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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes

Vom 23. Dezember 2011
(HmbGVBl. Nr. 1 vom 06.01.2012 S. 3)


Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Hinter § 18 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402) wird folgender § 18a eingefügt:

" § 18a Vorkaufsrecht (zu § 66 Absatz 3 BNatSchG)

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(Stand: 24.03.2021)

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