abs. 1 Satz 1 Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten oder Gänse außerhalb von geschlossenen Räumen ohne Schutzvorkehrungen hält,
  2. entgegen § 2a Abs. 1 Satz 2 eine tierärztliche Untersuchung nicht durchführen lässt oder nicht dokumentiert,
  3. entgegen § 2a Abs. 1 Satz 3 der zuständigen Behörde eine Dokumentation nicht oder nicht unverzüglich vorlegt,
  4. einer vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, die mit einer Genehmigung nach § 2a Abs. 2 verbunden ist,
  5. entgegen § 2b Abs. 1 Satz 1 Futter- und Tränkstellen so einrichtet, dass sie vor wild lebenden Vögeln nicht geschützt sind,
  6. entgegen § 2b Abs. 1 Satz 2 einen Auslauf nicht einfriedet oder so einfriedet, dass Geflügel nach § 2a Abs. 1 Satz 1 entweichen kann oder Zugang zu einem Gewässer hat,".

b) Die bisherigen Nummern 1 bis 7 werden Nummern 7 bis 13.

3. Es wird die Anlage (zu § 2 a Abs. 1 Satz 1) angefügt.

Artikel 2

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 24.03.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion