Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

Durchführung des § 4
der Tierschutz-Schlachtverordnung

- Inhalt -

1. Umfang der Sachkunde

2. Arbeiten ohne Sachkundebescheinigung

3. Prüfungskommissionen

4. Vorbereitung auf die Prüfung Über die Art der Prüfungsvorbereitung entscheidet der Prüfling oder sein Arbeitgeber.

5. Durchführung der Prüfung

5.1 Theoretische Prüfung

5.2 Praktische Prüfung

6. Sachkundebescheinigungen nach § 4 Abs. 7

7. Anerkennung von Prüfungszeugnissen aus anderen Bundesländern

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4