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Empfehlungen zu Biosicherheitsmaßnahmen und Frühwarnsystem in Bienenhaltungen
- Sachsen-Anhalt -
Vom 16.11.2009
(MBl. Nr. 39 vom 14.12.2009 S. 776
1. Allgemeines
1.1 Präambel
Die vorliegenden Empfehlungen wenden sich an alle Betriebe mit Bienenhaltung, sowohl an gewerbliche als auch an nicht gewerbliche Bienenhalter (Berufs- oder Freizeitimker) mit dem Ziel, sie bei der Minimierung von Seucheneinschleppungs- und Seuchenübertragungsrisiken zu unterstützen. Durch freiwillige Umsetzung der Empfehlungen werden das Hygieneniveau und damit der Tierseuchenschutz in der Bienenhaltung deutlich verbessert. Als Folge können Schäden für die Bienenhaltung begrenzt sowie die ökologische und ökonomische Funktion der Bienen für Natur und Landwirtschaft erhalten werden.
Diese Empfehlungen begründen keine eigenständigen Rechtsverpflichtungen. Bestehende Rechtsverpflichtungen bleiben unberührt.
1.2 Begriffsbestimmungen
1.2.1 Bienen
Bienenvölker sowie Bienenköniginnen mit ihren Begleitbienen, die zur Gewinnung von Honig und anderen Produkten der Bienenhaltung sowie zur Bienenzucht oder zu Forschungszwecken gehalten werden.
1.2.2 Bienenvolk
In einer Bienenwohnung (Beute) lebende Bienen mit ihrer Brut und ihren Waben.
1.2.3 Bienenstand
Ein Platz mit Beuten, Räumen oder Einrichtungen, in denen Bienenvölker gehalten werden oder gehalten worden sind unabhängig von ihrer Bau- und Aufstellungsart.
1.2.4 Betriebsräume
Räume in denen Honig, Waben, Wabenteile, Wachs und Futtervorräte be- und verarbeitet oder gelagert werden.
1.2.5 Betrieb
Alle Bienenstände und Betriebsräume eines Bienenhalters, die hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung eine seuchenhygienische Einheit bilden. Steuerrechtliche oder prämienrechtliche Betriebsteilungen bleiben insofern unberücksichtigt.
1.2.6 Teilbestand
Bienenvölker, die ständig oder vorübergehend räumlich getrennt von den übrigen Völkern des Betriebes gehalten werden.
1.2.7 Wanderstand
Ein Platz an dem Bienenvölker nur vorübergehend gehalten werden.
2. Anforderungen an die Bienenhaltung
2.1 Registrierungspflicht und erforderliche Sachkenntnis
Wer Bienen halten will, hat dieses spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde, in der Regel dem Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt in dem oder in der sich die Bienenhaltung befindet, unter der Angabe der Anzahl der Bienenvölker und des Standortes anzuzeigen. Empfohlen wird auch Bestandsveränderungen und die Aufgabe der Bienenhaltung an die zuständige Behörde mitzuteilen.
Jeder Imker sollte Kenntnisse über eine gesunde Völkerführung und bedeutsame Erkrankungen, insbesondere anzeigepflichtige Seuchen bei Bienen besitzen. Der alleinige Erfahrungsaustausch mit anderen Imkern reicht dazu oft nicht aus. Empfohlen werden zusätzlich Besuche von Kursen, Fachvorträgen und die Information über aktuelle Fachliteratur (Fachbücher, Fachzeitschriften, Internet).
2.2 Allgemeine seuchenhygienische Anforderungen
Vom Bienenhalter sind Hygieneregeln festzulegen, die folgende Anforderungen berücksichtigen:
2.2.1 Standort und Besatzdichten
Der Bienenstandort bestimmt entscheidend das natürliche Abwehrverhalten der Bienen gegen Krankheitserreger und Umwelteinflüsse. Deshalb sind zeitweilig Sonnen beschienene (halbschattige), trockene und windgeschützte Lagen zu bevorzugen. Senken und vollschattige Standorte sind wegen ihrer hohen Luftfeuchte zu meiden. Ein optimaler Standort lässt Luftbewegung und Sonneneinstrahlung aus Südost zu. Zudem bietet er ein ausreichendes Trachtangebot. An Wanderplätzen ist unter Berücksichtigung der Trachtverhältnisse ausreichend Abstand zwischen den Ständen einzuhalten. Dabei sind insbesondere Dauerstände der ortsansässigen Imker zu berücksichtigen.
Empfehlungen zu Besatzdichten mit Bienenvölkern für bestimmte Trachten:
Tracht | Bienenvölker je ha Kulturtracht |
Steinobst, Beerenobst, Kernobst, Senf, Serradella, Lupine, Sonnenblume, Ackerbohne, Buchweizen | 4 |
Rotklee, Weißklee, Steinklee, Luzerne, Phacelia | 8 |
Linde, Ahorn, andere blühende Bäume | 4 bis 6 ausgewachsene Bäume/Bienenvolk |
Forstkulturen mit Honigtauerzeugern und sonstige Trachten | Nach örtlichen Erfahrungswerten |
2.2.2 Futtermittel
Für die Fütterung der Bienen werden betriebseigener Honig, Zuckerlösungen oder Zucker-Futterteig verwendet. Keinesfalls sollten betriebsfremder Honig oder Pollen verfüttert werden. Hier besteht die Gefahr der Infektion mit Krankheitserregern, insbesondere mit dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut.
2.2.3 Tränke
Sofern kein natürliches oder naturnahes Gewässer in näherer Umgebung zur Verfügung steht, wird eine Tränke abseits der Flugfront aufgestellt, um eine ausreichende Versorgung mit sauberem Wasser zu sichern.
2.3 Bauliche Einrichtungen
2.3.1 Bienenstände sollten mit Hinweisschildern mit dem Aufdruck,: "Wertvoller Tierbestand - für Unbefugte Betreten verboten" versehen werden.
(Stand: 06.07.2018)
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