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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes
Vom 23. Dezember 2011
(HmbGVBl. Nr. 1 vom 06.01.2012 S. 3)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Hinter § 18 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402) wird folgender § 18a eingefügt:
" § 18a Vorkaufsrecht (zu § 66 Absatz 3 BNatSchG)
(Stand: 24.03.2021)
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